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Verzwickte Berechnung von Volljährigenunterhalt
#31
Liebe Gemeinde,

nun hat Töchterlein auf Geheiß Ihres Anwaltes Klage gegen mich eingereicht.
Am 18.03.13 ist bereits der Termin zur Güteverhandlung, mit evtl. anschließender
Hauptverhandlung.
Die Fakten sind nach wie vor die gleichen.
Von der KM liegen mir weder die letzte Steuererklärung (Ehegattensplitting),
noch ein Bescheid der Pflegeversicherung vor, wo die KM Einkünfte raus generieren könnte
( KM pflegt Mutter stundenweise ).

Ich bin alleine Beklagter, von dem Töchterlein Unterhalt begehrt.
Das Einkommen der KM (halbtags beschäftigt), sowie Einkommen aus Pflegeversicherung,
evtl. Taschengeldanspruch ihres neuen Ehemannes sowie die Grundsätze der Hausmann Rechtsprechung werden von der Gegenseite ignoriert.

Habe die Hoffnung, dass das Gericht den VKH von Töchterlein wegen Aussicht auf Erfolglosigkeit ablehnt. Sicher kann man sich jedoch nicht sein.

Wie soll ich mich in der Güteverhandlung verhalten?
Mund halten und Anwalt machen lassen?
Eine Liste mit Bedingungen mitnehmen, unter deren Voraussetzungen ich bereit bin mich
zu einigen?
Auf ein Urteil bestehen?

Habe die Befürchtung das das Gericht sich auf die Seite von Töchterlein begibt,
da sie doch noch ein "ach so armes Kind" ist und der Vater ausgeblutet werden soll.

Recht haben und Recht bekommen sind in diesen Verfahren ja reichlich bekannt.

Vielen Dank für Eure Tipps und Hinweise.

LG
masku
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RE: Verzwickte Berechnung von Volljährigenunterhalt - von masku - 13-03-2013, 11:47

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