Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ex ist schwanger, Zukunftsangst
#26
Genau aus dem in deinem letzten Satz angesprochenen Grund würde ich dem TO nahelegen, kein Feuer zu schüren, so lange noch gar kein Krieg ausgebrochen ist...
Zitieren
#27
Muss ja nicht unbedingt sein das ich mich mit ihr dort hinsetze oder so, aber ich weiß momentan echt nicht wie ich mit ihr umgehen soll und dachte mir professionelle hilfe is da warscheinlich nicht schlecht

sie hatte mir mal erzählt
sie ist früher irgendwann mal ins krankenhaus gekommen weil sie sich selbst so stark verletzt hatte und so betrunken war, dass sie bewusstlos wurde und ein freund sie ins krankenhaus gefahren hat
Sie musste da mit paar leuten reden und das ergebniss war borderline (bzw sie meinte dort wurde dan eine vermutung auf borderline festgestellt)
Sie hatte früher auch ein ziemliches alkohol problem und hat ihren führerschein nachweißbar dadurch verlohren... sie verletzt sich immer noch selber und lässt niemanden so recht an sich ran Sad
Was die sache nicht grad einfach macht ...

Deswegen will ich mir rat holen wie ich am besten mit ihr rede usw damit ich irgendwie mit ihr auf einen punkt komme und dinge wie gemeinsames sorgerecht mit ihr klären kann
Zitieren
#28
Okay, scheint Sinn zu machen. Aber reib ihr das mit der Beratung nicht unter die Nase, darauf reagieren psychisch Kranke meist nicht unbedingt positiv. Verlier aber auf jeden Fall dein Ziel nicht aus den Augen: Strategisch und diplomatisch Kontakt zum Kind aufzubauen.
Zitieren
#29
das entscheidende in deinem post ist das wort "früher".

jung, lass es bleiben. natürlich kannst du dich beraten lassen und deine lehren daraus ziehen.

aber wenn nicht die akute gefahr besteht, dass die dame das kind aus dem fenster wirft, wirst du auf dieser schiene keinen blumentopf gewinnen.
Zitieren
#30
Da hast du recht das mit beratung sollt ich für mich behalten ^^
Dachte mir strategisch ist das bestimmt gut zu erfahren wie ich mich ihr genüber am besten verhalte, damit sie sich vestandener fühlt und ich lösungen mit ihr finden kann
Zitieren
#31
Schaden wird es sicher nichts.
Zitieren
#32
Hallo,meine ex bezieht harz4 und ist schwanger.
Was macht das amt,
wenn wir das 50/50 Wechselmodel vereinbaren, das kind wirklich 50% bei mir ist und eine zusatvereinbarung zwecks den unterhalt (betreuungsunterhalt und kindesunterhalt) trifft??

sowas in der art:

Wir sind uns darüber einig, dass die Mutter für das Kindergeld bezugsberechtigt ist. Die Mutter verpflichtet sich, aus dem empfangenen Kindergeld sämtliche mit dem Besuch des Kindergartens bzw. der Schule innerlich zusammenhängenden Kosten der Kinder zu bestreiten. Im Übrigen stellen sich beide Elternteile von eventuellen Barunterhaltsansprüchen der Kinder frei. Notwendige Anschaffungen über 100 EUR werden von uns je zur Hälfte getragen. Der Vater erklärt sein Einverständnis dazu, dass die Mutter die Steuerklasse 2 wählt.
Zitieren
#33
Hallo,
hmmm,schwer zu sagen.Macht die KM mit bei dem wechselmodell?
Und da sie hv4 bezieht,warum verzichtest du dann auf die bessere
Steuerklasse?Die KM kann ja damit garnichts anfangen?

