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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
#76
p schrieb:
Ibykus schrieb:Niemand muss deswegen ein schlechtes Gewissen haben oder weinen, weil er den Weg der offensiven Auseinandersetzung zu gehen für sich anders entscheidet.

Gut gesagt. Es kommt nur manchmal unwillentlich ganz anders raus. Damit meine ich nicht dich, sondern alle diese Aufrufe.
ich bin mir darüber im Klaren, dass ich nerve ...
Aber:
Andere, die sich "Aufrufe" in dieser Hinsicht erlauben, erreichen nicht mehr und nicht weniger, wenn sie sich über das Empfinden ihrer Mitmenschen weniger Gedanken machen.
Darauf kommt es mithin nicht an.
Und auf wirkliche Mimosen Rücksicht zu nehmen, zähle ich nicht -man mag mir das vergeben- zu meinen vorrangigsten Aufgaben.

Ich finde es aber schon bezeichnend, wenn ausgerechnet jene, die sich hinsichtlich ihrer Aktivitäten am Wenigsten Vorwürfe machen müssen, sich darüber ein- oder auslassen, dass das -aus meiner Sicht permanent notwendige- "Wachrütteln" zu ungewollten Irritationen führt, führen kann oder führen könnte oder die ein uneingeschränktes "Hurra" erwarten, stattdessen sich von Seitenhieben getroffen fühlen, wenn man darauf hinweist, dass ihre Maßnahmen zwar lobenswert sind, aber insgesamt nicht ausreichen.

p schrieb:
Ibykus schrieb:diese Reichweite müssen wir uns erarbeiten!

Auch richtig. Der Dachverband. Viele Gruppen zusammenfassen, um mit beeindruckenderen Mitglieds- und Einflusskräften auftreten zu können.
Viele Gruppen könnten ihre Aktivitäten mglw. besser absprechen oder abstimmen und so gewichtiger werden.

Ich empfehle schlicht und einfach, sich mehr Gedanken über Intensität und Effektivität durch Synergie zu machen.

Die Synergie oder der Synergismus (griechisch συνεργία, synergía, oder συνεργισμός, synergismós, „die Zusammenarbeit“) bezeichnet das Zusammenwirken von Lebewesen, Stoffen oder Kräften im Sinne von „sich gegenseitig fördern“ bzw. einen daraus resultierenden gemeinsamen Nutzen.

Ein Dachverband ist dazu keineswegs erforderlich oder von mir beabsichtigt.
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#77
Soweit im Gesetzesentwurf Fristen und Mutterschonzeiten vorgesehen sind - wovon auszugehen ist - dann dürfte die aktuelle Beschneidungsdebatte hilfreiche Arguemnte für Verfassungsbeschwerden liefern.
http://www.sueddeutsche.de/panorama/umst....1394984-2
http://blog.beck.de/2012/06/27/unerhoert...ment-40187

Bei einer 6-Wochen-Frist hätte die Mutter genügend Zeit per katholischer Taufe (die Seelen so schnell wie möglich einfangen) oder Beschneidung (8. Tag) unveränderbare Fakten zu schaffen, ohne das Elternrecht des Vaters berücksichtigen zu müssen und ohne dass Kindeswillen und Kindeswohl geprüft werden können.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#78
Zitat:Kabinett berät über Kinder-Sorgerecht unverheirateter Väter

Berlin - Das Bundeskabinett will heute eine Reform des Sorgerechts für Kinder unverheirateter Eltern beschließen. Dadurch sollen Väter eine gemeinsame Sorge mit der Mutter einfacher und schneller durchsetzen können - notfalls auch gegen den Willen der Mutter, wenn das Wohl des Kindes dem nicht entgegensteht.
http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/inf...aeter.html

... und als Protest werden am Mittwochvormittag die über 1000 Kinderschuhe übergeben, die aus allen Teilen der Republik eingetroffen sind und die am 17. Juni den Platz der Republik zum Platz des Vaters machten. Beim Justizministerium, beim Familienministerium, beim Bundestagspräsident und am Kanzleramt. www.internationalervatertag.de

Warum soll jemand einen Antrag auf Menschenrechte stellen? Nur weil er ein Vater ist?


