17-11-2012, 18:50
(17-11-2012, 18:45)Game Over schrieb: Das gemeinsame Sorgerecht entschied der FamRichter am 01.10.10 zu Gunsten der KM. Sie erhielt die Alleinsorge. Zwei Wochen später war die KM mit unserem Sohn weg.
War aber doch sicher die erste Instanz. Oder?
Warum bist Du nicht in Berufung gegangen. Dann hättest Du noch die Möglichkeit bis rauf zum Bundesverfassungsgericht.
Uns sagst Du das erst, wenn die Berufungsfrist bereits verstrichen ist.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.