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BVerfG erneut zum gemeinsamen Sorgerecht nichtehelicher Eltern
#16
... und ich muss mir eine Gedankenblockade vorhalten lassen. Tzzzzzzzzzzzzz!

Zitat:Man kann sich ja gewisse Lebenssituationen vorstellen, wo ausnahmsweise das gemeinsame Sorgerecht nicht dem Kindeswohl entspricht - eben, wenn kein Unterhalt gezahlt wird. Oder aber, die Beziehung war so kurzfristig, dass eine gemeinsame Sorgerechtsausübung eher unwahrscheinlich ist.

Das nenne ich mal wieder triftige Gründe. Big Grin
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von Bluter - 05-09-2010, 21:28

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