Wie man hört, wissen die Gesetzesmacher heute schon, dass ihr Vorhaben nicht von Dauer ist. Eine zeitnahe Überprüfung nach 5 Jahren soll eingebaut sein. Damit man Hoffnung schüren kann. Die Väter werden immer mal ein wenig "gestärkt" - aber sollen stets einige Schritte hinter der Gleichberechtigung herhinken.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#79
Ein interessanter Artikel zum Thema im "Stern"

Dort wird 'einfach' mal aus entsorgter Vätersicht dargestellt, warum sich ein Betroffener davon gar nichts verspricht:

Zitat:Betroffener Vater zur Sorgerechtsreform

Bis in zwei Wochen, Papa

Die Regierung stärkt die Rechte lediger Väter. Im Prinzip eine gute Sache. Doch den Betroffenen macht es kaum Hoffnung.
Ein Vater erzählt vom Kampf um sein Kind und warum er an der Reform zweifelt. Von Katharina Miklis ...

http://www.stern.de/panorama/betroffener...51408.html

Der einfühlsame Artikel kann am Ende bewertet werden ..
"Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer in sich angeschlagenen Gesellschaft zu sein"
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#80
(04-07-2012, 20:14)carnica schrieb: Dort wird 'einfach' mal aus entsorgter Vätersicht dargestellt, warum sich ein Betroffener davon gar nichts verspricht:

Du mußt das zitieren, was meiner Meinung nach der Punkt an sich ist:

Messner befürchtet, dass er auch nach dem neuen Gesetz wenig Chancen auf ein Sorgerecht hat. Dafür müsste er gegen den Willen der Mutter vor Gericht ziehen. "Ich müsste wieder in eine Schlammschlacht einsteigen. Und das will ich nicht".

Genau darum geht es! Wer Zwietracht sät....
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#81
Hallo,

habe eben in den Nachrichten einen Ausschnitt eines Interviews mit Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger gesehen.

Sie sagt da sinngemäß:
"Viele hätten sich ein gSR von Geburt an gewünscht. Automatisch, ohne Gerichtsverhandlung.

Jedoch ist die Übertragung des gSR weiterhin an folgende Voraussetzungen geknüpft, um das "Kindeswohl" nicht zu gefährden.

Die Eltern sollen nicht im Streit auseinander gegangen sein, der Vater soll bis zum Antrag auf das gSR regelmäßig Kontakt zum Kind gehabt haben, und wenn es nur eine kurze Beziehung gewesen sei, gibt es das gSR auch nicht. Das ist fernab von der Realität."

AngryAngryAngry

Bedarf es da noch weiterer Worte? Mein Tag ist schon gelaufen, bei soviel heuchlerischer "Gleichberechtigung" bzgl. gSR und Umgangsrecht für die KV.

LG, Familienmensch. Heart
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#82
Helge Messner (VAfK) liegt mit seiner Annahme richtig, dass sich für ihn nichts ändern wird.
Immerhin hat er über seine Funktion, Bekanntheit den Grad seiner Betroffenheit erreicht, dass eines seiner Statements überregional veröffentlicht wird.
Andere sind noch weit zu unbedeutend und ein gestriger Versuch, auf eine Publikation einer (bei solch einem Thema) reflexartig in die Tasten beißenden Patchworkerin im Dienste der Frau hin, einen Kommentar abzusetzen war erwartungsgemäß gescheitert. Nicht etwa, dass der Verfasser gegen eine Anstandsregel verstoßen hätte, aber lest doch selbst wo eine systemtreue Übermutter so ihre Grenze hat, die der Kerl aka rechter Männerrechtler, weil Vater, überschritt.

