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BVerfG erneut zum gemeinsamen Sorgerecht nichtehelicher Eltern
#17
(05-09-2010, 21:28)Bluter schrieb: ... und ich muss mir eine Gedankenblockade vorhalten lassen. Tzzzzzzzzzzzzz!
Jetzt bist du aber etwas überempfindlich. Huh Tongue

(05-09-2010, 21:28)Bluter schrieb:
Zitat:Man kann sich ja gewisse Lebenssituationen vorstellen, wo ausnahmsweise das gemeinsame Sorgerecht nicht dem Kindeswohl entspricht - eben, wenn kein Unterhalt gezahlt wird. Oder aber, die Beziehung war so kurzfristig, dass eine gemeinsame Sorgerechtsausübung eher unwahrscheinlich ist.

Das nenne ich mal wieder triftige Gründe. Big Grin
Bei dem Zitat von Max Stadler, Staatssekretär im BMJ, kann man wirklich mit dem Kopf schütteln....

Da könnte man drei Vermutungen anstellen:

a) Der Mann denkt wirklich so grundrechts- und kinderfeindlich ....
b) Max Stadler ist in Wirklichkeit in der SPD, deren Christine Lamprecht auch bei arbeitslosigkeitsbedingter Armut das Sorgerecht verweigern will...
c) die Lobby der Bundesvetokreuzträgerinnen hat mit ihren "Bedingungs-Argumenten" ordentlich Gehör gefunden....

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von sorglos - 09-09-2010, 03:34

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