Ich habe mich mit meiner Ex so geeinigt:da sie auch arbeiten geht,behält
sie die bessere Steuerklasse und das Kindergeld.Damit wir beide das gleiche Einkommen haben,zahle ich nochwas dazu.Die Kosten für die Kinder werden geteilt zu 50%.Damit können wir beide leben und es ist auch schriftlich festgehalten worden(ohne Notar,Anwalt oder Ja).
Es kommt dabei auch auf die Vorgeschichte an.Geht es wirklich um das Kindeswohl?Das Amt ist mehr wie eine "Empfehlung" zu sehen und wenn ihr es wie bei uns außen vor lassen könnt,dann hast du sehr viel Glück.

lg Silek1
Zitieren
#34
Ehrlich gesagt würde ich da nicht Äpfel mit Birnen vermischen. Wenn ihr wirklich 50/50 Wechselmodell macht und DAS festhaltet, braucht ihr eigentlich keine Freistellung von eventuelle Barunterhaltsansprüchen (schadet aber sich auch nichts, um es dem Amt nachzuweisen).

Beim Kindergeld würde ich schreiben, dass beide Eltern bezugsberechtigt sind (was ja auch der Fall ist, bei hälftiger Kinderbetreuung), die Auszahlung aber an die Mutter geht. Wobei sich hier die Frage stellt, ob es nicht sinnvoller ist, das Geld an dich auszuzahlen und der KM die Hälfte zu geben (oder meinetwegen auch alles, was ihr "im Stillen" miteinander verrechnet, geht ja keinen was an, Hauptsache es passt für die Behörden) - nicht dass das Arbeitsamt auf die Idee kommt, den KiGeld-Anspruch irgendwie voll mit dem Bezügen der Mutter zu verrechnen.

Das mit den geteilten Kosten bei großen Anschaffungen finde ich sinnvoll, wobei das eigentlich nur bei auch gemeinsam genutzten Anschaffungen zum Tragen kommt - die Kinderzimmerausstattung zum Beispiel trägt jeder für sich allein, beim Wechselmodell braucht ihr ja nahezu alles doppelt, wenn ihr das Kind nicht bei jedem Wechsel mit Umzugswagen übergeben wollt.

Im übrigen befürchte ich fast, dass das Amt relativ bald zur KM sagen wird, dass sie mindestens Teilzeit arbeiten gehen muss, da sie ja nur 50% der Kinderbetreuung leisten muss und damit genug Spielraum für einen Job hat.
Zitieren
#35
Euch gegenseitig von irgendwas freistellen könnt ihr nicht, das wäre ungültig. Haltet nur fest, wer welche Kosten bezahlt. Schreibt nicht, dass die Mutter bezugsberechtigt fürs Kindergeld ist, sondern dass das Kindergeld für Kind X auf das Konto der Mutter gehen soll.
Zitieren
#36
Moin d-reez,

mache Dir stets klar:
Wer hat gegen wen welche Ansprüche und warum.

Kindesunterhalt:
Das Kind hat unter WM einen Anspruch auf KU gegen beide Eltern.
Wer wieviel zu zahlen hat, das hängt vom Einkommen ab. Das läüft auf eine Quotelung hinaus. Spannende Frage ist, wie diese aussieht, wenn ein ET nicht leistungsfähig ist. Wer tritt dann ein? Das JC oder auch oder gar voll der Vater?

Betreuungsunterhalt:
Die Schwangere hat Anspruch auf Unterhalt. Nur gegen den Er.zeuger der neuen Frucht oder auch gegen Dich? Und wie hoch wird der jewelige Untehalt sein.

So wie Ihr das angelegt habt, wird das nicht funzen, da Dritte betroffen und sogar benachteilt sind.
Zitieren
#37
Im Internet konnte ich leider dazu erst sehr wenig finden.
Hab aber so nen ähnlichen Fall gefunden beidem beide Parteien nix zahlen mussten, ihr aber der Alleinerziehenden Zuschuss gestrichen wurde und auch beide Parteien verpflichtet sind sich nen Job zu suchen da sie ja nur zu 50% das Kind haben
Mit dem Unterschied dass in dem Fall beide Parteien arbeitslos waren
Zitieren
#38
Eltern sind immer für ihre Kinder zuständig, egal ob sie elterlicher Paarbeziehung gemeinsam erzogen werden oder ohne elterliche Paarbeziehung gemeinsam erzogen werden.

Wenn die Eltern gmeinsam auftreten und zusammenarbeiten, geht im Prinzip alles. Dann lässt sich auch ein Wechselmodell realisieren, bei dem das Kind offiziell bei dem Elternteil wohnt, der am meisten Vorteile davon hat. Sobald aber der Staat seine Finger reinbekommt, ist Schluss mit lustig.

Wenn man sich zwar gut versteht, sich aber ein bisschen absichern möchte, vereinbart man ein Wechselmodell mit genauen Zeiten, wann das Kind bei wem ist. Also zum Beispiel in den ungeraden Wochen beim Vater, in den geraden Wochen bei der Mutter. Das hat auch Konsequenzen für den Unterhalt, deshalb braucht man dadurch keine gegenseitigen Übereinkünfte über Barunterhalt mehr.

Bleiben Übereinkünfte über Sonderbedarf, Mehrbedarf und grössere Aufgaben. Richtig bindend ist nichts davon (es kann immer dagegen geklagt werden), aber es kann späteres Streit vermieden helfen.
Zitieren
#39
habe mir vor einigen wochen von einem anwalt eine rechtsberatung geholt der hat mir vorgerechnet das ich nicht leistungsfähig bin

anwalt 1 hat mir folgendes geschrieben:


Von Ihrem Einkommen werden zunächst die berufsbedingten Aufwendungen in Abzug gebracht. Wenn die einfache Wegstrecke zur Arbeit 70 km beträgt, so haben wir einen Gesamtweg von 140 km. Die ersten 30 km Wegstrecke werden mit 0,30 € je gefahrenen Kilometer abgerechnet, die weiteren 110 km dann mit 0,20 € je gefahrenen Kilometer. Herangezogen werden 220 Arbeitstage, so dass sich bei Ihnen berufsbedingte Aufwendungen von immerhin 568 € monatlich ergeben.

Im ersten Schritt wird sodann der Kindesunterhalt nach der Einkommensgruppe 1 der Düsseldorfer Tabelle und der 1. Altersstufe bestimmt. Nach Abzug des hälftigen Kindergeldes müssen Sie hier einen Betrag von 225 € monatlich bezahlen.

Danach verbleibt Ihnen ein Einkommen von 1.207 €. Von diesem würde dann noch der Erwerbstätigenbonus mit 1/7 des verbleibenden Betrages also 172 € in Abzug gebracht.

Gegenüber der nichtehelichen Mutter haben Sie ab Januar 2013 einen Selbstbehalt von 1.100 €, so dass Sie für den Unterhalt der nichtehelichen Mutter nicht leistungsfähig sind und somit auch keinen Unterhalt bezahlen müssen.
------------------------------------------

heute bin ich zu nem anderen anwalt gegangen und wollte jetzt alles zwecks sorgerecht Bu usw persönlich durchklären

und vorab schon mal ab klären was so auf mich warten...
mit gemeinsames sorgerecht einklagen usw

jetzt meinte der die rechnung des anwalts war falsch
es werden keinesfalls so viele fahrkosten abgezogen in der regel sinds 5% berufsauwändungen, wenn ich glück hab sinds maximal 20% die ich an meinem arbeitsweg absetzen kann

er meinte das ich den Bu in voller höhe zahlen muss und mir vorraussichtilich ca nur der selbstbehalt bleibt Sad
das problem ist nur, mit 1100€ kann ich nicht davon leben da ich jeden tag ca 70km in die arbeit fahren muss

was ich in kauf nehme weil ich in der nähe meines kindes wohnen bleiben will damit ich auch ab und zu sehen kann

ein zusätzliches problem ist ich hab an die "Große liebe" geglaubt und hab kaum noch möbel (auser einen computertisch und ein bett XD ) ich hab momentan nicht mal ne küche und müsste mir das alles jetzt erst zusammen spaaren

