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Grauzone 'Eispende'
#1
Situation:
Eine Schwangere taucht in einer Klinik auf und möchte zusammen mit ihrem verheirateten Mann entbinden. Fein. Nach D-Recht sind diese beiden Menschen automatisch die rechtlichen Eltern des Neugeborenen, geordnete Verhältnisse, perfekt. Wink

Aus irgendwelchen Gründen werden genetische Passungen untersucht, etwa weil Säuglinge vertauscht wurden oder im Klinikbetrieb verloren gingen, aus Verdacht auf Gendefekt usw. usf.

Doch was ist das?
Die Mediziner schauen fassungslos auf die genetischen Fingerabdrücke. Der des Kindes will einfach nicht zu den anwesenden Eltern passen, weder zu Papa noch zu Mama.

Grund:
Es hatten zwei Frauen und zwei Männer ihre Finger im Spiel, sind mit dem Kind verbunden. Eine Frau spendete ein Ei, das irgendwie befruchtet von einer anderen verheirateten Frau 'ausgebrütet' wurde.

Ein Gericht meint nun, daß das Kind nicht bei diesen Betrügern aufwachsen solle, Kind kommt in eine Pflegefamilie. Nun sind es schon drei Pärchen, 6 Menschen, die mit dem Wurm zu tun haben, nach Trennung und Scheidungen... die Zahl läßt sich steigern.

Am Ende weiß das Kind in dieser bunten Wiese nicht mehr, zu wem es wirklich gehört, zu wem es "Mutter" und "Vater" sagen kann.

Parallel zur 'Samenspende' ist das Problem der 'Eispende' und Leihmutterschaft mE nicht weniger delikat.
.
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#2
Kurze Antwort: Anonymität löst nur das Problem erwachsener Egoisten.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#3
Noch ist es hier so: mater semper certa est, pater semper incertus est.
Die Mutter steht mit der Geburt als solche juristisch fest. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eizelle gespendet wurde.
So ist es derzeit.
Mit Sicherheit neu debattiert wird die biologische Mutterschaft, wenn das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, auch in Fällen wie dem aktuell in der BILD thematisierten, dazu führt die biologische Herkunft betreffend Väter offenzulegen. Mit welcher Begründung sollte den Kindern dann noch die Kenntnis verwehrt werden, wenn es die andere Hälfte der Abstammung betrifft?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#4
(06-01-2013, 14:00)Bluter schrieb: Noch ist es hier so: mater semper certa est, pater semper incertus est.
(...)
Das gilt - faktisch und mit heutiger Technik - schon lange nicht mehr.
Darauf hatte ich es abgesehen.
.
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#5
Siehe hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6690
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#6
In Bezug auf die Eispende gibt es keine Grauzone. Das Gesetz ist in diesem Fall eindeutig.

Den fiktiven Fall, wie Du ihn geschildert hast, kann es demzufolge in Deutschland nicht geben.

(06-01-2013, 12:31)Skipper schrieb: Ein Gericht meint nun, daß das Kind nicht bei diesen Betrügern aufwachsen solle...

Zu einem solchen Verfahren käme es nicht, weil ja niemand betrogen hat. Die beiden Eltern sind die rechtmäßigen Eltern. Daran ändern auch die "genetischen Fingerabdrücke nichts".
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