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Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013
#20
Auch unter Juristen ist die neue Änderung im Unterhaltsrecht umstritten. So schreibt ein Juraprofessor auf Legal Tribune online:

Zurück zu lebenslanger Unterhaltsknechtschaft

Die Neueinführung der Lebensstandardgarantie ("einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin") dreht das Rad im Unterhaltsrecht zurück. Der Bruch des Eheversprechens wird wieder sanktioniert. Über den Unterhalt findet eine Beteiligung am gemeinsam Erwirtschafteten statt. Es geht nicht mehr nur um ehebedingte Nachteile, sondern auch um die Aufrechterhaltung des Lebensstandards des geschiedenen Ehegatten.

Bemerkenswert ist, dass es dabei um den Lebensstandard geht, der durch eine Heirat erreicht wurde. Dies sieht auf den ersten Blick nicht nur wie ein Schutz von Altfällen, sondern wie die Zementierung eines traditionellen Ehemodells aus. Und die eindeutige Aussage "Eine Reform des Unterhaltsrechts würde es mit mir nicht geben", mit der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger den 19. Deutschen Familiengerichtstag im September 2011 eröffnet hatte, dürfte wohl überholt sein.

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/...sichtigen/

Die Gesetzesänderung kam auf Initiative der Frauenunion zustande. Da der Finanzminister den Wunsch, dass auch ältere Mütter eine höhere Rente bekommen sollen, nicht erfüllen wollte, gab es als Zugeständnis wenigstens wieder lebenslangen Unterhalt. Da dies den Staat nichts kostet (nur die Ehemänner), kann der Finanzminister damit gut leben.
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Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013 - von borni - 20-12-2012, 21:17
RE: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013 - von Touran - 19-03-2013, 00:11

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