06-11-2012, 11:15
@JahJahChildren
Das Ganze ist wesentlich komplizierter.
Burn Out ist eine Krankheit, die zur dauerhaften Behinderung/Schwerbehinderung führen kann, wenn dem KV nicht finanzieller Freiraum für seine Wiedergenesung gewährt wird.
Bezieht er nur Krankengeld, so gehen die Gerichte derzeit ja davon aus, dass er dann von 770 € leben kann. Von Krankheitskosten, die Bedarfserhöhend, oder zumindest Einkommensmindert angerechnet werden wollen die Gerichte bisher nichts wissen.
Da muss erst das Bundesverfassungsgericht entscheiden, bevor sich was ändert.
Das Ganze ist wesentlich komplizierter.
Burn Out ist eine Krankheit, die zur dauerhaften Behinderung/Schwerbehinderung führen kann, wenn dem KV nicht finanzieller Freiraum für seine Wiedergenesung gewährt wird.
Bezieht er nur Krankengeld, so gehen die Gerichte derzeit ja davon aus, dass er dann von 770 € leben kann. Von Krankheitskosten, die Bedarfserhöhend, oder zumindest Einkommensmindert angerechnet werden wollen die Gerichte bisher nichts wissen.
Da muss erst das Bundesverfassungsgericht entscheiden, bevor sich was ändert.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.