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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
(26-10-2012, 11:43)sorglos schrieb: . Auf Antrag eines Elternteils sollen Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht aussprechen – vorausgesetzt der andere Elternteil bringt keine kindeswohlgefährdeten Gründe vor.

Wenn Papa also kindeswohlgefährdende Gründe vorbringt, dann gibt´s kein gemeinsames Sorgerecht? Was dann? Mögliche Alleinsorge für Väter?

/sarkasmus off
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von lordsofmidnight - 26-10-2012, 14:22

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