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Unterhaltsberechnung durch JA
#26
(28-10-2012, 23:46)Theo schrieb:
(28-10-2012, 21:37)StrengGeheimerInformant schrieb: Sorry!

Mir kommt das Ganze arg konstruiert vor:

Apropos konstruiert: Das gehört jetzt zwar nicht zum Thema, aber bei Dir frage ich mich auch, weshalb Du ständig unter neuen Namen auftrittst: Mal als mellifera, mal als carnicia, dann wieder als StrengGeheimerInformant. Was haben diese Mehrfachnicks für einen Sinn? Du kannst doch alles, was Du schreiben willst, auch unter einem einzigen Nick schreiben, oder?

Meinte natürlich "carnica", nicht "carnicia" Confused
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#27
(28-10-2012, 12:18)p schrieb: und zweitens bist du ja auch noch der Mutter gegenüber unterhaltspflichtig, somit gibt es zwei Unterhaltsberechtigte.

Hm, ist es nicht so, daß der Kindesunterhalt vorgeht und die KM sich mit dem "begnügen" muß, was dann übrigbleibt?

Insofern denke ich, daß Deine Argumentation auf schwankenden Füßen steht.

(28-10-2012, 12:18)p schrieb: Hast du versucht, Umgang einzuklagen? Auch wenn man Kinder wie eine Fertigsuppe zubereitet, bist du jetzt lebenslang Vater, zumindest der Versuch einer gelebten Vaterschaft wäre wichtig.

Dem kann ich nur voll und ganz zustimmen!

Simon II
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#28
(30-10-2012, 20:09)Simon ii schrieb: Hm, ist es nicht so, daß der Kindesunterhalt vorgeht und die KM sich mit dem "begnügen" muß, was dann übrigbleibt?

Erst bei der konkreten Berechnung. Die ändert aber nichts an der Anzahl der Unterhaltsberechtigten.
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#29
KU geht vor BU, ist klar geregelt.
Ich hab das JA eingeschaltet und nun haben die einen Termin bei der Erziehungs- und Familienberatung anberaumt. Hab ich kein Problem mit, nur werde ich meine Meinung gewiß nicht ändern. Und da wir weder Beziehung noch Familie hatten, bezweifle ich einen Erfolg!
Werde aber versuchen, die Sache aussergerichtlich zu lösen.
Natürlich gucke ich mich nach allen Seiten um, im Moment habe ich noch etwas über Selbstbehalt zum Leben.
Zur Berechnung des KU: die D'dorfer Tabelle bezieht sich auf die Berechnung, wenn man noch einer weiteren Person gegenüber Unterhalt zahlt. Ist das nicht der Fall, kann höhergestuft werden!

Wer glaubt, die Story ist nen Fake, dem kann ich gerne sowohl Geburtsurkunde wie auch diverse andere Beweise zukommen lassen Wink
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#30
(31-10-2012, 07:07)Der nur zahlende Papa schrieb: Zur Berechnung des KU: die D'dorfer Tabelle bezieht sich auf die Berechnung, wenn man noch einer weiteren Person gegenüber Unterhalt zahlt. Ist das nicht der Fall, kann höhergestuft werden!

@p hats doch schon geschrieben.
Es kommt nicht auf das "Zahlen" an, sondern auf die grundsätzliche Verpflichtung.

In der DDT steht:
Zitat: Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang

Also bei Mutter und Kind gibts 2 Berechtigte, ich hoffe das ist jetzt klar!
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#31
Zumal in seinem Fall sicherlich tatsächlich noch Forderungen nach Betreuungsunterhalt kommen. Spätestens wenn das Elterngeld ausläuft. Ein paar Euro wird er dafür noch zahlen müssen.
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#32
Erlebnisse bei der Familienberatung des JA:

Nachdem wir nun den ersten Termin dort hatten, wundert mich bzgl. der Ämter gar nix mehr. Die KM hat klar zum Ausdruck gebracht, dass sie keinen Umgang wünscht und daher ihr Umgangsangebot auf meine Arbeitszeit gelegt hat. Das Wochennde möchte sich Madame nicht mit so einer Lapalie wie dem Umgangsrecht versauen. Da die KM sich bei einer Anwältin beraten liess, müsste sie eigentlich auch über das umgangsrechtliche Wohlverhalten informiert sein. Die Tante vom JA schlug mir allen Ernstes vor, dass ich ja meine Arbeitszeit kürzen kann um den Umgang, zu der Mutter genehmen Zeiten, wahrnehmen zu können. Das würde aber zu Lasten des Kindes gehen, da ich ja weniger Unterhalt zahlen könnte. Rechtlich sehr bedenklich!
Die Sache wird nach dem nächsten Treffen mein Anwalt weiter vorantreiben, Dienst - und Fachaufsichtsbeschwerden inbegriffen! Der Herr Sachbearbeiter, der uns zur Beratung geschickt hat, sagte der KM, dass ich in jeden Fall klagen werde - was ich allerdings mit dem Gang zum JA vermeiden wollte und ihm auch so mitgeteilt habe. Unglaublich, wie die Ämter arbeiten!
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#33
Wenn du die Möglichkeit hast Teilzeit zu arbeiten würde ich die Steilvorlage jetzt sofort nutzen. Wenn du dann weniger Geld hast bekommst du nämlich auch volle Verfahrenskostenhilfe. Die ersten Verhandlungen muss ich per Ratenzahlung bezahlen. Bin dann wegen Umgang und den ganzen Terminen (JA, Beistandschaft, Beratungen, Anwaltstermine, Gerichtstermine u.s.w.) mit den Stunden runtergegangen. Jetzt bekomme ich volle Verfahrenskostenhilfe. Könntest später die Stunden wieder erhöhen.
Der Umgang ist entspannt inzwischen. weil ich vorher und nachher frei hab. Ausserdem kann man Aufstocken. Gutes Argument bei Jobcenter: Teilzeit wegen Umgang.
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#34
Wäre eine Möglichkeit, nur will ich das nicht und mein Chef lehnt das völlig ab, da der gesamte Betriebsablauf durcheinander käme! Der Drachen vom JA hat die KM nicht mal gefragt, ob ein anderer Termin möglich wäre. Die KM arbeitet im Moment nicht und kann durchaus den Umgang am Wochenende ermöglichen - nur will sie das nicht! Es gibt ja immer noch so etwas wie umgangsrechtliches Wohlverhalten, ich werde mir das noch einmal antun und zum nächsten Termin gehen. Allerdings nur, um anzukündigen, dass das Familiengericht eine Regelung finden wird.
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