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Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant?
#93
Ich sehe keinen Grund, den Umgang weiterhin vom Ergebnis des Adoptionsverfahrens abhängig zu machen.

Es wurde Dzombo bereits erkläret, daß es im Umgangsverfahren nicht um Feststellung der Erziehungsfähigkeit gehen wird, da er nicht erziehungsberechtigt ist. Im Adoptionsverfahren dagegen schon, da er für das Adoptivkind sorgeberechtigt sein wird.

Es ist zu befürchten, daß sich auf das Adoptionsverfahren die Tatsache negativ auswirken wird, daß er sich nicht um sein leibliches Kind kümmern kann und will. Und das könnte dann negativ auf das Umgangsrecht wirken.

Was den Umgangsdreisprung angeht, so sehe ich den nicht ernsthaft betrieben. Wie denn auch, er hat ja noch nicht einmal einen Regelungsvorschlags ausgearbeitet... und die Gespräche mit dem JAmt sind ein Jahr her, nicht mehr aktuell.

Wenn Dzombo so weiter agiert, dann könnte er am Ende mit gar nichts dastehen und wird weiter sein Schicksal beklagen, weil er seinen Sohn angeblich nicht sehen und nirgends Vater sein darf.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant? - von Skipper - 13-12-2012, 08:20
Dzombos Gutachtenverweigerung - von Dzombo - 18-09-2014, 05:44

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