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Zwickmühle
#1
Ganz kurz die aktuelle Situation:

Getrennt lebend, Scheidungsverfahren läuft, ein unterhaltspflichtiges Kind ( 16 Jahre alt). Gemeinsame Immobilie. Trennungsunterhalt zahle ich seit Mai 2010.

Ich habe bis zum Dezember 2011 auch noch die Hypotheken für die gemeinsame Immobilie bedient in Höhe von monatlich 1.460.- Euro, darüber hinaus Kindesunterhalt bezahlt in Höhe von 334.- Euro und Trennungsunterhalt von 300.- Euro. Der Exe wurden fiktives Einkommen von 400,- und ein Wohnvorteil von 700.- Euro zugerechnet. Nachdem der letzte Versuch einer aussergerichtlichen Einigung bezüglich der gemeinsamen Immobilie gescheitert ist, habe ich im Januar 2012 die Zahlungen für die Immobilie eingestellt (aussergerichtlicher Vorschlag von mir war, ihr das Haus zu überlassen gegen Befristung und Beschränkung des nachehelichen Unterhalts).
Ab dem 01.07.2012 muss ich jetzt einen Trennungsunterhalt von 700.- Euro zahlen, die 334.- für das Kind blieben unverändert.

In den Darlehensverträgen zur Immobilie haften wir gesamtschuldnerisch, d.h. wenn Exe nichts zahlt, holen die Banken alles von mir. Und Exe wird nichts zahlen; da müsste sie ja was arbeiten.....

Die Banken (zwei an der Zahl) bereiten nunmehr die Zwangsversteigerung der Immobilie vor; die eine Bank hat mir versichert, nur die Sicherheiten (Haus und Grundstück) zu verwerten; die andere Bank teilt mir heute telefonisch mit, dass sie ins Gesamtvermögen vollstrecken wird - d.h. Kontopfändung. Da ich Aussendienstler bin und immer einen gewissen Umfang Bargeld oder Kredikarten benötige für Benzin, Hotels etc.pp. würde mich eine Kontopfändung schon mal ziemlich hart treffen, aber nicht umbringen (noch nicht!). Ich bekomme Reisekosten und Spesen zwar erstattet, aber ich muss sie vorstrecken (können!).
Die Bank kann mir nun nicht mehr wegnehmen als die Pfändungsfreigrenzen zulassen; mein Girokonto ist seit 2010 schon ein P-Konto. Vom Rest werde ich schon irgendwie überleben.

Meine Frage nun an die Experten: Geld, das mir die Bank schon weggepfändet hat, kann ich ja der Exe nicht mehr überweisen. Von der Differenz zwischen Pfändungsfreibetrag und Selbstbehalt werde ich noch den Kindesunterhalt leisten müssen, das ist klar. Aber Trennungsunterhalt für die Exe? Die hat schliesslich die gleiche Erwerbsobliegenheit wie ich und ist genau so Schuldnerin wie ich (sie lässt sich zwar seit der Trennung ununterbrochen krank schreiben wegen psychischer Probleme, aber das war bisher nur relevant im TU-Verfahren). Wenn mir alles oberhalb des Pfändungsfreibetrags, aktuell müssten das etwa um die 1.450.- Euro sein, weggepfändet wird, muss ich dann immer noch den gleichen KU lt. DD-Tabelle zahlen oder reduziert sich der KU entsprechend?
Wenn ich dann in absehbarer Zeit meinen Job verlieren werde, weil ich mein Auto nicht mehr tanken kann und infolgedessen keine Kunden mehr besuchen und keinen Umsatz mehr generieren, dann bekomme ich an ALG 1 den Betrag von 1.760.- Euro monatlich, weil ich die letzten 20 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze lag und den höchsten Beitrag in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt habe. Könnte ich da den KU und evt. TU für Exe geltend machen als Aufstocker? Da ich 55 bin, würde das ALG 1 zunächst mal für 18 Monate fliessen. Danach dann ALG 2 / Hartz 4, aber das sehen wir dann, wie es da weitergehen wird.

