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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
Wenn man sich mal Inhalt und Reichweite Elterlicher Sorge vor Augen führt, also die paar Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für ein Kind, die Eltern zwingend gemeinsam zu treffen haben, und dann die Folgen der Alleinsorge gegenüber stellt, zusammen mit der Erkenntnis, daß allein sorgende Mütter eben NICHT immer vom Kindeswohl motiviert sind (Gutachten de LMU-München zur Reform), dann steht der vermeintliche Vorteile der Alleinsorge in keinem Verhältnis zu den gravierenden Nachteilen der Alleinsorge, die weite Auswirkungen in Bereichen hat, in denen es gar nicht um diese wesentlichen Entscheidungen geht. Ich denke da an Schule.

Ich bezweifle grundsätzlich, daß Alleinsorge Vorteile hat. Dort, wo 'Mitsorgende' schwierig sind, können immer auch Einzelentscheidungen zu sorgerechtlichen Belangen getroffen werden, kann ein Gericht fehlende Zustimmung oder Uneinigkeit ersetzen - aber einem ET gleich alles entziehen und alles dem anderen übetragen, das verstößt mE gegen den verfassungsrechtlichen und verbindlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
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RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - von Skipper - 06-05-2013, 15:05

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