Zitat:„Wer – trotz aller Spannungen – auf dem gemeinsamen Sorgerecht besteht, kann künftig das Familiengericht anrufen.“

Wer, wenn nicht der Vater, der die elterliche Sorge übernehmen will, sollte wohl „das Familiengericht anrufen“? Ihrer bescheidenen Meinung nach ist der Vater ein Trotzkopf! Ja, danke auch! Sie fragen gar nicht erst wo die „Spannungen“ ihren Ursprung haben.
In der Vergangenheit brauchten Mütter nichtehelich geborener Kinder ihre Ablehnung nicht begründen, weder gegenüber den „Erzeugern“ noch gegenüber Dritten. Freilich hatten sie dies getan, in der Verwandtschaft, im Freundes- und Bekanntenkreis. Manche Mütter waren dann auch tatsächlich richtig redselig und kreativ, insbesondere in der Bewertung der Kerle, die ihnen „das angetan“ hatten. Fortan sollen sich verweigernde Mütter vor Familiengerichten ablehnend äußern, die Ablehnung begründen und …schon treten diese in der Öffentlichkeit außerordentlich schmallippig auf. Woher nun diese Hemmungen? Ist doch nur eine einzige Anlaufstelle hinzugekommen. Lampenfieber allein wird es nicht sein. Eher die Sorge, die vorgetragenen Argumente reichen nicht aus, den eingeschlagenen Kurs der glorifizierten sogenannten Alleinerziehenden ungehindert zu gehen. Oder aber, die heimliche Sorge, mit den Vorhaltungen und Vorwürfen gegen die Kerle nicht punkten zu können, weil diese plötzlich auch Gehör finden?
Insgesamt dürfte es aber zunehmend spannender in den Familiengerichten zugehen.
Wer hier oder anderswo postuliert, den Vätern würde es mit dem gemeinsamen Sorgerecht leicht gemacht, irrt gewaltig. Es ist eine Lappalie einem unwilligen und dennoch Sorgerecht innehabenden Vater zwei Briefe im Jahr zu schicken. Interessant - und wer sollte es besser wissen als ich – wird es, wenn man mit Sorgerecht ausgestattet und willig jedem Kram noch hinterher rennt, weil die grundgütige Mutter unter Hinweis auf § 1686 BGB die Zusammenarbeit verweigert(`kannst ja selber fragen´), Kiga, Schule, Passamt, Krankenkasse und Ärzte erst mühevoll überzeugt werden müssen, dass auch Papa zu denen gehört, die ein Recht haben Infos zu erhalten, um dann mitentscheiden zu können. In der Praxis nervig ist, dass alle erst mal meinen die Mutter um Erlaubnis bitten zu müssen, ob das in Ordnung wäre, was wiederum regelmäßig dazu führt, dass diese mal wieder sauer ist und ihre mit Einmischung (sic!) begründete schlechte Laune an Kind und „Erzeuger“ auslässt. Und wenn man denen endlich die ihnen eigenen Vorschriften und Gesetze, nach denen sie arbeiten, vorlegt, werden endlich Termine vereinbart, Auskünfte erteilt und Gespräche geführt.

Das hier diskutierte Sorgerecht ist ein Furz in der Wüste. Die hiermit verbundenen Rechte und Pflichten, waren sind und bleiben solche der Mütter, mit Ausnahme einzig der Barunterhaltspflicht. Kinder und Väter sind nachrangige Figuren. Randerscheinungen in Frauchens Welt. Väter sind beliebig definierbar und austauschbar. Kinder fungieren als der Mutters Schweizer Messer, Lieblingsspielzeug und Ausstellungsstück. Kinder passen zu jeder Zeit und in jeder Lebenslage der Mütter überall gut hin. Kinder erzeugen Mitleid, dienen als Schutzschild, bringen Müttern Anerkennung und heben so deren Selbstwertgefühl.

