09-07-2013, 20:52
(09-07-2013, 13:06)Jessy schrieb: Wuah, Leute :-D Meine Rohfassung der Erwiderung ist fertig, und ich muss voller Schande gestehen, dass ich nicht in der Lage bin, mich kurz und bündig zu fassen: Es sind fünf Seiten geworden.Und jeder geneigte Leser (die LeserInnen schließe ich jetzt mal aus), möge sich in die Position eines Richters (oder einer Richterin) versetzen.
Wenn dann Eilanträge auf dem Tisch liegen, welchen würde ich nehmen?
Den, der kurz und knackig verfasst wurde, oder den, den "ich nicht nochmal" lesen möchte?
@Jessy, voll daneben!