Wenn die eine Bank mit der Konto-Pfänderei beginnt, dann kriegen die immerhin ca. 2.500 Euro pro Monat. Was mir indirekt nicht unrecht wäre, bei dem Zinssatz, den die jetzt für die nicht bedienten Hypotheken verlangen, nämlich 15% p.a. Soviel hätte ich freiwillig nie getilgt. In drei Jahren wäre das dann erledigt- nur, wie bekomme ich die Hälfte von der Exe wieder? Reduziert sich dann ihr Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, weil ich die Schulden aus der Ehezeit abzutragen habe? Abgesehen davon, dass ich in dieser Konstellation zumindest für die Zeit, bis das jüngste Kind volljährig wird, wegen KU nur begrenzt leistungsfähig wäre....

Andersrum: wenn Unterhaltsleistungen in der Pfändungs-Hierarchie Vorrang haben sollten oder Exe mein Gehalt gleich beim Arbeitgeber pfänden lässt (was mich auf jeden Fall meinen Job kosten würde), dann bleibt nichts oder weniger für die Bank- die Schulden werden nicht abgebaut, Exe bleibt mit haftbar. Muss die Exe dann auch alles über Selbstbehalt bei der Bank abliefern?

Fragen über Fragen, ich weiß. Aber alle Rechtskundigen, die ich bisher befragt habe, meinten ich sollte die Zwangsversteigerung abwenden, egal wie. Nur- dann zahle ich bis ans Ende meiner Tage für ein Haus, das ich nicht mal mehr betreten darf. Und der Exe obendrein noch Unterhalt- das mache ich nicht. Ich habe es ihr kurz vor meinem Auszug so angekündigt, und so werde ich das auch halten. Haus oder Unterhalt- beides wird es nicht geben!

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#2
Gerne würde ich dir etwas positives dazu sagen. Allerdings: Mein LG hatte genau die gleiche Situation (Scheidung, Vertriebsmitarbeiter, gemeinsames Haus mit Hypothek), nur ohne Kind. Das Ende vom Lied: Die Ex hat wegen TU gepfändet, das Haus wurde zwangsversteigert, die Restschulden hängen noch heute an uns (das allerdings, weil mein LG dann auf einen beschi*** Deal eingegangen ist, weil er einfach kein Land mehr gesehen hat in dem ganzen Mist).

Möglichkeiten:
1. Schreib mal die Bank an, die dir das Konto pfänden will uns weise darauf hin, dass du auf Grund deiner beruflichen Tätigleit auf ein "intaktes Konto" angewiesen bist und auch die Pfändung beim AG sich negativ auf deine Arbeit auswirken wird. Häufig haben die ein Interesse daran, dass der Job aufrecht erhalten werden kann, sonst sehen sie ja auch kein Geld mehr (oder zumindest weniger).

2. Ganz wichtig: Ihr haftet für das Haus gesamtschuldnerisch. Das heißt natürlich, die Banken holen sich das Geld da, wo es "leicht" (oder zumindest leichter) zu holen ist, sie haben da die freie Auswahl. Dennoch bleibt dir rechtlich die Möglichkeit, deinen "Mitschuldner" hälftig haftbar zu machen. D.h. im Klartext, dass du dir die Hälfte von allem, was du an die Banken zahlt, wieder holen kannst. Während du also der Exe brav den TU zahlst, kannst du dennoch parallel die hälftige Schuld bei ihr eintreiben, per Gerichtsvollzieher, nötigenfalls per Rechtsstreit.
Ihr TU wird nicht automatisch reduziert, weil du die Schulden zahlst. Aber du kannst in jedem Fall einen Titel über die Hälfte all dessen was du zahlst gegen sie erwirken und dann deinerseits munter 30 Jahre lang daraus pfänden.

KU reduziert sich meines Wissens übrigens nicht, egal wie hoch die gepfändet wird. Schulden sind Privatvergnügen, sagt zumindest unser Insolvenzanwalt.
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#3
Ich würde evtl. erwägen eine ausländische Kreditkarte auf pre-paid Basis zu besorgen, damit du flüssig bleibst.
Vielleicht richtet dir auch dein Arbeitgeber eine entsprechende Karte ein.