Was den abservierten Vätern schon in der Vergangenheit blieb und noch zukünftig bleibt, ist die stille Hoffnung, dass die Kids irgendwann von sich aus ihre Väter suchen und denen Fragen stellen. Wenn diese in der Situation zumindest ein paar lose Zettel herbeikramen können, sie hatten die Vaterschaft anerkannt und die gemeinsame elterliche Sorge beantragt, ist wohl der Moment gekommen den die betreffende Mütterfront so sehr fürchtet. Dann hat es der Trotzkopf (oder Erzeuger, oder Kerl, oder…) offensichtlich versemmelt. Das beste, innige, manchmal gar zur Symbiose (v)erklärte, Mutter-Kind-Verhältnis, könnte sodann Schaden nehmen. Keinesfalls verbinde ich mit diesem Gedanken Schadenfreude, aber Mitleid auch nicht. Interessant ist, dass es die stille Hoffnung nicht immer auch vergeblich ist. Mit zunehmendem Alter wechseln Kinder vermehrt von Müttern zu Vätern (laut destatis: Von anfänglich 0% bis zum 7L.j., über 15% bis zum 18.Lj., auf letztlich 18%, ab 18.Lj.).

Da gibt sich ein Kerl mal Mühe, verfasst einen Text, der über einen Einzeiler hinaus geht und bei hatr.org nicht punkten kann und schon wird der einfach ausgesperrt. Wie fies. Sad
Aber wieder einmal gut zu erfahren, dass Frauenrechtler Thomas G-Punkt zuzustimmen ist, dass die Hegemonialmacht der Männer in den Medien wie geschmiert läuft und sich täglich neu bestätigt. Big Grin
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#83
Zitat Deutscher Anwaltsverein (DAV), Hervorhebung durch mich:

"Dem DAV ist es wichtig, die Gleichstellung aller Kinder (Artikel 6 Abs. 5 GG) zu verwirklichen und die Rechte der Kinder von nicht miteinander verheirateten Eltern zu stärken. Die Wertung, die Vorschläge des DAV würden allein die Rechte der Väter stärken, greift daher zu kurz. ..."

... Der DAV verbleibt daher bei seiner Forderung, dass

- mit der rechtlichen Feststellung der Vaterschaft des Kindes automatisch beiden Eltern das gemeinsame Sorgerecht zusteht.

- das gemeinsame Sorgerecht aufzuheben ist, wenn dies von einem Elternteil beantragt wird und Gründe des Kindeswohls eine Aufhebung der gemeinsamen Sorge notwendig machen,

- die Entscheidung über die Aufhebung der elterlichen Sorge und die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf einen Elternteil vom Gericht nach Anhörung des Jugendamtes und nach weiterer Aufklärung des Sachverhaltes zu treffen ist.


Das eine Dombeck-Rakete das mit unterzeichnet hat, wundert mich. Aber immerhin steht an Punkt I. der Forderungen des Deutschen Anwaltvereins das hier:

" ... mit der rechtlichen Feststellung der Vaterschaft des Kindes automatisch beiden Eltern das gemeinsame Sorgerecht zusteht. ..."

Link zur Stellungnahme (via RA Schulte-Frohlinde gefunden):
http://anwaltverein.de/downloads/Stellun...e-Logo.pdf
"Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer in sich angeschlagenen Gesellschaft zu sein"
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#84
Übrigens: Heute am 3. August sind schon wieder zwei Jahre rum ohne jeden Resolutionsaktionismus unserer sogenannten Politiker. Der 2. Jahrestag der Veröffentlichung des Urteils des BVerfG:

Zitat:Die Richter erklären die Regelung, nach der Väter unehelicher Kinder nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten können, für verfassungswidrig.
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20...42009.html
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#85
Nicht zu fassen!

