Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 2 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Haft und Auslieferung von Frankreich nach Deutschland Unterhaltspflichtverletzung
#16
Na, jetzt geht doch die bayrische Justiz in großen Schritten auf ihr Ziel zu: den Mann zur regelmäßigen Unterhaltszahlung in voller Höhe und gleichzeitigen Rückzahlung der aufgelaufenene Schulden zu überzeugen. Das geht im deutschen Gefängnis am besten.

Jetzt kommen zu den 6000€ noch Haftkosten uvm. dazu. Aber es war es wert ein Exempel zu statuieren. Mich wundert es, dass Frankreich einen eigenen Staatsbürger ausliefert. Nicht mal Deutschland würde das machen. (Da hat sich ja das verfassungsgericht dagegen ausgesprochen)

Der Fehler von dem Kerl war, dass er wie die deutschen Behörden eben auf Prinzipien herum geritten ist. Man zahlt keinen Unterhalt weil man ihn aus Prinzip nicht zahlen will, sondern weil man so arm ist, dass man das einfach nicht kann.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Haft und Auslieferung von Frankreich nach Deutschland Unterhaltspflichtverletzung - von MitGlied - 15-10-2013, 08:37

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhalt - Kind und Mutter in der Schweiz, als Vater zurück nach Deutschland PeterSchmitz 14 3.965 17-08-2021, 12:27
Letzter Beitrag: Ruckzuckmaschine
  Nach Trennung und Auslandaufenthalt Rückkehr nach Deutschland marecello 32 18.892 21-11-2019, 16:58
Letzter Beitrag: Vater Morgana
  Rechnung von Staatsanwaltschaft nach Revisionsverwerfung Unterhaltspflichtverletzung holterdipolter 12 17.397 23-03-2012, 00:09
Letzter Beitrag: blue
  Für Rückkehrer nach Deutschland messifressi 12 15.002 04-09-2010, 18:57
Letzter Beitrag: blue

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste