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Aufsichtspflichtverletzung
#1
Hallo liebe Männer,

bin schon seit langen nicht auf den Seiten des Trennungsfaq´s gewesen. Aber nun habe ich wieder eine Frage. Die Ex eines meinen Bekannten hat ihren gemeinsammen dreijährigen Sohn für mehrere Stunden mit ihrem 17-jährigen Neffen und seiner 15-jährigen Freundin im Schwimmbad alleine gelassen. Kann man das als Aufsichtspflichtverletzung werten?

mit lieben Grüßen
Anna
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#2
das käme wohl drauf an, ob der neffe sich auch schon in der vergangenheit als zuverlässige aufsichtsperson bewiesen hat, was dann sicherlich behauptet wird.
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#3
(06-01-2013, 19:09)neumanna schrieb: Hallo liebe Männer,

bin schon seit langen nicht auf den Seiten des Trennungsfaq´s gewesen. Aber nun habe ich wieder eine Frage. Die Ex eines meinen Bekannten hat ihren gemeinsammen dreijährigen Sohn für mehrere Stunden mit ihrem 17-jährigen Neffen und seiner 15-jährigen Freundin im Schwimmbad alleine gelassen. Kann man das als Aufsichtspflichtverletzung werten?

mit lieben Grüßen
Anna

Hallo Anna,

Unser Babysitter war gerade mal 14, wenn wir damals zum Tanzen gegangen sind.

Damals (1989 und später) gab es nur die Festnetznummer der Gaststätte und noch keine Handys. Zumindest nicht bei uns.

Unsere Kinder haben dieses Babysitting schadlos überstanden.

Nicht mit aller Gewalt Punkte suchen, um dem anderen Elternteil eine reinzuwürgen.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#4
Ist dem Kind im Schwimmbad was passiert? Wenn nicht, kannste ´mal sehen, wie zuverlässigt der Neffe darauf aufgepaßt hat...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#5
Wer könnte denn mir sagen, was das Gesetz darüber sagt?
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#6
(06-01-2013, 19:29)Camper1955 schrieb: Nicht mit aller Gewalt Punkte suchen, um dem anderen Elternteil eine reinzuwürgen.

kann man einfach sachlich bleiben?
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#7
wenn ich es richtig im kopf habe, ich schaue nicht extra nach, wird zwischen konkreter ubd abstrakter gefährdung unterschieden.

von einer konkreten wissen wir nichts und die abstrakte müsste schon im bereich der fahrlässigkeit liegen. auch das ist hier nicht ohne weiteres ersichtlich.
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#8
(06-01-2013, 19:29)wackelpudding schrieb: Ist dem Kind im Schwimmbad was passiert? Wenn nicht, kannste ´mal sehen, wie zuverlässigt der Neffe darauf aufgepaßt hat...

Den Neffen kennt mein Bekannte. Der ist in dieser Hinsicht nicht zuverlässig, außerdem ist er in die 15-jährige frisch verliebt. Ihr könnt euch natürlich vorstellen, womit der Junge im Schwimmbad beschäftigt war Big Grin
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#9
Was das Gesetz darüber sagt, kannst du selbst in Erfahrung bringen. Alles andere sind nur Meinungsäußerungen Unbeteiligter.
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#10
der neffe müsste schon notorisch auf droge sein oder so.

wenn man unbedingt darauf herumreiten will, dann bietet es sich an, es dem ja zu protokoll zu geben, gleichsam für die sammlung.
die gefahr des eigentores ist allerdings recht groß, v.a. dann wenn gegen die mutter sonst nichts vorzubringen ist.
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#11
(06-01-2013, 19:39)neumanna schrieb: kann man einfach sachlich bleiben?

Sorry, ich sehe, dass Du hier mit aller Gewalt eine Kindeswohlgefährdung herbeischreiben willst.

Unser Babysitter war 3 Jahre jünger und als er älter war und eine Feundin hatte, war die genauso in das Babysitting mit eingebunden.

