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UN – Menschenrechtssitzungen
#5
Thomas Morgenschweis
(Anm.: Adressdeteils entfernt)
57074 Siegen
info@morgenschweis-klimatechnik.de

Datum: 02.02.2009



Bundeskanzleramt
Bundeskanzlerin Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1

10557 Berlin

Einwendung zum Bericht der Bundesregierung

... (Universal Periodic Review – UPR) zur aktuellen Entwicklung der Menschenrechte in der BR Deutschland, am Beispiel der Situation von Kindern nach Trennung und Scheidung der Eltern



Guten Tag, sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin.

In Ermangelung eines Bundesbeauftragten für „Menschenrechte in der BR Deutschland“, wende ich mich an Sie persönlich. Ich nehme Bezug auf den aktuellen Bericht der Bundesregierung zum Stand der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland und teile Ihnen hiermit stellvertretend für ca. 500.000 Elternteile formal meine Einwendung mit.

Wie Sie dem Abschlußbericht der Proksch-Studie aus dem Jahr 2002 im Auftrag des BM für Justiz entnehmen können, verlieren ca. 40 % (Stand 1999) der Scheidungskinder bereits nach dem ersten Jahr den Kontakt zum nichtbetreuenden Elternteil.

In unseren Nachbarländern Frankreich und Tschechien wird Umgangsvereitelung bestraft. Eine andere Ebene ist die induzierte Ablehnung eines Elternteils (PAS = Parental-Alienation-Syndrome) ... ein strafbarer Mißbrauch elterlicher Fürsorge; eine Anwendung seelischer Gewalt zur Konditionierung und Korrumpierung des kindlichen Willens.

Unser Gesetzgeber hat hierfür Rechtsnormen erlassen, im guten Glauben daran, dass die Gerichtsbarkeit sich an dieser Richtschnur orientiert. Tatsächlich tut sie es jedoch nicht, zumindest wird in Kindschaftsverfahren oftmals schreiendes Unrecht praktiziert. Im Glauben daran, dass Mütter naturgemäß die besseren Elternteile sind, schleicht sich bereits eine Verschiebung zugunsten eines Elternteils ein. Diese Sichtweise kann nicht im Interesse der betroffenen Kinder liegen, denn Kinder wünschen und brauchen für eine gesunde Entwicklung vor und nach der Trennung ihrer Eltern eine „gelebte“ Beziehung zu beiden. Auch können kindliche Willensäußerung kein Maßstab für gerichtliche Entscheidungen darstellen, denn konditionierte, PAS-geschädigte Kinder lieben vordergründig nur einen, den betreuenden Elternteil, der andere wird aus irrationalen Gründen konsequent abgelehnt. Eine Überlebensstrategie, die einen lebenslangen Schatten auf die kleinen Seelen legt und gravierende psychische Schädigungen hervorruft.

Wären die allgem. Menschenrechte der Maßstab familiengerichtlicher Entscheidungen, dann wäre die unvorstellbare Zahl von ca. 190.000 neuen Scheidungswaisen pro Jahr (Stand 1999) nicht möglich.

Eine der bedeutendsten Ursachen für diese Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen liegt an einer ungenügenden Ausbildung der FamRichter und Mitarbeiter in den Jugendämtern. Es gibt praktisch keine kinderpsychologische Ausbildung der FamGerichte, nur ein Drittel der Richter besucht entsprechende Fortbildungen. Zwei Drittel der FamRichter besuchen keine Schulungen zum Thema „kindliche Anhörungen bei Trennung-Scheidung“, sondern verlassen sich auf die persönliche Lebenserfahrung. Der Mißerfolg dieser Bildungsdefizite lässt sich der statistischen Erhebung von Prof. Proksch entnehmen. Diese Zahlen geben jedoch keine Auskunft darüber, welches psychische Leid die staatlich tolerierte Unwissenheit der FamGerichte verursacht.

Auf die Gefühlslage der ausgegrenzten Eltern, zumeist sind die Väter hiervon betroffen weisen die zahlreichen Peditionen (zZ. ca. 1.900 im Europarl.) und Beschwerden bei den europäischen Institutionen. Fast 490.000 ausgegrenzte Elternteile, zumeist sind es Väter, haben resigniert, aufgegeben vor dem Unrecht im Namen des Rechtes ... zahlen keinen Unterhalt oder nur unregelmäßig.

Angesichts dieser Fakten kann die Situation der Menschenrechte in diesem Land nicht als zufriedenstellend angesehen werden, vielmehr ist es an der Zeit die tägliche Verletzung der Menschenrechte auf die Tagesordnung des Bundeskabinetts zu setzen.

In der Hoffnung, dass Sie mit diesem Schreiben „inspiriert“ werden gebe ich noch den Hinweis, dass auch andere Mitglieder der Bundesregierung, sowie die Fraktionen und Medien diese Einwendung erhalten und natürlich auch der Menschenrechtrat in Genf.


Hochachtungsvoll

Thomas Morgenschweis
- Mitglied des Rates der Stadt Siegen -
"Leute, die auf Rosen gebettet sind, verraten sich dadurch, daß sie immerzu über die Dornen jammern." (Françoise Sagan)
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Nachrichten in diesem Thema
UN – Menschenrechtssitzungen - von henning - 22-01-2009, 20:34
RE: UN – Menschenrechtssitzungen - von henning - 03-02-2009, 16:16
RE: UN – Menschenrechtssitzungen - von Gast1 - 09-02-2009, 14:40

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