Ich weiss nicht, wo dein "Aussendienst" stattfindet, aber es können da brandgefährliche Situationen entstehen, z.B. du stehst im Ausland da, musst einen Flug umbuchen, dringend tanken oder brauchst ein Hotel und alle Karten deiner Hausbank(en) sind gesperrt, weil die eben mal beschlossen haben, jetzt zu pfänden. Die sind dort nicht so sozial eingestellt wie in D. Da darfst du dann neben so unsauber angezogenen Typen auf der Parkbank übernachten.

Tut zwar nichts zur Sache, aber vom unkooperativen Verhalten deiner Ex her gesehen, würde ich das Haus so schnell wie möglich verkaufen (lassen). Je eher desto besser, deine Ex steht dann bei der Scheidung erst mal vor dem gleichen Schuldenberg, allerdings wird sie als Frau ganz schnell Mitleid erregen und eine Privatinsolvenz durchziehen (weil sie ja eh nix zu verlieren hat) und dann ist eben 7 Jahre lang Essig mit Shoppen&Co.
In D gilt: wer vorsorgt, sich immobile Rücklagen schafft oder legal spart ist hinterher der Blödmann.
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#4
(19-10-2012, 15:21)MitGlied schrieb: Tut zwar nichts zur Sache, aber vom unkooperativen Verhalten deiner Ex her gesehen, würde ich das Haus so schnell wie möglich verkaufen (lassen). Je eher desto besser, deine Ex steht dann bei der Scheidung erst mal vor dem gleichen Schuldenberg, allerdings wird sie als Frau ganz schnell Mitleid erregen und eine Privatinsolvenz durchziehen (weil sie ja eh nix zu verlieren hat) und dann ist eben 7 Jahre lang Essig mit Shoppen&Co.
In D gilt: wer vorsorgt, sich immobile Rücklagen schafft oder legal spart ist hinterher der Blödmann.

Die "brandgefährlichen" Situationen habe ich schon erlebt- weil Exe während meines Auslandaufenthaltes in Kanada mal eben alle Konten leergeräumt hatte. Aber das nur am Rande.

Das Haus zu verkaufen habe ich schon vor zwei Jahren versucht, dies ist aber am Widerstand der Exe gescheitert. Sie ist Miteigentümerin, und gegen ihren Willen geht da gar nichts. Ein ernsthafter Interessent, den ich hatte, ist bei der Besichtigung derart von der halb betrunkenen Exe angemacht worden, dass er das Weite gesucht hat und ward nie mehr gesehen.
Weitere Besichtigungstermine mit anderen Interessenten habe ich danach nicht mehr vereinbart. Und jetzt ist es zu spät, die Option Verkauf scheidet aus.

Das mit dem Umleiten des Gehalts auf ein ausländisches Prepaid-Kreditkartenkonto scheidet deswegen aus, weil dann der Arbeitgeber seinerseits haftet und den Pfändungsbetrag direkt selbst schuldet. Die Gehaltspfändung greift daher am sichersten und ist deshalb auch so beliebt.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#5
Haben diverse Unternehmen nicht Tankkarten bzw. Kreditkarten für Spesenzwecke? oder Autovermietungen, etc. ? Halte das auch für sinnvoll dass du mit AG sprichst dass er dir ggfs. eine (prepaid-)KK für Spesenzwecke zur Verfügung stellt.

Ansonsten müßte man sich die Situation mal genauer betrachten und durchrechnen - ich halte die telefonische Auskunft eher für eien Drohkullisse, weil die Bank nicht auf Anhieb begreift, dass du auch Ernst machen könntest. Nach Situationseinschätzung könnte man erwägen, der Bank eben damit zu drohen, dass man umgehend Privatinsolvenz beantragt, wenn sie Konto pfänden..... meist werden sie dann zivilisierter....

