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Unterhaltsgestaltung für die Zukunft eines 14-jährigen Jugendlichen
(29-09-2014, 20:34)Dzombo schrieb: Du meinst, ich hätte mich erst bei ihm vorstellen sollen, damit er dann entscheiden kann, ob ich mit seiner Ex darf oder nicht? So mit Hausbesuch und gucken, ob ich für seinen Sohn auch ein Bett und genügend zu essen im Kühlschrank habe?
Quatsch! Soll ich davon ausgehen, dass du mich veräppeln wolltest, und nicht darauf eingehen? Ich weiß es nicht, daher antworte ich.
Der Ex war raus aus der Nummer. Das war eine Sache zwischen dir und deiner Frau. Es ging darum, mit dem Ex eine friedliche Kommunikation zu ermöglichen, damit du ihn überreden kannst, mit seinem Sohn in Kontakt zu treten. Dass das Geld, was er an seine Ex gab, für ihn ein Problem war, war klar, denn er hatte schon bei ihrer ersten Ehe versucht, das Problem loszuwerden. Hilfreich wäre es gewesen, wenn du ihn schon 1998 angesprochen hättest, und ihm das Geld zurückgegeben hättest. Das Problem war, dass du damals das Geld von ihm gebraucht hast. Aber auch das hättest du ihm sagen können. Du hättest ihm möglicherweise dabei helfen können, das Geld von der ARGE erstattet zu bekommen.
Wenn er damals nicht darauf eingegangen wäre, hättest du schon damals Ehe und Adoption vorschlagen können. Das hätte auf jeden Fall den Zusammenstoß von 2012 verhindert, und vllt den Kontakt zwischen Vater und Sohn emöglicht.
(29-09-2014, 20:34)Dzombo schrieb: Wieso sprichst Du von Lebenspartnerschaft? Das trifft doch auf Gleichgeschlechtliche zu.
Bei Juristen schon. Möglicherweise aber auch nur bei einem Teil der Juristen. Für mich ist Lebenspartnerschaft der Oberbegriff für Erwachsene, die zusammen leben, egal ob mit oder ohne Papier.
(29-09-2014, 20:34)Dzombo schrieb: Warum also soll ich jemanden bestrafen wollen, der Spaß hat am Leben? Verstehe ich jetzt nicht so ganz.
Weil er sich nicht um seinen Sohn kümmern will.
(29-09-2014, 20:34)Dzombo schrieb: Ich sagte auch, dass ich über den Exvater NICHT schlecht reden werde, da ich ihn NICHT persönlich kenne. Da hast Du was vermehrt.
Verstehe ich nicht. Ich habe dich richtig zitiert, und bemerkt, dass du trotzdem schlecht über ihn geredet hast. Allerdings hattest du auch Grund dazu.
Du hast auch schon vor zwei Jahren, als Game Over, mal so und mal so geschrieben. JahJahChildren hat sich nur ein Extrem rausgepickt, und ist dann auf dich losgegangen, weil er den Rest ignoriert hat.
Ich weiß nicht, woran das liegt. Es ist einfach so. Ich nehme es zur Kenntnis, und komme damit klar.
(29-09-2014, 20:34)Dzombo schrieb: Ich habe mich nicht mit nicht mittels UG Exvater bedient, sondern ihn mittels UG von KU entlastet. Haste wieder was vermehrt.
Du und deine Frau (mit der du damals noch nicht verheiratet warst) habt vier Jahre lang von dem Ex Geld bekommen, was er euch nicht freiwillig gegeben hat.
Ich finde das unanständig. Aber nach meiner Umfrage, finden dein Verhalten bisher drei von elf Leuten in Ordnung. Wir haben eine Meinungsverschiedenheit. Du bist mit deiner Meinung nicht allein, und ich nicht mit meiner.
(29-09-2014, 20:34)Dzombo schrieb: Zum Rest deiner grotesken Behauptungen sagen ich jetzt nichts weiter.
Eine Sache ist da aber noch wichtig.
Kannst du dir vorstellen, dass der Kerl lieber das Geld einem Penner in den Hut geworfen hätte, als es seiner Exe und dessen Neustecher zu geben?
Ich frage nach "verstehen", nicht nach "gutheißen". Man kann auch Dinge verstehen, die man ablehnt. Und genauso meinte ich, dass dein Sohn möglicherweise verstehen (und ablehnen) kann, warum sein Ex-Vater keinen Kontakt mit ihm haben will.
(30-09-2014, 07:52)Dzombo schrieb: Natürlich überweise ich den ihm zustehenden KU nicht innerhalb der Ehe von meinem Konto auf das Konto seiner Mutter, ähm meiner Ehefrau natürlich. Weil das aber Geld ist, dass in der Praxis für den Alltag verbraucht wird, bleibt davon nix über.
So macht man das innerhalb einer Familie, Patchworkfamilie, Lebensgemeinschaft, usw., die ihr seit 2008 seid.
(30-09-2014, 07:52)Dzombo schrieb: Also befahl ich seiner Mutter, dass sie ihm spätestens ab dem Tag unseres Zusammenzuges ein eigenes Konto einzurichten hat, auf dem dann Monat für Monat das ihm zustehende, staatliche Kindergeld eingezahlt wird.
Sehr schön! Damit bist du ja gemäß meiner Umfrage bei "Das Geld sparen, und es dem Kind, wenn es 18 Jahre alt wird, geben.". Ob das Kindergeld verbraucht wird und der Unterhalt gespart wird, oder ob der Unterhalt verbraucht wird und das Kindergeld gespart wird, kommt am Ende aufs Gleiche raus.
Schade, dass das der Ex nicht gewusst hat! Verdammt schade!
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RE: Unterhaltsgestaltung für die Zukunft eines 14-jährigen Jugendlichen - von Das Nerdliche Orakel - 30-09-2014, 09:06

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