Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Titel statisch vs. dynamisch
#1
Hallo,

ich bin neu hier im Forum und möchte mich kurz vorstellen.

Ich (41) bin seit 2000/2001 stolzer Vater von zwei Kinder. Wie viele andere wurde ich geschieden (in 2011). Trotz pünktlicher Entrichtung des KU's flatterte dann unverhofft das Schreiben des JA's ein.

Eure Hinweise zum JA hatte ich mir vor dem Titulierungstermin angesehen und muss sagen, die Voraussagen treffen absolut zu.

Das JA berechnete falsch und machte auch Falschaussagen. Habe entsprechend dagegen gehalten und meine Forderungen durchbekommen.
Die sehen so aus:

- Begrenzung zum 18. Lebensjahr
- Statischer Titel

Jetzt zu meinem Problem:

- Die Beistandschaft wurde zum 1.1.2012 beantragt.
- Dynamisch sollte ich 105% zahlen, daraus ergab sich ein Betrag von 356,-. Meine Tochter war Mitte des Jahres 12 geworden. (Nächste Altersstufe der D'Tabelle.)

-- In der Urkunde wurde dann der Betrag 356,- festgesetzt mit dem Zusatz: "Entspricht dem Unterhalt Gruppe2 der 3. Altesstufe, D'dorfer Tabelle". Jetzt erhalte ich eine Aufforderung zur Nachzahlung. Ich soll also für die Zeit vom 1.1.-1.6.2012 für die Altersufe 3 nachzahlen. Ist das Rechtens???

Gibt evtl. es für eine Beurkundung eine Widerrufsfrist?

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße Christian
Zitieren
#2
Ich kann deinen Ausführungen nicht so recht folgen aber wenn ich es recht verstanden habe, hast du dich bereits vor dem 12. Geburtstag (1.1.2012) verpflichtet, den Unterhalt der 3. Altersstufe (356,-) zu bezahlen.
Da werden die sich beim JA ganz schön eins gefeixt haben.

Das wirst du wohl bezahlen müssen.
Zitieren
#3
Würde ich als strittig ansehen. Prinzipiell hast du dich zwar schon vor dem Geburtstag deiner Tochter zu eben diesem UH verpflichtet, was ganz schlicht "Zahlen!" bedeuten würde. Durch den erwähnten schriftlichen Zusatz ist allerdings eigentlich ersichtlich, dass die Titulierung sich eindeutig auf die dritte Altersstufe bezieht.
Zitieren
#4
Er hat aber "entspricht" geschrieben und nicht "gilt ab"

Aber da kommt es sicher auf den genauen Wortlaut des Titels an.
Zitieren
#5
Vielen Dank für Eure Antworten.

Jessi hat es richtig wiedergegeben.

Während der Titulierung gab es eine Rechtsbelehrung. Zuerst verweigerte die Dame mir einen statischen Titel und meinte dann auf Nachfrage, ob ich noch relevante Dinge beachten müsse, dass das alles so in Ordnung wäre. Dann habe ich Sie auf die Begenzung zum 18. Lebensjahr angesprochen. Sie meinte das ginge und bräuchte man nicht, weil ja die Neuerhebung bei einem statischen Titel sowieso zwanghaft wäre. Letzlich wollte ich es nicht so unterschreiben und sie "drohte" damit einen weiteren Termin ansetzen zu müssen. Merkwürdiger Weise griff sie dann zum Telefon und hielt Rücksprache mit einer Kollegin und es ging auf einmal. Wie wohl sie mir miteilte, dass das statische Verfahren doch einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich ziehen würde. "Das mache ich gerne" fügte ich hinzu und fragte auch noch, ob irgendwelche weiteren Nachteile entstehen würden. Das hat sie verneint. Bei der Unterschrift habe ich das Datum 1.1.2012 gesehen und machte mir noch Gedanken über den Zusatz. Dachte OK, der Beistand wurde Anfang des Jahres beantragt. Das Datum passt. Wenn sie den Zusatz bringt, ist das im Zweifelsfall ein Widerspruch in sich. Auf jeden Fall war mir nicht bewusst, dass ich eine Nachforderung erhalten könnte.

Was kann ich jetzt tun?
Widerrufen? (Die Titulierung ist erst am Montag 14 Tage alt) oder muss ich Klagen?
Zitieren
#6
Was steht denn nun GENAU in dem Titel?

Solange du uns nur sagst, wie du es verstanden haben möchtest, können wir hier nur über deine Wünsche spekulieren aber nicht über die Realität.
Zitieren
#7
sorry, hier das was drinsteht:

Ich verpflichte mich, dem Kind - z. Hd. des jeweiligen gesetzlichen Vertreters - den nachstehenden Unterhalt zu zahlen und zwar monatlich in Voraus zum 1. eines jeden Monats; die rückständigen Beträge sofort.

Festsetzung des statischen Unterhalts

ab 01.01.2012 356 Euro; in Worten: dreuhundertsechsundfünfzig Euro.

Die entspricht dem Unterhalt Gruppe 2 der 3. Altersstufe, D'dorfer Tabelle (Stand 01.01.2010)

Die Unterjaltsverpflichtung endet mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.

