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Kinderrechte gehören ins Grundgesetz!
#1
bildungsklick.de
"Die Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen und besagt, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist. Die Konvention wurde vor 23 Jahren von der ..."

Auch die "Initiative gegen familienfeindliche Väterbenachteiligung" (http://www.xn--vterwiderstand-5hb.de)Väterwiderstand.de) unterstützt die Forderung nach einer Aufnahme der Rechtsposition unserer Kinder ins Grundgesetz, insbesondere deswegen, um hinsichtlich der von den deutschen Familiengerichten und Jugendämtern und deren parasitärer Helferindustrie betriebenen und wenig hilfreichen Gleichstellung von Kindeswohl und Mütterineressen besser trennen zu können, indem der Rechtsposition unserer Kinder Verfassungsrang eingeräumt wird.
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#2
Da sind wir schnell wieder bei der Bindungswirkung von Völkerrecht und bei der Frage, ob gesetzliche Konkretisierungen mehr Vor- als Nachteile bewirken.

Zur Bindungswirkung das BVerfG in 2004 hier.
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#3
Nach deutscher Art muss zumindest der Artikel 9 der Kinderrechtskonvention nicht erst noch ins Grundgesetz aufgenommen werden. Der wird nämlich bereits flächendeckend praktiziert.

O-Ton dazu in der Broschüre "Die Rechte der Kinder" und herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2007.

"Wenn Eltern sich nicht richtig um ihr Kind kümmern oder ihr Kind quälen und misshandeln, KANN ein Gericht dafür sorgen, dass ein Kind von seinen Eltern getrennt wird, auch wenn die Eltern das nicht wollen. Das Gericht wird eine SOLCHE Entscheidung aber nur DANN treffen, wenn es zum Schutz des Kindes notwendig ist. Das Kind lebt dann in einer Pflegefamilie oder kommt in ein Heim"

Und weiter heißt es. Wenn sich Eltern trennen, aus welchen Gründen auch immer und es darum geht, wo fortan das Kind leben soll, hat das Kind in dem Fall gemäß Artikel 9 das Recht, SEINE Meinung zu äußern. Das Kind kann nämlich im Sinne Artikel 9 der K-Kovention mit dem Richter oder der Richterin über seine Interessen, Wünsche und AUCH Ängste sprechen.

Und wenn man sich JETZT noch durchliest, was die Exccheffin für`s Ressour in 2007 gut plaziert dazu darlegte, ich hänge es im ausschnitt meinem Kommentar an, dann kann jeder life vom in Deutschland praktizierten NICHTmitsprecherecht der Kinder Betroffene sehr leicht erkennen, warum Deutschland NICHT sehr daran gelegen ist, die Rechte der Kinder explizit und wirksam ins Grundgesetz aufzunehmen.

Wenn die Rechte der Kinder nämlich drinstehen würde, hätten die allermeisten trittbrettähnlich fahrenden EXPERTEN alsbald Sendepause. Allerdings bräche dann die Scheidungsindustrie zusammen, was aber der Horror für die Experten wäre, denn dann müssten SIE zur Abwechslung mal JEDE Arbeit annehmen, die ihnen VERMITTELT wird.

Übrigens erging die Konvention am 5. April 1992. Und Nur Somalia und die USA zeichneten nicht mit. Und die Amerikaner deswegen nicht, weil sie der Meinung sind, dass in ihrem Land die Kinder ZUVIELE Rechte hätten.
Anlässlich des heutigen Weltkindertages wäre es fatal, erst morgen zu erfahren, dass Mann schon heute die Forderung nach Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zielführend unterstützen kann, wenn Mann so will:

http://kuckucksvater.wordpress.com/2012/...kindertag/

Es darf auch reichlich unterstützt werden. Denn außer Umgangsprobleme gibt es ja auch noch Grundrechtsprobleme hier in D´schland zu klären.

PS: Damit es auch für Neue hier keine Fragen bezüglich dem Inhalt der Kinderrechte gibt und jeder auch um die Tatsache weiß, dass die amtierende Familienministerin, die selbst Mutter von Kindern ist!, die Aufnahme besagter Rechte abgelehnt hat, hier noch ein weiterer interessanter Link:

http://kinderdoc.wordpress.com/2012/11/1...-schroder/


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Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#4
laßt Euch Eure Argumente und das Heft nicht aus der Hand nehmen:

Zur Kommentarbeteiligung bei Lagal Tribune Hier
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#5
Diese Kampagne ist verlogen.

Es fehlt der immer angemahnte Punkt: Die Achtung des Kontakts mit beiden Eltern.

Zitat:Artikel 9 [Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang]
...
(3) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen .....

Wenn ich sehe wer dahinter steckt, ist mir auch klar, warum dieser Aspekt "vergessen" wurde. Ich kann daher der Kampagne und dem Vorschlag so nicht abgewinnen. Da bleibe ich leiber bei der Klarheit der Grundrechte des Grundgesetzes, die fraglos immer auch für Kinder gelten. Kinder sind nicht weniger Menschen als Erwachsene.

Im übrigen versucht die Kampagne den grundgesetzlichen Vorrang der Elternautonomie vor dem staatlichen Wächter zu verwässern oder gar ins Gegenteil zu verkehren. Dem kann ich nicht zustimmen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#6
(20-11-2012, 16:27)sorglos schrieb: Diese Kampagne ist verlogen.
natürlich ist sie verlogen!
deswegen wurde mein Kommentar auch bei "bildungsklick" nicht veröffentlicht.

sorglos schrieb:Wenn ich sehe wer dahinter steckt, ist mir auch klar, warum dieser Aspekt "vergessen" wurde. Ich kann daher der Kampagne und dem Vorschlag so nicht abgewinnen.
aber Du könntest ihnen doch Deine Position, die hier zu veröffentlichen vermutlich eher weniger effektiv ist, entgegen halten.

Dort wird sie nämlich gelesen (und mglw. auch z. Kenntnis genommen).
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#7
erledigt!
Big Grin
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