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Kindesunterhalt 15 und 17 J
#1
ich weiss, vielleicht hat ja alles seine Gerechtigkeit, aber ich ärgere mich mal wieder kräftig.Ich bin seit 2004 berentet (volle Erwerbsunfähigkeitsrente 1130,-Euro) Davon muss ich 260 Euro an meine zwei Jungs bezahlen. Durch meine Erkrankung war ich seit 2004 in laufender ärztlicher Betreuung, das mir auch ganz schön Geld aus der Tasche zieht. Nun hatte ich einen Sturz, musste mehrfach operiert werden, musste natürlich die Tage fürs Krankenhaus zahlen, alles was ich brauchte, Trombosespritzen, Verbandsmaterial, Medikamente. Da bin ich mal wieder schnell bei unter null angekommen und konnte den Kindesunterhalt nicht voll bezahlen. Klar dass ich mal wieder Besuch vom Gerichtsvollzieher bekam, der nun auch wieder mit Zusatzforderungen kommt die fast nicht zu zahlen sind. Dazufügen darf ich, dass meine Exfrau Leherin ist, verdient A 13 sprich hat das zweieinhalbfache von dem was ich habe. Schickt mir aber zum X-ten male den Gerichtsvollzieher. Ich habe mittlerweile den Umgang eingestellt, weil er finanziell gar nicht mehr zu bewältigen war. Meine Jungs sind nun 15 und 17 Jahre alt. Beide machen das Abi, wenn sie es dann auch schaffen. Wie seht ihr das muss ich mir dass gefallen lassen oder soll ich wenn der erste Junge 18 ist vor Gericht ziehen? Natürlich kann der Richter sagen, ja für den größereren muss die Mutter nun mitbezahlen, aber dafür bleibt wieder mehr Geld übrig, um den jüngeren wieder höher einzustufen. Ich denke, ich bin hier gut aufgehoben und frage nun mal hier die alten Hasen( die Erfahrenen) lach, wie ihr in meiner Sache vorgehen würdet. Vielen Dank!!
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#2
Hallo Mio,

ab dem 2-3 fachen an Einkommen, "kann" auch der Betreuungselternteil für KU herangezogen werden. Steht im BGB, genauen §§ werden andere sicherlich auswendig im Kopf haben.
Ich schreibe "kann", weil dieser meiner Erfahrung nach wohl sehr gerne genommen wird, wenn ein "alleinerziehender" Vater von einer Mutter KU begehrt. Ist das Einkommen des Mannes 2-3 mal so groß, wie das der unterhaltspflichtigen Frau, wird diese in aller Regel von Unterhaltszahlungen verschont bleiben. Das dieses einem Vater jemals so ergangen ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Evtl. wäre ein Antrag auf Erhöhung deines Selbstbehalts aufgrund der medizinisch notwendigen Mehrkosten denkbar. Dann haut die der GV nicht sooo arg ins Kontor.

Ansonsten sollst du nicht mit dem 18-jährigen vor Gericht ziehen, sondern ihn vor Eintritt in die Volljährigkeit zu einem persönlich Gespräch mit dir einladen, um über seinen Vorstellungen zu sprechen, wie/was er denn so macht und demnächst so machen möchte - und natürlich auch, wie du ihn dabei unterstützen kannst. Dazu gehört die Aufforderung an Junior, dir den KU Titel auszuhändigen, bzw. eine Verzichtserklärung zu erstellen.
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#3
Hast du noch Wohneigentum oder wieso ergibt sich bei dir eine Leistungsfähigkeit in Höhe von 260,-€?

Dir müsste eigentlich der angemessene Selbstbehalt in Höhe von 1150,-€ zustehen, da die Mutter den Kindesunterhalt leisten könnte ohne dabei ihren angemessenen Selbstbehalt zu unterschreiten.

Gib doch mal ein paar Informationen warum du so eingestuft wurdest.
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#4
Mit 260 EUR hat er noch Glück, als nicht Erwerbstätiger hätte man ihn auch bis zu 360 EUR "leistungsfähig" rechnen können.
Der richtige Weg führt aber über das vergleichweise hohe Einkommen der Mutter, wie die anderen schon bemerkt haben. In der faq steht auch was dazu, wurde kürzlich noch um den indirekten Auskunftsanspruch ergänzt, muss ich aber noch hochladen. Wegen Softwarewechsel statut sich das gerade etwas.
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