Ich weiss nicht, ob es eine Rolle spielt. Aber, als die Bestandschaft angefordert wurde hatte ich auf 100% reduziert und nach Festsetzung vorheriger Festsetzung auf Basis der Einkommmensermmittling (105%) den rückständigen Betrag gezahlt und die Mitteilung erahlten, dass die Rückstände ja beglichen seien. Dann kam es zum Titulierungstermin. Des Weiteren habe ich das 50%ige Erziehungsrecht. Bin ich dann nicht auch der gesetzl. Vertreter ergo Empfänger der Zahlung?
Zitieren
#8
Ja aber da steht doch klar und deutlich, dass du ab 1.1.2012 die 356,-€ bezahlen willst.

Damit ist die Durchsetzung der Forderung ab 1.1.2012 auch legitim.

Ob dieser Betrag der 3. Altersstufe oder dem Gegenwert von 178 Currywürsten entspricht spielt dabei keine Rolle.
Deine weiteren Ausführungen auch nicht.
Das ist alles juristisch abgefrühstückt.
Zitieren
#9
na super.
irgendwie kriegen die einen immer dabei.
Danke für Eure Infos.
Zitieren
#10
Kann man sichh ggfs. auf die fehlende / falsche Belehrung berufen?
Zitieren
#11
Nö.
Du bist Vater und hast deswegen keine schutzwürdigen Interessen oder gar Rechte.
Zitieren
#12
(28-10-2012, 13:25)beppo schrieb: Nö.
Du bist Vater und hast deswegen keine schutzwürdigen Interessen oder gar Rechte.
Doch, ein Recht hat er, ca. 500€ müssen nachbezahlt werden!
Zitieren
#13
Richtig.
Als ich mich vor ca. 20 Jahren zum ersten Mal in ein JA begeben und gefragt habe, welche Recht ich als Vater denn habe, wurde mir wortwörtlich gesagt:
"Sie haben das Recht, Unterhalt zu bezahlen."

Das war vermutlich das einzige Mal, wo sie nicht gelogen haben.
Zitieren
#14
(28-10-2012, 11:55)grisley schrieb: Ich verpflichte mich, dem Kind - z. Hd. des jeweiligen gesetzlichen Vertreters - den nachstehenden Unterhalt zu zahlen und zwar monatlich in Voraus zum 1. eines jeden Monats; die rückständigen Beträge sofort.

Festsetzung des statischen Unterhalts

ab 01.01.2012 356 Euro; in Worten: dreuhundertsechsundfünfzig Euro.

Die entspricht dem Unterhalt Gruppe 2 der 3. Altersstufe, D'dorfer Tabelle (Stand 01.01.2010)

Dann zahlst Du 10 EUR mehr, als Du eigentlich zahlen müßtest. In der Gruppe 2 der 3. ALtersstufe sind nach einem Urteil vom April 2012 "nur" noch 346 EUR zu zahlen.

(28-10-2012, 11:55)grisley schrieb: Die Unterjaltsverpflichtung endet mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.

DAS ist sehr wichtig und kann Dir sehr viel Geld sparen, weil Du keine Aufhebungsklage machen mußt, wenn das Kind 18 geworden ist.

(28-10-2012, 11:55)grisley schrieb: Bin ich dann nicht auch der gesetzl. Vertreter ergo Empfänger der Zahlung?

Der war gut! Tongue

Wovon träumst Du eigentlich nachts?

Simon II
Zitieren
#15
[Vollquote gelöscht, Quoting repariert]
(30-10-2012, 21:40)Simon ii schrieb: Dann zahlst Du 10 EUR mehr, als Du eigentlich zahlen müßtest. In der Gruppe 2 der 3. ALtersstufe sind nach einem Urteil vom April 2012 "nur" noch 346 EUR zu zahlen.

Wo steht das denn? Wurde die D'dorfer-Tabelle geändert?
Zitieren
#16
(02-11-2012, 16:43)grisley schrieb:
(30-10-2012, 21:40)Simon ii schrieb: Dann zahlst Du 10 EUR mehr, als Du eigentlich zahlen müßtest. In der Gruppe 2 der 3. ALtersstufe sind nach einem Urteil vom April 2012 "nur" noch 346 EUR zu zahlen.
Wo steht das denn? Wurde die D'dorfer-Tabelle geändert?

BGH Aktenzeichen XII ZR 66/10 vom 18.04.2012

3. Altersstufe: 102,7% x 426 EUR = 439,- EUR
Kindergeld ./. 92,- EUR
ergibt Zahlbetrag 346,00 EUR.

Simon II
Zitieren
#17
(02-11-2012, 19:40)Simon ii schrieb: BGH Aktenzeichen XII ZR 66/10 vom 18.04.2012

Hier:
Dein Link führt nicht zum gewünschten Ergebnis.

Bei Eingabe von "XII ZR 66/10" in der Suchfunktion bei Aktenzeichen kommt man zum Ziel.
Zitieren
#18
(02-11-2012, 19:56)blue schrieb: Dein Link führt nicht zum gewünschten Ergebnis.

Bei Eingabe von "XII ZR 66/10" in der Suchfunktion bei Aktenzeichen kommt man zum Ziel.

Danke, ich habe den Link wieder rausgenommen.

Simon II
Zitieren
#19
nach meinem Dafürhalten greift der genannte Beschluß in meinem Fall nicht.
Die Suche und div. Foreneinträge finde ich sehr schwammig.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  dynamisch-dynamischer Titel Kindesunterhalt john 7 5.143 27-02-2018, 09:22
Letzter Beitrag: Alifka
  Titulierung - zeitlich begrenzt auf 5 Jahre - dynamisch 128% Tigerfisch 19 14.880 06-10-2012, 22:12
Letzter Beitrag: Tigerfisch

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste