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BVerfG erneut zum gemeinsamen Sorgerecht nichtehelicher Eltern
#28
Der Vam(V) bringt es mal wieder auf den Punkt:

"90 Prozent aller Alleinerziehenden seien schließlich Mütter!"

Damit ist auch klar, das 90% der Anträge abgelehnt werden, denn dadurch dass ein Gericht angerufen wird, ist ja erwiesen, dass die Eltern nicht kooperieren können und somit das GSR keinesfalls dem Kindeswohl dienlich sein kann.
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von beppo - 27-09-2010, 08:28

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