Ausgerechnet das sozialistische und feministische Propagandablatt "Spiegel" bringt einen für Väter positiven, in Bezug auf das neue Sorgerechtsgesetz aber kritischen Artikel:

Wenn Papa sich nicht sorgen darf

Zitat:Im Fall der Trennung halten Mütter mit dem alleinigen Sorgerecht einen enormen Hebel in der Hand. Am Ende einer Liebe geht es schließlich um die ganz großen Gefühle - egal ob man verlassen hat oder verlassen wurde. Es geht um Trauer und Verletzung, um Wut und Enttäuschung. Und oft genug werden die Kinder in dieses emotionale Chaos hineingezogen; mal mehr, mal weniger. Allein im Jahr 2010 befassten sich Familiengerichte in Deutschland über 12.500 Mal mit Sorgeregelungen unverheirateter Eltern.

Eine Umfrage des Bundesjustizministeriums im Jahr 2006 zeigte die am häufigsten genannten Gründe für das ungeteilte Sorgerecht:

"Die Mutter möchte die Alleinsorge behalten, um allein entscheiden zu können."
"Die Mutter möchte nichts mehr mit dem Vater zu tun haben und lehnt daher jeden Kontakt auch in Angelegenheiten des Kindes ab."

Da geht es eher um Bequemlichkeit als um die Frage, was für das Kind gut ist. Fälle, in denen der Vater nur noch zahlen darf, ohne ein Recht auf Mitbestimmung über seinen Nachwuchs, sind keine Seltenheit. Am Ende rügte Karlsruhe die gesetzlichen Grundlagen dafür: Die jetzige Reform des Sorgerechts geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück, das 2010 ledigen, sorgewilligen Vätern eine klare Benachteiligung bescheinigte - und Müttern nicht immer nur uneigennütziges Verhalten zum Besten des Kindes. Die Richter in Karlsruhe kippten das de facto existierende Vetorecht der Mütter gegen ein gemeinsames Sorgerecht.

Woh, soviel politisch unkorrektes Darstellen der Tatsachen in einem linken Blatt macht mich schwindlig! Big Grin

In diesem Punkt aber zitiert sie Mist:

Zitat:Für solche Fälle sieht Jurist Coester allerdings auch in Zukunft Grenzen des Regelbaren. "Wo die Eltern sich in Feindschaft verbissen haben, da kann der Staat mit Gesetzesnormen nicht helfen."

Wie wir alle wissen, könnte das der Staat durch entsprechende Gesetze und Handhabung derselben sehr wohl; wenn er denn wollte.

Simon II
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#86
Solche Großkommentatoren wie Coester haben großen Einfluß, auf sie wird gern Bezug genommen, mit ihnen werden gute Argumente vom Tisch gewischen.

Für mich steht fest:
Die alleinsorgende Zeit einer Frau/Mutter von Zeugung bis Einrücken des Vaters in die ES ist mit dem Kundeswohl grundsätzlich unvereinbar.

Das wird EINE Säule meiner VB gegen das zu erwartende Refomgesetz sein.
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#87
SPON über die Sorgerechtsreform:

http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...46657.html
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#88
Darin:

Zitat:Doch Vätervereine und Juristen halten die Macht der Mütter für ungebrochen.
...
Michael Coester, Vorsitzender der Kinderrechtekommission beim Deutschen Familiengerichtstag, sieht das Problem, dass in strittigen Fällen nach wie vor mindestens der Faktor Zeit auf Seiten der Mütter ist. "Mit Rechtsberatung hat die Mutter die Möglichkeit, ein solches Verfahren problemlos um circa zwei Jahre hinauszuzögern."
http://spon.de/adIpV via @SPIEGELONLINE
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#89
Neues Gesetz
Wenn Papa sich nicht sorgen darf


Der Bundestag wird nach der Sommerpause über die Reform des Sorgerechts abstimmen. Es verspricht Vätern von unehelichen Kindern, auch gegen den Willen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht bekommen zu können. Doch Vätervereine und Juristen halten die Macht der Mütter für ungebrochen.

http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...46657.html
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#90
vor extakt 2 Jahren:

24.7.10 Ledige Väter sollen grundsätzlich Sorgerecht erhalten
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#91
http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...46657.html
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#92
Der Artikel ist tatsächlich gut! Von einer Frau geschrieben!

