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Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant?
#95
@Ibykus...

Danke für den Hinweis. Und da ich ja mal Betroffener eines solchen Gutachtens sein sollte, es aber abglehnt hatte, was beim FamRichter lediglich die Bemerkung "fehlende Zuarbeit" hervorrief, nicht jedoch Verweigerung, halte sehr wohl auch ich "solche" Hinweise und beim Wissen um die zumeist antiVÄTERLICHEN Praktiken vor deutschen Familiengerichten für absolut "hochgefährlich!"

Zwei meiner Kollegen ließen so ein Gutachten zu bzw. über sich ergehen und erlebten ihr Waterloo vor dem FamGericht. Nach dem Gutachten waren sie draußen. Und diese antiväterlichen Gutachten prangen "jetzt" wie ein Damoklesschwert über jedem "neuen" Versuch besagter Väter, wieder Zugang zu ihren Kindern zu erhalten. Sie sind Beide als "nicht" erziehungsfähig eingestuft und nur "einer" darf sich zumindest stundenweise und einmal die Woche mit seinem Kind in einem muffigen JA-Büro treffen, um unter Aufsicht "totbegutachtete" Beziehung zu seinem Kind pflegen zu müssen. Und diese ihre Einstufung haben sie selbstredend gut bezahlt.

Ich werde das anders händeln. Ob mein "anders" Vorgehen erfolgreich sein wird, steht in den Sternen. Aber Versuch macht klug. Und wer weiß. Im Adoptionsverfahren werde ich "defintiv" begutachtet. Und wer mal durchgelesen hat, wie so ein Verfahren abläuft, der erkennt recht schnell, dass mein Weg gar nicht so "undoof" ist, wie er vielleicht ein paar Leutz hier erscheinen magExclamation

@Skipper...

Jetzt gebe ich es mal zurück. Das EINE hat mit dem Anderen NICHTS zu tun. Mögliches Gutachten im Umgangsverfahren ist die eine Sache und Gutachten im Adoptionsverfahren die Andere.

Und ehrlich gesagt sehe ich selbst meine Chancen gar nicht mal so schlecht dahingehend, am Ende in einer Familien zu leben, in der "vier" Personen sich familiär heimisch und finanziell abgesichert fühlen können. Mein Wunsch ist halt nur, das alles "ohne" dieses für "alle" gleich absurde Gebaren der Mitglieder der Scheidungsmafia zu erreichen. Denn eins ist Fakt. Die KM in meinem Fall ist maximal "Marionette" dieses Systems.

Egal jetzt auch. Jedenfalls wurden U-Regelungsvorschläge, wie du sie hier anregst, wurden von mir im guten Dutzend dem Gericht vorgelegt und da zwischen 2008-2010 viermal (U-Regelung in Vergleichen). Also "nicht" sanktionierbar, weil keine "Titelwirkung!" Zur Zeit weiß ich noch nicht einmal, nach welchem Dienstplansystem ich ab dem 01.01.13 arbeiten muss. Hier läuft die P-Reform "2020". Totale Umstrukturierung. Chaos pur ist hier derzeit angesagt. Und jeder einzelne Bedienstete hier erhält am 01.01.13 seine "neue" und besagter Reform geschuldeter Einsatzstelle mitgeteilt. Außer "Jungeweihe und runde Feierlichkeiten" ist Einreichung von Urlaub für 2013 derzeit per dienstlicher Anweisung untersagt. Ich bin ergo derzeit "nicht" in der Lage, weder Ferienzeiten, noch Feiertage zu benennen, zu denen Umgang machbar wäre.

Aber trotzdem schön, dass du immer wieder so "vernünftig" für mich denkstSmile

Viele Grüße vom Bengel.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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RE: Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant? - von Dzombo - 13-12-2012, 16:19
Dzombos Gutachtenverweigerung - von Dzombo - 18-09-2014, 05:44

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