Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt
#51
Der Richter muss nicht belegen, dass er einen Job bekommen würde. Er kann das auch nur als Vermutung äussern, der Pflichtige muss dann widerlegen wieso das nicht geht.

Beim fiktiven Einkommen kann man sich an die vielen BVerfG-Urteile dazu halten. Mit deren Hilfe ist alles noch verhältnismässig gut zu formulieren. Die Faktoren, die das Einkommen bereinigen sind schon schwieriger, bei den Umgangskosten hat sich z.B. die Rechtssprechung erst in den letzten Jahren leicht verschoben, die Streubreite der OLGs differiert da auch grösser.

Urteil ansehen, abwägen wie weit man gehen will. Kühl verschiedene Szenarien durchrechnen. Aufgeben oder zum OLG gehen.
Zitieren
#52
So, ich habe mich dazu entschieden nicht in die nächste Instanz zu gehen, sondern einen anderen Weg einzuschlagen. Ich habe hier und anderswo einmal gelesen, dass die Mutter verpflichtet ist Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen zu geben. Finde ich aber nicht mehr. Hat jemand die Rechtsgrundlage parat?
Zitieren
#53
OLG Düsseldorf
Az: 8 UF 14/10
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste