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Unterhaltsrecht in Deutschland / Ehegattenunterhalt
#13
Also hat mein Anwalt doch Recht, das auch wenn ich Kindesunterhalt zahle ich wahrscheinlich wegen §170 verurteilt werde und Probleme habe werde einfach mal die Eltern zu besuchen. Das bedeutet eigentlich das ich schon jetzt im Gefängnis lebe ... In der Ukraine ist es unmöglich dieses Geld zu verdienen ausser als Politiker Big Grin somit habe ich doch keine freien Wohnsitzwahl. Wo ist dann der Unterschied ob ich Ehegatten oder Kindesunterhalts-Schulden habe ?

@ Betriebsmittelbereitstellung = genau so ist es / das Ende ist vorprogrammiert, es ist nur eine Frage der Zeit bis ich komplett Pleite bin und den Unterhalt darf ich auch in 10 Jahren noch zahlen > das hat mir meine EX erst vor ein paar Tagen versprochen Angry
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RE: Unterhaltsrecht in Deutschland / Ehegattenunterhalt - von only_money - 29-12-2012, 14:15
RE: Unterhaltsrecht in Deutschland / Ehegattenunterhalt - von zwangszahler - 30-12-2012, 13:06

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