Jedenfalls wäre auch denkbar (aber immer in gewissen Grenzen) jetzt im Vorfeld den Dispo gnadenlos auszuschöpfen, Konsumkredite andenken oder so und ordentlich Bargeld bunkern. Auch ein Nebengewerbe böte Möglichkeiten ....timing ist enorm wichtig....
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#6
(19-10-2012, 15:43)sorglos schrieb: Haben diverse Unternehmen nicht Tankkarten bzw. Kreditkarten für Spesenzwecke? oder Autovermietungen, etc. ? Halte das auch für sinnvoll dass du mit AG sprichst dass er dir ggfs. eine (prepaid-)KK für Spesenzwecke zur Verfügung stellt.

Ansonsten müßte man sich die Situation mal genauer betrachten und durchrechnen - ich halte die telefonische Auskunft eher für eien Drohkullisse, weil die Bank nicht auf Anhieb begreift, dass du auch ERnst machen könntest. Nach Situationseinschätzung könnte man erwägen, der Bank eben damit zu drohen, dass man umgehend Privatinsolvenz beantragt, wenn sie Konto pfänden..... meist werden sie dann zivilisierter....

An Privat-Inso habe ich auch schon gedacht. War dann mal beim Berater des Landkreises, ein früherer Nachbar.
Als der meine Gehaltsabrechnungen und meinen Einkommenssteuerbescheid von 2011 gesehen hat ist er fast vom Stuhl gefallen.

Vielleicht genügt aber die Drohung? Wobei in der Gläubigerversammlung eben diese Bank ja zustimmen müsste- und daran glaube ich wiederum nicht...

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
(19-10-2012, 15:50)Austriake schrieb: Wobei in der Gläubigerversammlung eben diese Bank ja zustimmen müsste-
Natürlich stimmen Gläubiger meist logischerweise nicht zu. Wenn das Gericht jedoch die Insolvenz bestätigt, wird ihre Zustimmung eben einfach ersetzt.

Egal - jede Bank weiß, dass ihre Chancen im InsoV eher schlechter sind, als im Vorfeld. Wenn die Bank also glaubt, dass sie aus den Sicherheiten eher (größere) Deckung erlangt, als wenn sie dir die EK-Grundlage nimmt.... na ja aber doofe Banker machen auch schlechte Risikoanalysen, wie wir dauernd sehen können.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#8
Wie ist denn der Wert des Hauses vs. Darlehen? Liegt es in einer guten Gegend/Stadt. In D'land ist ja zur Zeit Immobilienboom und die Preise sind seit 2008 um 30-40% gestiegen mancherorten.

Ich habe mal gehört, dass wenn der Miteigentümer einem Verkauf nicht zustimmt, man selbst eine Zwangsversteigerung einleiten kann.

Bis dahin einen Tilgungsverzicht mit den Banken vereinbaren, um das Heft des Handelns in der Hand zu halten, d.h. nur Zinsen zahlen und den Tilgungsanteil in die Rücklagen.
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#9
(19-10-2012, 17:30)Clint Eastwood schrieb: Ich habe mal gehört, dass wenn der Miteigentümer einem Verkauf nicht zustimmt, man selbst eine Zwangsversteigerung einleiten kann.

Nennt sich Teilungsversteigerung und ist recht langwierig.
Am besten ist sie für den, der die Immobilie erwerben möchte.
Vor Allem dann, wenn er selbst drin wohnt.
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#10
(19-10-2012, 17:30)Clint Eastwood schrieb: Wie ist denn der Wert des Hauses vs. Darlehen? Liegt es in einer guten Gegend/Stadt. In D'land ist ja zur Zeit Immobilienboom und die Preise sind seit 2008 um 30-40% gestiegen mancherorten.

Ich habe mal gehört, dass wenn der Miteigentümer einem Verkauf nicht zustimmt, man selbst eine Zwangsversteigerung einleiten kann.

Bis dahin einen Tilgungsverzicht mit den Banken vereinbaren, um das Heft des Handelns in der Hand zu halten, d.h. nur Zinsen zahlen und den Tilgungsanteil in die Rücklagen.

