17-11-2012, 10:32
(16-11-2012, 23:28)Game Over schrieb: Er trug von Geburt an meinen Namen. Ob seine Einwilligung vorlag weiß ich nicht. Klärt so was nicht das FamG?Nachnamensänderungen werden gerne vom Ordnungsamt durchgeführt.
Dazu stellt die Mutter dort einen Antrag. Mann kann versuchen sich dagegen zu wehren, aber das ist meist sinnlos. Es geht also auch ohne FamG. Der Tenor lautet nicht selten: Das Kind muss noch näher an die Mutter gebunden werden. Den Rest kann man sich sparen niederzuschreiben.