Letztes Jahr, um diese Zeit, hatte ich angeregt, eine großformatige Anzeige in der FAZ zu schalten. Erscheinungsdatum sollte der Jahrestag des EGMR-Urteils Zaunegger gegen Deutschland sein. Damals habe ich mich einerseits entmutigen lassen, andererseits fehlte mir auch die Kapazität. Ich werde nun einen erneuten Anlauf starten, denn es tut erstens Not und zweitens sehe ich durchaus echte Realisierungschancen für eine solche Aktion, denn
a) Das Buch der Bundesministerin Schröder (Danke, emanzipiert sind wir selber) hat mir großen Mut gemacht.
b) Ein großer "offener Brief" in der FAZ pro Verbot von Genitalverstümmelung an minderjährigen Jungs, hatte eine sehr lange Unterzeichnerliste. Jeden einzelnen dieser Unterzeichner und noch einige andere werde ich anschreiben, und um Unterstützung bei der Realsierung bitten.

Textentwurf folgt.
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#93
(10-08-2012, 11:17)mischka schrieb: http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...46657.html

Wow, der Förster Jonas hat gegen den Willen der Mutter gerichtlich die gemeinsame Sorge zugestanden bekommen?
Wie sieht es denn aus da draussen im "Graubereich"?
Gibt es inzwischen viele Väter, welche vor Gericht einen erfolgreichen Antrag auf gemeinsame Sorge gestellt haben?
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#94
Wer es ertragen kann...
Frau Schwab über die Reform des Sorgerechts:

http://www.neues-deutschland.de/artikel/...hritt.html
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#95
Ich stimme immerhin gleich ihrem ersten Satz mit ganzem Herzen zu :-)

"Die geplanten Änderungen zur Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern geben Anlass zur Sorge."

Und auch, dass doch alles einer Kindeswohlprüfung unterzogen werden muss. Höchste Zeit, dass das automatische Sorgerecht für Mütter durch eine gerichtliche Kindeswohlprüfung ersetzt wird. Und zwar nicht im beschleunigten Verfahren, wie Mdme. Schwab es ja auch fordert.
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#96
(20-08-2012, 17:03)lordsofmidnight schrieb: Wer es ertragen kann...
Frau Schwab über die Reform des Sorgerechts:

http://www.neues-deutschland.de/artikel/...hritt.html

O.k., niemand hier zweifelt an, dass der Autor dieses Textes der Gegner ist.
Wie kann dies nun genutzt werden, für die konkrete Arbeit an der Verbesserung der Menschenrechtssituation in Deutschland?
Feindesanalyse:
1. Frage: Wieso schreibt E.S. im Neuen Deutschland?
Antwort: Im Osten (wo ND sicher am weitesten verbreitet wird) dürfte die Gleichberechtigung in der Gesellschaft sicher immer noch am weitesten etabliert sein. Um diese anzugreifen, was ja das Ziel von E.S. ist, muß Sie also in dieser Zeitschrift veröffentlichen, in der Hoffnung die Meinung in der DDR in ihrem Sinne zu ändern.
2. Väterrechtler werden gerne in die rechte Ecke gestellt. Jemand der in der Neuen Freiheit oder im Freitag oder wie neokonservativen Blätter heißen veröffentlicht hat, wird damit angegriffen. Das Neue Deutschland ist das Blatt der extremen Linken, ggf. kann man damit gelegentlich arbeiten.
3. schmerzfreie Sprachbegabte könnten ggf. die "Rhetorik" der E.S. analysieren. Ich habe am Ende jedenfalls kaum böse sein können. Erst die "Kommentare" öffneten mir die Augen.
4. Die Kommentare sind sehr geil, ward ihr das einfach nur, oder sind das echte Ossis gewesen, die spontan kotzen mussten, dass eine Faschistin ihr Blatt verunreinigen darf?
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#97
Noch zum Artikel im "Neuen Deutschland": Diesmal zu dem von Katja Dörner:
- Diese Dame ist sicher nicht zu vergleichen mit E.S.
- Es ist richtig, dass die Grünen in der "deutschen Parteienlandschaft"
lange Zeit die Einäugigen unter den Blinden gewesen sind.
- Inzwischen hat die Väterbewegung sie aber ideologisch einfach überrollt
- Frau Dörner muß, aus Gründen, die in Geschichte und Struktur Ihrer Partei und der damit verbundene Ideologie zu finden sind, im Kontext er "Frauenunterdrückung" bleiben. Gleichstellungspolitk für Männer kann es in dieser Gedankenwelt nicht geben, denn diese lässt die Feststellung einer Diskriminierung von Männern nicht zu.
- Dennoch zeigt der Artikel den einzuschlagenden Weg auf, falls sich tatsächlich "in dieser Runde" noch kein automatisches, gemeinsames Sorgerecht durchsetzen lässt, nämlich:
1. Klage beim BVerfG gegen das Gesetz
2. Klage beim EGMR gegen das Gesetz, und
3. (so steht es explizit im Artikel) Klage in Genf im Rahmen der UN-Kinderrechtekonvention
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#98
Der Bundesrat hat seine Stellungnahme abgegeben: http://www.bundesrat.de/cln_236/nn_8396/...-12(B).pdf