Auch das mit dem Tilgungsverzicht habe ich versucht, Anfang 2011. Exe hat sich bei der Bank gemeldet und dieses Vorhaben durch ihr Veto zunichte gemacht- als Miteigentümerin hat sie vorher gefragt zu werden.

Alle Varianten des Verkaufs sind gelaufen und stehen nicht mehr zur Debatte; Exe hat mir über ihre Anwältin jegliche Aktivitäten in dieser Richtung untersagen lassen. Ich kann das Haus nicht verkaufen, weil Exe nicht will.

Für eine Teilungsversteigerung, also eine Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft, ist es zu spät. Die Zeit ist zu weit fortgeschritten.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#11
(19-10-2012, 18:04)Austriake schrieb: Auch das mit dem Tilgungsverzicht habe ich versucht, Anfang 2011. Exe hat sich bei der Bank gemeldet und dieses Vorhaben durch ihr Veto zunichte gemacht- als Miteigentümerin hat sie vorher gefragt zu werden.

Du fragst zuviel. Die Bank vor vollendende Tatsachen stellen, nicht fragen, ob Du das darfst.

. Wenn Du die Zinsen regelmäßig gezahlt hättest, dann können sie auch nicht ohne weiteres versteigern lassen.

Eine Bank will eigentlich keine Zwangsversteigerung, Du wärest wahrscheinlich Damit durchgekommen.

Das ist nun wirklich vertrackt...
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#12
(19-10-2012, 12:37)Austriake schrieb: Die Banken (zwei an der Zahl) bereiten nunmehr die Zwangsversteigerung der Immobilie vor; die eine Bank hat mir versichert, nur die Sicherheiten (Haus und Grundstück) zu verwerten; die andere Bank teilt mir heute telefonisch mit, dass sie ins Gesamtvermögen vollstrecken wird - d.h. Kontopfändung.
Jetzt frage ich mich erst mal, was das für eine Hütte ist, die 1. durch drei Banken finanziert ist, und dann, was an Restschuld da sein könnte, wenn die Hütte zwangsversteigert ist.

Dass das Haus weg muß, steht auf jeden Fall fest, wenn Du nicht jemanden an der Hand hast, der bei der Versteigerung einen einigermaßen realitsnahen Preis bietet. Wink

Ansonsten sehe ich persönlich nur die Alternative, den Job zu verlieren, einen anderen anzunehmen, damit der KU einigermaßen gewährleistet ist, und sonst nix übrig bleibt.

Immerhin bist Du ja auch nicht mehr der Jüngste. Tongue
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#13
Zitat:Das mit dem Umleiten des Gehalts auf ein ausländisches Prepaid-Kreditkartenkonto scheidet deswegen aus, weil dann der Arbeitgeber seinerseits haftet und den Pfändungsbetrag direkt selbst schuldet. Die Gehaltspfändung greift daher am sichersten und ist deshalb auch so beliebt.

Es geht da nicht um die Umleitung von Gehalt, sondern nur um heimliches Bunkern von Reisespesen etc. Die Karte wird selbstverständlich lange VOR einer Gehaltspfändung direkt durch den Arbeitgeber oder durch jmd aus deiner Verwandtschaft aufgeladen. Wenn man in nem fremden Land ist, muss man beweglich bleiben und nicht in die Klemme gekommen, nur weil einer Ex oder dem Bankmitarbeiter plötzlich das Fell juckt.

