27-09-2012, 21:37
(27-09-2012, 11:49)Jessy schrieb: Eine Frage noch: Da die KM ja unseren kompletten Antrag abweist, macht es Sinn, einen Verfahrensbeistand nach § 158 für die Kinder zu beantragen?Das wird das Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit von Amts wegen tun.
Ich könnte mir den 2.Satz nicht verkneifen:
Da es hier um Kinder geht, müßten Sie sich als Mitglied der Anwaltschaft veranlaßt sehen, bei Ihrer Mandantin auf Mäßigung hinzuwirken und diese zur Rückkehr zur Sachlichkeit anzuhalten.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #