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BVerfG erneut zum gemeinsamen Sorgerecht nichtehelicher Eltern
#31
Jopt prognostizierte in seinem Vortrag eine wachsende Bedeutung der psychologischen Anteile in familienrechtlichen Angelegenheiten. Aus der Sicht eines Psychologen verständlich, aber auch per historischem Nachweis insoweit zutreffend belegt.
Vom Kind als Objekt, über die ersten und gescheiterten Gehversuche der psychologischen Begutachtungen von Kindern als (Versuchs)Subjekte, über die Kindschaftsrechtsreform, bis zum FGG-RG.
Tatsächlich wuchs der Einfluss der Begutachtungen. Er gesteht aber ein, dass bis heute auch dieser Bereich überwiegend defizitär aufgestellt ist.
Seine Vorstellungen gehen zumindest tendenziell in Richtung Kooperationsmanagermodell, eines Rainer Sonnenberger.

Prestin benannte prozessuale Möglichkeiten die sich aus den §§ 1618a BGB sowie 171 StGB ergäben.

Beide (Jopt und Prestin), reden aber in Zeiträumen von Dekaden an Jahren, für die entsprechenden noch notwendigen aber prognostizierten Veränderung.

Zitat:Prinzip: Wer kaputt macht und streitet, wird belohnt.

Keine Ahnung, wie oft das gestern gefallen ist, aber diese Aussage wurde mehrfach bestätigt. Auch vom Rechtswissenschaftler und betroffenen Vater Jorge Guerra Gonzáles.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von Bluter - 27-09-2010, 12:06

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