Wenn das Konto durch Pfändung blockiert ist, steht man erst mal ein paar Tage mittellos da, bis dann alles mit den Freibeträgen geregelt ist. Wenn man in D in seiner Wohnung hockt, und es egal ist, ob man morgen oder erst in ner Woche einkaufen geht, Rechnungen bezahlt, etc. dann kann man damit noch umgehen, aber wenn man irgendwo unterwegs ist, kann das schon empfindlich treffen.
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#14
Du musst unbedingt mit deiner Firma reden, das deine Speesen ueber ein unabhaengiges neues Konto abgerechnet werden. Richte dieses Konto so schnell wie moeglich ein. Es muss ein reines Speesenkonto sein. Sicherheit fuer dieses Konto sollte und muss Deine Firma geben. Hat meine Firma auch getan. Mach Deinen Job unabhaengig von der zeitigen Situation - loese in komplett heraus!!!! Das alles musste ich auch machen um den wuenschen des JA Schranken zu zeigen. Hohe Speesenabrechnungen fuehren am Ende unter Umstaenden auch zu hohen Unterhaltszahlungen. Fazit - losloessen vom Einkommen und auf reine berufsbedingte Notwendigkeit umstellen und erwerbsvermindernd einsetzen. Knallhart sein. Einfach machen und die Firma zur Not auch knallhart dazu ueberreden - natuerlich nicht zwingen - da sonst Jobverlust drohen koennte.
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#15
Die meisten Arbeitgeber kennen solche Probleme und haben dafür auch Lösungen, man muss natürlich ein wichtiger und geschätzter Mitarbeiter sein. Es geht dabei nicht darum, Einkommen kreativ zu senken oder ähnliches, sondern da drum, dass man auf Dienstreisen für die Firma mobil bleibt. Ein Mitarbeiter der auf Dienstreise ist und Angst haben muss, plötzlich mittellos da zu stehen, leistet keine gute Arbeit oder wird sich vor jeder Dienstreise drücken oder benötigt erhebliche Vorschüsse, die unterwegs geklaut werden könnten.

Ein Konto auf den eigenen Namen im Inland ist natürlich Quatsch, denn das könnte genauso gepfändet werden. Viele Mitarbeiter haben eine Kreditkarte der Firma und hier kann dann nicht eben mal gepfändet werden. Allerdings setzt das ein gewisses Vertrauensverhältnis von Seiten des Arbeitgebers voraus, was aber bei einem Mitarbeiter, der seinen Job macht selbstverständlich ist.
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#16
Du musst nur ein Mitarbeiter sein um genau das zu erreichen. Mach Deinen Mund und auf und alles wird gut!! Deine Firma braucht Dich!!! Aussendienstmitarbeiter sind nicht einafch zu finden und immer sehr wertvoll!! HAB MUT!!!! Sei bitte etwas demuetig und bittend in dem Gespraech mit deinem Vorgesetzten - es sei denn Ihr habt ein sehr offenes DU Verhaeltniss.
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#17
Das ist der typische Kampf und am Ende verliert man doch.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#18
(20-10-2012, 23:25)Leutnant Dino schrieb: Das ist der typische Kampf und am Ende verliert man doch.
Das denke ich mir auch die ganze Zeit.
Ich würde die Brocken schmeißen, und mich verzischen. Das 16-jähige Kind braucht dich nicht zum Überleben. In Deutschland werden alleinerziehende Mütter derart mit Geld zugeschmissen, dass es keinen Unterschied macht, ob du überhaupt noch etwas zahlst, oder ob da noch ein Haus ist.
Mach dir ein schönes Leben, und sag deinem Kind, wie es dich, sobald es 18 ist, erreichen kann.
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#19
(20-10-2012, 23:40)Das Nerdliche Orakel schrieb:
(20-10-2012, 23:25)Leutnant Dino schrieb: Das ist der typische Kampf und am Ende verliert man doch.
Das denke ich mir auch die ganze Zeit.
Ich würde die Brocken schmeißen, und mich verzischen. Das 16-jähige Kind braucht dich nicht zum Überleben. In Deutschland werden alleinerziehende Mütter derart mit Geld zugeschmissen, dass es keinen Unterschied macht, ob du überhaupt noch etwas zahlst, oder ob da noch ein Haus ist.
Mach dir ein schönes Leben, und sag deinem Kind, wie es dich, sobald es 18 ist, erreichen kann.
Das wuerde ich bei einem 16 jaehrigen Kind auch genauso machen!!! Meine Tochter ist leider erst erst 2! Aber in 10 Jahren sage ich Ihr das genauso!
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