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Unterhaltsgestaltung für die Zukunft eines 14-jährigen Jugendlichen
@DNO...

Du meinst, ich hätte mich erst bei ihm vorstellen sollen, damit er dann entscheiden kann, ob ich mit seiner Ex darf oder nicht? So mit Hausbesuch und gucken, ob ich für seinen Sohn auch ein Bett und genügend zu essen im Kühlschrank habe?

Wieso sprichst Du von Lebenspartnerschaft? Das trifft doch auf Gleichgeschlechtliche zu. Ich bin ein Mann und meine Frau ist eine Frau und Mutter. Wenn, dann bittschön eheähnliche Gemeinschaft, was eine Einstandspartnerschaft impliziert.

Was die Adoption betrifft. Da waren alle einverstanden. Das ist notariell beurkundet. Und der Sohn sprach erstens für sich selbst, dann ohne mich mit dem Jugendamt, ohne mich mit dem FamRichter. Der sprach dann wiederum mit uns allen nochmal zusammen und dann war das Ding durch. Der Exvater hat jetzt 200 Märker wieder mehr in der Tasche. Und dem Papier nach einen Sohn weniger. Jetzt braucht er nur noch seinen übrig gebliebenen Sohn zur Adoption freigeben und dann kann er tun und lassen, was ihm Spaß macht. Warum also soll ich jemanden bestrafen wollen, der Spaß hat am Leben? Verstehe ich jetzt nicht so ganz.

Ich sagte auch, dass ich über den Exvater NICHT schlecht reden werde, da ich ihn NICHT persönlich kenne. Da hast Du was vermehrt.

Ich habe mich nicht mit nicht mittels UG Exvater bedient, sondern ihn mittels UG von KU entlastet. Haste wieder was vermehrt.

Ich habe auch vieles nicht behauptet. Trotzdem wurde behauptet, ich hätte es behauptet. Und ich hatte mich für Frau mit Kind entschieden und auch dafür, den damals Nochvater alsbald von KU-Zahlung zu befreien. Er hat keinen KU-Stress mehr. Umgang wollte er eh nie. Mir gefiel seine Ex. Und ihr Sohn nannte mich Kumpel. Ergo alles i. O..

Zum Rest deiner grotesken Behauptungen sagen ich jetzt nichts weiter.
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RE: Unterhaltsgestaltung für die Zukunft eines 14-jährigen Jugendlichen - von Dzombo - 29-09-2014, 20:34

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