ich arbeite im fahrdienst und bin oft den ganzen tag manchmal sogar mehr aus 12std von zuhause weg, dadurch bekomme ich verpflegungsgeld was mir aber nicht bleibt weil mir ja nur der selbstbehalt von 1100€ bleibt

bin seit nem monat jetzt erst fertig ausgelernt und hab noch nicht mal einen kompletten lohn bekommen mit den ganzen schichtzuschlägen (verpflegungsgeld nachticht usw.) vermute ich zwischen 1800 und 2000€ zu bekommen
bin am überlegen einfach gleich nicht als vollzeitkraft sonder teilzeit anfange so das ich nur so viel verdiene das ich für bu nicht leistungsfähig bin und nur den kindesunterhalt zahlen muss und zumindest mehr zeit für mein kind hab


bin grade voll fertig mit der welt, es kann doch nicht sein dass mir genausoviel bleibt wenn ich arbeitslos werde zuhausebleibe und däumchen drehe??
Zitieren
#40
(21-03-2013, 02:16)d-reez schrieb: bin grade voll fertig mit der welt, es kann doch nicht sein dass mir genausoviel bleibt wenn ich arbeitslos werde zuhausebleibe und däumchen drehe??
Du hast dann sogar mehr, denn du hast keine Fahrtkosten, hast sehr viel Zeit dir billig etwas zu kochen, verschleißt weniger Kleidung.
Der Trick dabei ist nur, arbeitsunfähig zu sein.
Ein Freund sagt mir dazu: Anscheinend war es der größte Fehler in meinem Leben, etwas Brauchbares gelernt zu haben.
Zitieren
#41
Für eine bessere Einschätzung müsstest du zunächst mal den zuständigen OLG-Bezirk nennnen.
Fahrtkosten sind bei BU grundsätzlich voll anzuerkennen, da sie die Grundlage dafür bilden, um überhaupt ein Einkommen erzielen zu können.

Ein Punkt bei der 1. Berechnung ist mir aufgefallen:
Der Erwerbstätigenbonus wird zur Differenzierung beider Einkommen herangezogen. Der Selbstbehalt kommt erst danach ins Spiel. Hat die Mutter jedoch kein eigenes Einkommen, führt der Erwerbstätigenbonus tatsächlich zur Leistungsunfähigkeit.

Das Verpflegungsgeld wird um die außerhäuslichen Kosten bereinigt und nur eine Haushaltsersparnis angerechnet. Es wird also nur teilweise angerechnet.

Für Betreuungsunterhalt zählt nur der § 1603 Abs. 1 BGB, es gibt keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Daher kannst du, sofern du den Mindestkindesunterhalt leistest, deine Arbeitszeit so wählen, wie du möchtest.

Nenn mal den OLG-Bezirk, dann kann man auch genaueres zu der Anrechnung der Fahrtkosten sagen.
Zitieren
#42
Ich wohne in südbayern, das nächste zuständige Familiengericht ist mühldorf.
Ich hab gelesen in Bayern wird 1/10 erwerbstätigen Bonus angerechnet.

Die Mutter bezieht ALG2 hat also kein eigenes Einkommen

( Für Betreuungsunterhalt zählt nur der § 1603 Abs. 1 BGB, es gibt keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Daher kannst du, sofern du den Mindestkindesunterhalt leistest, deine Arbeitszeit so wählen, wie du
möchtest.)

Ich habe gelesen das wenn eine Teilzeit Beschäftigung aus vorsätzlichem Handeln um den Unterhalt zu mindern geschiet wird ein fiktives Einkommen herangezogen.
In wie weit können die mir ein fiktives Einkommen anrechnen??
würde das dan in meiner Situation zutreffen?? wie gesagt ich bin grade erst ausgelernter und habe noch kein volles Gehalt bekommen
Zitieren
#43
Du reduzierst doch nicht deine Arbeitszeit.
Du beginnst eine Arbeit in Teilzeit, oder nicht?
Zitieren
#44
fiktives Einkommen wird meist so berechnet wie wenn du deinen Job mit 40 Stunden Wöchentlich arbeiten würdest.

