14-01-2009, 22:37
Das schweizer Recht tickt anders wie das deutsche und nicht unbedingt immer schlechter. Es gibt auch Vorteile: Wenn zwei unverheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht eingehen, dann bleibt das auch bei einer Trennung so. Bei Verheirateten wird es bei Trennung einem entzogen, natürlich meist dem Vater. Nichtsorgeberechtigte haben jedoch wesentlich mehr Rechte wie in Deutschland, so bekommen sie z.B. von den Lehrern Auskunft über das Kind.
Hier noch die schweizer Gegenseite mit ihrem Positionspapier gegen gemeinsame Sorge: http://kinderschutz.ch/cms/de/node/37
Ähnelt alles verdächtig dem vamv, bis hin zum Stil der Fotos und der Argumentation. Trotzdem - es ist ein deutliches Rückzugsgefecht, das merkt man.
Hier noch die schweizer Gegenseite mit ihrem Positionspapier gegen gemeinsame Sorge: http://kinderschutz.ch/cms/de/node/37
Ähnelt alles verdächtig dem vamv, bis hin zum Stil der Fotos und der Argumentation. Trotzdem - es ist ein deutliches Rückzugsgefecht, das merkt man.