- Er möchte gerne eine "Sorge superlight" einführen, eine gemeinsame Sorgeerklärung ohne Aufenthaltsbestimmungsrecht (und nennt dabei die Mutter, die es unstrittig habe...)
- er möchte gerne kein vereinfachtes Verfahren, sondern immer vor den Richter
- er möchte gerne die Vermutung gestrichen, dass die gemeinsame Sorge gut fürs Kind ist
- er möchte gerne statt sechs Wochen und neuen Monate acht Wochen und neun Monate Frist für die Mutter, sich überlegen ob sie so gnädig ist, die gemeinsame Sorge huldvoll zuzulassen.

Das Land Sachsen ist weiterhin für automatische gemeinsame Sorge: http://www.bild.de/regional/dresden/dres....bild.html

In der Schweiz gehts auch rückwärts statt vorwärts, die Sozialdemokratische Partei dort verzögert mit Tricks immer weiter: http://www.20min.ch/schweiz/news/story/V...t-18741076
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#99
Ich habe das mit der Widerspruchsfrist anders verstanden.
Bis zu neun Monate Schwangerschaft + acht Wochen nachgeburtlicher Mutterschutz + 6 Wochen Frist vom Elfenbeinturm hinabzusteigen.

14 Wochen nach Geburt, das hatten wir doch schon mal?

Das allein ist schon Grund genug sich zukünftig auf die Ausweitung des Zeugungsstreikes zu konzentrieren, weil so nämlich hinten herum auch der Mutterschutz selbst wieder einmal zur Debatte gestellt wird. Dumm sind die Mädels nicht, denn die 14 Wochen nach Geburt forderten Mütterlobbyistinnen bereits mehrfach und seit längerem.
Bisher abgelehnt wurde dies mit der Begründung, dass eine verlängerte Schonzeit die Wirtschaft mit rund 1,5Mrd belasten würde, Geld das dann wieder die steuerpflichtig erwerbstätigen Männer den Frauen zu überweisen hätten.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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@p Danke für die interessante Mitteilung.

Die superlight-Version ist offenbar der neueste Trick des verzweifelt nach weiteren Aushöhlungen des BVerfG-Beschlusses suchenden Femi-Packs.

Das hier konnte ich so nicht finden:
(25-09-2012, 08:55)p schrieb: - er möchte gerne die Vermutung gestrichen, dass die gemeinsame Sorge gut fürs Kind ist
Ich konnte bzgl. des Kindeswohls lediglich diese Absurdität finden:
Zitat:Fälle, in denen die Eltern uneinig über die Erteilung des Sorgerechts sind, beinhalten immer eine mögliche Kindeswohlgefährdung.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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