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Die Lübecker Grünen missbrauchen mal wieder das Kindeswohl
#1
http://www.hl-live.de/aktuell/textstart.php?id=80234

Rolf Klinkel, der als "sozialpolitischer Sprecher" der Lübecker Fraktion der Grünen (einer Minderheit einer Minder einer Minderheit) nebenher auch noch Zeit hat, den Vize seiner fragi... Fraktion zu spielen, ist sich ebenso wenig zu schade dafür, das leidige "Kindeswohl" für seine Zwecke zu missbrauchen, wie seine Mitkanditaten.

Das erinnert doch stark an unsere Stopp-Schild Tusse oder der Schein-Zypressen-Schein-Versprechen Tante, der es ja nur darum ging, Kinder gleich zu stellen.

Ich würge gerade... Sorry, bin gleich wieder da Wink
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#2
Geht in die Richtung Robin Hood, da muss sich wohl jemand, der sich nicht genügend wahrgenommen fühlt ins Gespräch bringen.

Im Prinzip hat die ARGE der betreffenden Bedarfsgemeinschaft zuviel ausgezahlt, warum auch immer, und im Gegensatz zum Unterhalt vom Vater, der ja im guten Glauben verbraten werden darf, auch wenn es offensichtlich zuviel ist, darf der Staat Leistungen zurückfordern. Und da wird dann eben bei allen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft eingefordert/gekürzt.

Es sind eben inkompatible staatliche Konstruktionen, die aus einem Kind, welches ja aufgrund eines "gutverdienenden" Vaters einen erhöhten Anspruch an Barunterhalt hat plötzlich in der Kostruktion Bedarfsgemeinschaft doch nur den Anspruch in Höhe des Mindestlebensunterhalts hat. Mitgegangen, mitgehangen... das gilt dann auch wenn Mutti aufgrund falscher Angaben oder aufgrund falscher berechnungen zuviel Kohle bekommen hat: alle müssen mit zurückzahlen.
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#3
(07-11-2012, 11:39)MitGlied schrieb: Geht in die Richtung Robin Hood, da muss sich wohl jemand, der sich nicht genügend wahrgenommen fühlt ins Gespräch bringen.

...aufgrund eines "gutverdienenden" Vaters einen erhöhten Anspruch an Barunterhalt hat plötzlich in der Kostruktion Bedarfsgemeinschaft doch nur den Anspruch in Höhe des Mindestlebensunterhalts hat.

Moin MitGlied,

Robin Hood passt vielleicht nicht ganz. Wohl ehr der Rattenfänger von Hameln.

Der Schreiberling ist ein ganz hinterfotziger, meiner Meinung nach. Ginge es ihm um die ach so armen Kinder, würde er darauf hinweisen, wie man solchen Forderungen entgegenwirken kann. Es wäre so einfach.

Also, was bezwecken die Grünen Schaumschläger damit? Sich mal wieder in die erste Reihe stellen? Na, hoffentlich nur das. Dem seine Selbstbeweihräucherung würde meinem Kind ja nicht schaden. Es ist ja derzeit so, korrigiert mich, wenn ich hier daneben liege, dass Gelder, die zurückgefordert werden, immer von den einzelnen Mitgliedern einer BG gefordert werden müssen.

Wenn Mutti oder Papi als Vorstand der BG €100 zuviel Leistung erhalten, fordert das JC €33 von Mutti, €33 von Kind1 und €33 von Kind2. (der fehlende Euro liegt beim Schäuble in der Schreibtischschublade)

So, nun sind die Kinder unter 18, d.h. mit Rückforderung ist mau! Pfänden geht erst ab 18. Mit Eintritt in die Volljährigkeit ist die Höhe der Forderungen gedeckelt bis zur Höhe des Vermögens/Einkommens des Schuldners zu diesem Zeitpunkt. Dass das JC sich nicht einfach Mutti oder Papi als Schuldner aussuchen können, finden die wohl recht blöd. Nun muss das Arme-Kinder-Argument herhalten, um die Rückholquote zu maximieren. Unter dem Deckmantel, die Kinder vor Geldeintreibern zu schützen, wird dann wohl der BG Vorstand herhalten sollen. Der ist in der Regel bereits Volljährig und muss immer alles zurückzahlen.

Genauso wie das "Kindeswohl" für Uschi an die Leine und ihrem Stopp Schild herhalten musste. Schließlich ging es ja darum, Kipo zu bekämpfen und nicht darum, das iNet und die Bürger zu kontrollieren Wink

Und das ein Kind eines reichen Unterhaltszahlers auf dem selben Niveau leben muss, wie die anderen BG Mitglieder auch, ist ebenso nicht ganz korrekt. Gäbe ich meinem Kind monatlich 2000 Euro Unterhalt, so darf das Kind diese Kohle behalten. Es ist sein Einkommen und es fällt aus der BG raus. Lediglich das volle Kindergeld wird der BG als Einkommen angerechnet. Der KU niemals. So mein Wissensstand.
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#4
Zitat:Und das ein Kind eines reichen Unterhaltszahlers auf dem selben Niveau leben muss, wie die anderen BG Mitglieder auch, ist ebenso nicht ganz korrekt. Gäbe ich meinem Kind monatlich 2000 Euro Unterhalt, so darf das Kind diese Kohle behalten. Es ist sein Einkommen und es fällt aus der BG raus. Lediglich das volle Kindergeld wird der BG als Einkommen angerechnet. Der KU niemals. So mein Wissensstand.

Alle Einnahmen des Kindes innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft werden der Bedarfsgemeinschaft zugerechnet.
Manche Muddies sind auch noch so blöd, vorher bei einer Berechnung durch das Jugendamt bis zum Limit zu fordern, obwohl locker ne Stufe tiefer durchgegangen wäre. Und als ALG2 Bezieherin wird dann festgestellt, dass es nichts gebracht hat.
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#5
(07-11-2012, 13:11)MitGlied schrieb:
Zitat:Und das ein Kind eines reichen Unterhaltszahlers auf dem selben Niveau leben muss, wie die anderen BG Mitglieder auch, ist ebenso nicht ganz korrekt. Gäbe ich meinem Kind monatlich 2000 Euro Unterhalt, so darf das Kind diese Kohle behalten. Es ist sein Einkommen und es fällt aus der BG raus. Lediglich das volle Kindergeld wird der BG als Einkommen angerechnet. Der KU niemals. So mein Wissensstand.

Alle Einnahmen des Kindes innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft werden der Bedarfsgemeinschaft zugerechnet.

Da habe ich andere Informationen, lasse mich aber "gerne" eines Besseren belehren. "Gerne" im Sinne von "ich hätte schon gern Recht, dann könnte mein Kind (wäre ich Rockefeller) seinen KU behalten." Wink

§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II bestimmt, dass Kinder und junge Erwachsene nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, wenn sie ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können. Daraus folgt, dass nicht hilfebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 SGB II) ihr Einkommen nicht in die Bedarfsgemeinschaft einbringen müssen und können.
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