Nun, der Vaterschaftstest, sofern für den leiblichen Vater positiv, wird nix ändern.
Bisher liefen alle (mir bekannten, incl. meinem eigenen) Gerichtsverfahren darauf hinaus, Umgang wegen nicht Kindeswohl Dienlichkeit zu verweigern.
Ein positiver Test ist nicht anderes als ein Pyrrhussieg.
Geregelter Umgang wird auch diesem Fall mit Sicherheit nicht stattfinden.
Dazu muss ein Kind erstmal erfahren, dass der ''Vater'' nicht der leibliche Vater ist.
Die Mutter und der juristische Vater werden es in solchen Fallkonstellationen gewiss nicht freiwillig sagen.
Bisher liefen alle (mir bekannten, incl. meinem eigenen) Gerichtsverfahren darauf hinaus, Umgang wegen nicht Kindeswohl Dienlichkeit zu verweigern.
Ein positiver Test ist nicht anderes als ein Pyrrhussieg.
Geregelter Umgang wird auch diesem Fall mit Sicherheit nicht stattfinden.
(20-03-2017, 12:38)Pfanne schrieb: ...Als würde ein Kind ab einem gewissen Alter nicht wissen wollen, wer sein/ihr wahrer Vater ist.
Dazu muss ein Kind erstmal erfahren, dass der ''Vater'' nicht der leibliche Vater ist.
Die Mutter und der juristische Vater werden es in solchen Fallkonstellationen gewiss nicht freiwillig sagen.