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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
Über die Homepage des Deutschen Frauenrates bin ich gerade auf der Liste der Sachverständigen und Ihrer Stellungnahmen zur Anhörung vom 28.11.2012 gestossen:

Immerhin: Josef Linsler vom ISUV war eingeladen und hat auch klar in unserem Sinne Stellung bezogen. Das rechne ich ihm hoch an und ich werde wohl weiterhin Mitglied in diesem Verein bleiben, auch wenn ich teilweise die Kritik an dessen Rechtsanwälten teile.

Wie wohl das BuFoMä reagiert, dass es noch nicht Mal eingeladen worden ist? Nicht einer der Vereine in der "Arbeitsgruppe Väter" tätig sind, wurde gehört, schon gar nicht der böse, böse VAFK.
Peinlich, peinlich, oder?
Wo, die Stellungnahme der Amtsrichterin aus Alzey ist bestenfalls als wirr zu bezeichnen, oder? Gruselig.

Einerseits erkennt Sie immerhin, dass die Mutter schon vor der Geburt monatelang Zeit hatte, sich mit der Frage der gemeinsamen Sorge zu befassen, dann wieder kritisiert Sie, dass eine negative Kindeswohlprüfung bzw. ein Eilverfahren unzureichend sei.
Gerade ab Kinder, deren Mütter überfordert sind, brauchen doch den zweiten Elternteil.
Die misandristische Behauptung, dass viele Elternteile sich der Erziehungsverantwortung entziehen würden (gemeint sind natürlich die bösen Erzeuger), muß natürlich durch Druck angegangen werden, anstatt durch eine von Staat und Gesellschaft zu erzeugende Erwartungshaltung, nämlich die Selbstverständlichkeit, dass Väter von Anfang an die gleiche Sorgepflicht haben wie Mütter.
Und das diese Sorgepflicht gerade bei Kindern aus One-Night-Stands o.ä. vom Staat massivst gefördert gehört, anstatt bekämpft. Klar schaffen es viele Väter, bei anfänglich gutem Willen, nicht, der Dauerbekämpfung durch den Staat stand zu halten.

Also, wenn diese Amtsrichterin als besonders qualifiziert betrachtet wird, und deshalb vom Bundestag zur Gesetzesanhörung eingeladen worden ist, dann "Gute Nacht".
Bei der Stellungnahme von Mareike Hoese vom Bundesverband der Psychotherapeuten erkenne ich zumindest eine gewisse intellektuelle Kompetenz und Sachverstand, die Stellungnahme erscheint mir beim ersten Durchlesen zumindest in sich insofern schlüssig zu sein, dass eine argumentative Auseinandersetzung mit ihr zumindest sinnvoll erscheinen kann.

Keine Lösung allerdings wird jegliches Konfliktpotential auslöschen können.
Wieso eine Antragslösung dazu führt, dass mehr Väter ihrer Sorgepflicht gegenüber ihrem Kind nachkommen, und weniger Konfliktpotential mit der Mutter entsteht, entschliesst sich mir auch aus dieser Stellungnahme in keinster Weise.
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RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - von 'c' - 02-12-2012, 13:21

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