Also 35 Std Woche und 1200,- Netto ergibt bei 40 Std 1/7 mehr netto und damit würdest ggf. schon in die nächste Stufe rutschen.

Also immer schön 40 Std Verträge unterschreiben mit Verbot des AG auf Nebentätigkeit.

Ein Tipp von mir den die wenigsten hier im Forum nützen: Für die nächsten Lohnerhöhungen würde ich deine Mutter als 400€ Kraft in der Firma anstellen so lange bis die 400€ voll sind. Sie kann ja als dein Wecker am Morgen beschäftigt sein so lange sie nur einen Job hat ist das machbar und nicht gesetzeswidrig. Ach als voll Rentnerin geht das leider auch nicht nur als Angestellte oder Hausfrau die nicht ALG2 bezieht
Zitieren
#45
Ich wohne in südbayern, das nächste zuständige Familiengericht ist mühldorf.
Ich hab gelesen in Bayern wird 1/10 erwerbstätigen Bonus angerechnet.

Die Mutter bezieht ALG2 hat also kein eigenes Einkommen

( Für Betreuungsunterhalt zählt nur der § 1603 Abs. 1 BGB, es gibt keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Daher kannst du, sofern du den Mindestkindesunterhalt leistest, deine Arbeitszeit so wählen, wie du
möchtest.)

Ich habe gelesen das wenn eine Teilzeit Beschäftigung aus vorsätzlichem Handeln um den Unterhalt zu mindern geschiet wird ein fiktives Einkommen herangezogen.
In wie weit können die mir ein fiktives Einkommen anrechnen??
würde das dan in meiner Situation zutreffen?? wie gesagt ich bin grade erst ausgelernter und habe noch kein volles Gehalt bekommen
Zitieren
#46
Sorry hab versehendlich 2 mal gepostet da ich grade vom Handy schreibe
Zitieren
#47
das problem an der sache ist ...du kannst 3 rechtsverdreher fragen und bekommst 4 verschiedene ergebnisse, und frau richterin hat dann nochmal was anderes...auf alle faelle ist is besser wenn dein ag dich erstmal nur 35 stunden + bereitschaft ...deswegen keine nebenbeschaeftigung ... einstellt. spaeter kanns dann ja immer noch mehr werden.
Du hast nur ein Leben lass Dir das nicht kaputt machen
Zitieren
#48
Ja ich bin erst ausgelernt deswegen könnte ich auch einfach als Teilzeit anfangen bzw bin zwar seit 1.03. Automatisch als Vollzeit übernommen worden werde aber momentan bis 1.4. Noch eingewiesen von daher bekomme den Monat Ca 1600€ da die meisten schichtzulagen fehlen
Und würde eben jetzt auf 30 std Teilzeit gehen
Würde also dan Ca 1500 verdienen
Und wäre somit nicht leistungsfähig
Kann mir das dan schon als vorsätzliches handeln angekreidet werden??
Zitieren
#49
habe heute mit meinem arbeitgeber geredet teilzeit wäre erst ab 01.05. möglich soll ichs trozdem machen?? oder meit ihr bekomm ich dan probleme ?? ich mein der ku ist ja gedeckt
Zitieren
#50
(22-03-2013, 12:57)d-reez schrieb: habe heute mit meinem arbeitgeber geredet teilzeit wäre erst ab 01.05. möglich soll ichs trozdem machen?? oder meit ihr bekomm ich dan probleme ?? ich mein der ku ist ja gedeckt

ich bin mir nicht zu 100% sicher, meine aber, solange du deiner Verpflichtung gegenüber den Kindern, das heißt die Zahlung des Mindestunterhalts nachkommst, bedarf es keiner weiteren Arbeitsleistung, sprich wären 30 h / Woche i.O. da in diesem Fall keine gesteigerte Erwerbspflicht obliegt
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste