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Unterhalt zurückzahlen?
#1
Hallo Leute

Ich hab lange Zeit keinen Unterhalt gezahlt. Das Jugendamt hat vorgeschossen und will das Geld natürlich nun zurück.
Seit September 2012 hab ich angefangen jeden Monat 272 Euro an meine Ex zu überweisen, worauf sie mir eine SMS schrieb, wann sie denn die restlichen Euros bekommt von mir. Was sie damit meint ist der Differenzbetrag von dem Unterhaltsvorschuss zu den 272 Euro.
Das Jugendamt hat davon noch nie was erwähnt, werde mich auch hüten zu fragen ^^
Naja, wie ist das nun? Muss ich den Differenzbetrag zahlen?
Ich hätte schon viel eher zahlen können, wollte aber nicht, weil das Geld nicht dem Kind zugute kommt. Wie man sieht war es berechtigt, reicht man den kleinen Finger.....
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#2
Moin.
Das hängt davon ab, ob der Unterhalt tituliert ist.
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#3
Tach auch

Das kann ich dir gar nicht zu 100% sagen, ich selber habe nix unterschrieben, aber ich glaube sie haben das mal Gerichtlich festlegen lassen.
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#4
Dann solltest du das als erstes Mal rausfinden, denn nur wenn du weißt, WAS und an WEN du zahlen musst, kann dir eine gute Antwort gegeben werden. Im übrigen wäre ich SEHR vorsichtig mit Zahlungen direkt an die KM - wenn das JA involviert ist, kann es sein dass du schuldbefreiende Zahlungen nur noch ans Amt leisten kannst. Das bedeutet, die KM lacht sich womöglich gerade ins Fäustchen, während deine Schulden gar nicht weniger werden...
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#5
(16-12-2012, 15:50)Muckel schrieb: Das kann ich dir gar nicht zu 100% sagen, ich selber habe nix unterschrieben, aber ich glaube sie haben das mal Gerichtlich festlegen lassen.
Naja, ich denke, wenn es tituliert wäre, wüsstest du es.

Ein Gericht kann das nicht mal eben so festlegen, ohne dass du es merkst.

Dann bliebe noch die Frage, ob und wann du in Verzug gesetzt wurdest, also zur Einkommensauskunft und zur Zahlung von (höherem) Unterhalt aufgefordert wurdest.
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#6
Also....

"..blablabla.... mit Beschluss des Amtsgerichts vom 29.08.2011 wurden Sie verpflichtet ab dem 01.03.2011 ihrem Kind einen Monatlichen Unterhalt in Höhe von 100% zu zahlen. Bisher kamen sie ihren Verpflichtungen nicht nach...blablabla"

Der Brief kam Ende Juli 2012. Und ich habe dann ab September wie gesagt angefangen zu zahlen. Eben weil sie wieder mit Lohnpfändung gedroht haben, ich mein, ich hab das solange ausgereizt jetzt, und nie is was passiert Wink Nun wollte ich es doch nicht auf die Spitze treiben, wobei ich in der Schweiz arbeiten bin und nicht genau weiß wie es sich hier verhält.


Vor kurzem hatte ich einen Brief erhalten mit der Rückforderung des vorgestreckten Unterhalts.
"...blablabla....wird auf der Grundlage des Beschlusses des AG.....vom 29.08.2011 .....wie folgt von Ihnen zurückgefordert.

01.03.2011 bis 30.06.2011 mtl. 133 Euro
01.07.2011 bis 31.08.2012 mtl. 180 Euro"

Es gibt auch noch eine Zeit vor dem 01.03.2011. Sofern ich das jetzt mal kurz rausgefunden habe müsste ich ab 02/2009 zurückzahlen. Keine Ahnung warum da ab März 2011 steht.

Zitat:Im übrigen wäre ich SEHR vorsichtig mit Zahlungen direkt an die KM - wenn das JA involviert ist, kann es sein dass du schuldbefreiende Zahlungen nur noch ans Amt leisten kannst. Das bedeutet, die KM lacht sich womöglich gerade ins Fäustchen, während deine Schulden gar nicht weniger werden...

Versteh ich jetzt ehrlich gesagt nicht wo das Problem ist wenn ich es direkt an die Kindesmutter überweise....Den Unterhaltsvorschuss bekommt sie seit September nicht mehr.
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#7
Zitat:mit Beschluss des Amtsgerichts vom 29.08.2011 wurden Sie verpflichtet ab dem 01.03.2011 ihrem Kind einen Monatlichen Unterhalt in Höhe von 100% zu zahlen.

(16-12-2012, 15:50)Muckel schrieb: Das kann ich dir gar nicht zu 100% sagen, ich selber habe nix unterschrieben, aber ich glaube sie haben das mal Gerichtlich festlegen lassen.

Und davon willst du nix mitbekommen haben? Dodgy

Naja, jedenfalls ist es ja anscheinend doch tituliert.
Dann hast du jetzt Schulden.
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#8
(16-12-2012, 16:38)Muckel schrieb: Versteh ich jetzt ehrlich gesagt nicht wo das Problem ist wenn ich es direkt an die Kindesmutter überweise...
Meiner Meinung nach kannst Du natürlich (den aktuellen) Unterhalt an die Mutter direkt überweisen.
Du wirst das mit Deinen Zahlungsnachweisen belegen können und Mutter wird es der Vorschusskasse belegen können/müssen.

Aber: Du hast Schulden von mehr als einem Jahr aufgebaut! Diese und der laufende Unterhalts müssen bezahlt werden.
Was die Schulden betrifft, müssen diese meines Erachtens jedoch an die Unterhaltsvorschusskasse gezahlt werden.
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#9
Wenn ich da einen bescheidenen Beitrag leisten darf, dann empfehle ich auch nicht an die KM zu zahlen. Das JA hat da meist den besseren Überblick über Ein- und Ausgänge und die Zahlungen der letzten Jahre rückwirkend nachzuweisen ist gelinde gesagt mühselig - du hast da die Nachweispflicht.

Außerdem schädigt die Geldfrage das ohnehin schwierige Verhältnis zwischen den Trennungseltern.

Sollte ich noch einmal in die Situation geraten, würde ich dem Kind auch nichts außer der Reihe kaufen (Kleidung, Schulsachen, etc.), außer es wird gerichtlich angeordnet. Denn das Geld wird eh nur dafür verbraten, damit Mutti sich am anderen Ende schicke Schlüpfer kaufen kann von meinem Geld.

P.S.: Mit den 100% bist du super weggekommen, zahl das am besten regelmäßig und verhalte dich ruhig, sonst kommt das JA noch auf dumme Ideen und prüft gelegentlich deine Einkommensverhältnisse.

Smile.
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios

...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
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#10
Wenn eine Beistanschaft besteht, wird sich der Beistand nicht nur hinsichtlich des Unterhaltsvorschusses, sondern auch wegen des Differenzbetrages zum Titel an dich wenden. Zahlungen werden dann an den Beistand gehen müssen, der das Geld teilweise an die Mutter, teilweise an die Unterhaltsvorschusskasse weiterreicht.

Wenn keine Beistandschaft besteht, kann die Mutter Dank des vollstreckbaren Titels (ein Urteil über Unterhalt ist einer) direkt vollstrecken lassen. Vielleicht dauert es ein bisschen länger als innerhalb Deutschlands, aber das geht auch bei schweizer Konten und Arbeitgebern.

Deine Möglichkeiten sind: Du kannst es drauf ankommen lassen oder die Schulden abstottern. Einen Rat kann man dazu nicht geben, zu viel hängt von den ungeschriebenen Dingen ab, z.B. von den Verhaltensgewohnheiten der Mutter, ihrer sonstigen finanziellen Situation, dem bisherigen Werdegang eurer Unterhaltsangelegenheit. Schätze ihre Reaktionen ein und handle entsprechend.
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#11
(16-12-2012, 18:58)p schrieb: Wenn eine Beistanschaft besteht, wird sich der Beistand nicht nur hinsichtlich des Unterhaltsvorschusses, sondern auch wegen des Differenzbetrages zum Titel an dich wenden. Zahlungen werden dann an den Beistand gehen müssen, der das Geld teilweise an die Mutter, teilweise an die Unterhaltsvorschusskasse weiterreicht.
In aller Regel sitzen die beiden Mädels auf einem Flur im Gebäude. Big Grin
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#12
(16-12-2012, 18:58)p schrieb: Wenn eine Beistanschaft besteht, wird sich der Beistand nicht nur hinsichtlich des Unterhaltsvorschusses, sondern auch wegen des Differenzbetrages zum Titel an dich wenden. Zahlungen werden dann an den Beistand gehen müssen, der das Geld teilweise an die Mutter, teilweise an die Unterhaltsvorschusskasse weiterreicht.

Wenn keine Beistandschaft besteht, kann die Mutter Dank des vollstreckbaren Titels (ein Urteil über Unterhalt ist einer) direkt vollstrecken lassen.

Hallo
Ja Beistand besteht einer. Fragt man sich wie die Exe darauf überhaupt gekommen ist. Hat zumindest seehr lange gedauert.
Dass das Urteil jetzt sozusagen der Titel ist hab ich eben nicht genau gewusst. War mir da bissle unsicher, deshalb hatte ich oben geschrieben das ich es glaube das er Tituliert ist Wink

Sie haben auch schon in meiner Firma nen Brief geschickt mit dem Einkommensnachweisen, weil ich es nicht gemacht hatte. Das der vorgeschossene Unterhalt zurückgezahlt werden muss habe ich schon gewusst, mir gings halt nur um den Differenzbetrag.
Naja gut. Die Hexe wird sich natürlich soviel holen wie geht, die war schon immer ziemlich Geldgeil. Aber selber nur Hartz machen und sich durch die Gegend vögeln. Und dann wundert sie sich warum ich keinen Kontakt haben will. Das war wirklich frech als sie mir die SMS schrieb und fragte wann sie den Rest bekommt. Wenn sie keine 1000km weg wohnen würde....ich war damals auf 180.

Auf jeden Fall bedank ich mich bei allen für die Antworten. Habe nun meinen beschränkten Horizont erweitern können Smile
Eigentlich unglaublich was in Deutschland so abgeht. Ich muss ehrlich sagen, ich meide die Schweizer Frauen ungemein. Wenns hier mal zum Unfall kommen würde, wärs erheblich teuer^^
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#13
Unfälle lassen sich verhindern. Mit 0,06mm Latex oder einer Vasektomie.

Der Beistand wird wohl die Schulden eintreiben. Wenn es den Anschein hat, dass bei dir was zu holen ist, dann auch durch Pfändung. Gar kein Problem für ihm. Wenn dir eine Pfändung ungelegen kommt, solltest du zahlen. Biete Ratenzahlung an, damit nicht der Eindruck entsteht, du könntest den aufgelaufenen Betrag aus der Portokasse bezahlen.
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