16-10-2012, 15:07
(16-10-2012, 01:40)Petrus schrieb: Wer es ins Ausland überweist, landet automatisch bei der Finanzaufsicht im Log. Damit kann es dann im ungünstigen Fall ausfindig gemacht werden.
Eben, das war meine ursprüngliche Frage. So wie ich's verstanden habe, sind keine Fälle bekannt wo man anhand dieser Logs einem Unterhaltpflichtigen nachgewiesen wurde, dass er Geld hatte.
Offen bleibt die Frage wie lange diese Logs aufbewahrt werden.