Er ist übrigens der Bruder meiner Exfrau, also deren Onkel. Auch als wir getrennt waren, hat er ab und zu auf die Kinder aufgepasst. Mir wäre da nie im Leben eingefallen, dass zum Nachteil meiner Exfrau auszulegen. Sie haben allesamt auch ab und zu bei ihm und seiner Freundin übernachtet. Hatten jede Menge Spass und Mama konnte sich erholen.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#12
(06-01-2013, 19:48)neumanna schrieb: Ihr könnt euch natürlich vorstellen, womit der Junge im Schwimmbad beschäftigt war

Und trotzdem ist dem 3jährigen nichts passiert? Fähiger Junge: Gibt bestimmt ´mal ´nen guten Papa ab, bei dem auch die Mamma nicht zu kurz kommt... Cool
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#13
naja, ich persönlich finde die geschichte auch grenzwertig.

die klassische babysitterin "überwacht" ja nur den schlaf. trubel im schwimmbad ist da schon eine andere tasse tee.

gleichwohl fehlen hier die hintergrundinformationen.
So, wie es hier gepostet wurde, macht es auf mich den eindruck des letzten strohhalms.
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#14
(06-01-2013, 20:20)iglu schrieb: naja, ich persönlich finde die geschichte auch grenzwertig.

die klassische babysitterin "überwacht" ja nur den schlaf. trubel im schwimmbad ist da schon eine andere tasse tee.

gleichwohl fehlen hier die hintergrundinformationen.
So, wie es hier gepostet wurde, macht es auf mich den eindruck des letzten strohhalms.

Also aus meiner Erfahrung heraus ist das nicht mal grenzwertig, sondern eher pro Mama.

Auch bei uns hatte der Babysitter an manchen Tagen mehr zu tun, als nur den Schlaf zu überwachen. Der ist auch mit den Kiddis im Urlaub an den Strand gegangen, während wir unserem Mittagsschlaf (oder auch anderem *gg*) fröhntem.

Da müssten meiner Exfrau und mir die Kinder nachträglich entzogen werden. Wir haben da nicht an unsere Kinder gedacht, sondern ausschließlich an unser Wohl im weitesten Sinne.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#15
Nun stellen wir uns ´mal eine 17jährige mit Freund statt eines 17jährigen mit Freundin vor... was für ´ne Tasse Tee wär das denn?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#16
@wackelpudding

dass du dich nicht entblödest mir hier jetzt sexismus unterjubeln zu wollen...langeweile?
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#17
Nee, bin gerade beim Bügeln, weil nächste Woche wieder Papawoche ist... auch Kindersachen, weil die KM ja nichts rausrückt... na ja, und zwischen zwei Teilen schaue ich immer ´mal ´rein...

Aber schön, dass Du gemerkt hast, was das für eine Diskussion war.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#18
da ist wohl eher der wunsch vater des gedanken. mich beschlich hier nichts sexistisches.

aber wenn du gerne protestnoten gegen sexismus verteilst, empfehle ich dir den "frauenarbeit-ist-nichts-wert-thread".

so, zur sache habe ich alles gesagt. damit bin ich hier jetzt raus.
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#19
Protestnoten gegen Sexismus... ein wenig übertrieben, was?

Aber ist ja nicht weit vom 17jährigen Neffen zum 17jährigen Vater, der nicht geeignet ist, ein Kind zu betreuen, während bei einer 17jährigen Mutter nicht die geringsten Bedenken bestehen.

Den anderen Threat will ich nicht weiter aufwerten...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#20
(06-01-2013, 19:09)neumanna schrieb: Die Ex eines meinen Bekannten hat ihren gemeinsammen dreijährigen Sohn für mehrere Stunden mit ihrem 17-jährigen Neffen und seiner 15-jährigen Freundin im Schwimmbad alleine gelassen. Kann man das als Aufsichtspflichtverletzung werten?

Was soll der Blödsinn mit der "Aufsichtspflichtverletzung"?

Jugendliche in diesem Alter können kleinen Kindern gegenüber sehr verantwortungsvoll handeln.

Also warum sollten sie nicht auf den Kleinen aufpassen?

Simon II
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#21
Normalerweise sind gerade frischverliebte Teenes sehr verantwortungsbewusst was den Umgang mit Kleinen angeht. Ich kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die nicht aufpassen. Klar kann man der EX deines Bekannten klar zu verstehen geben, dass dein Bekannter so etwas nicht will. Da sollte er doch einfach mal das Gespräch mit ihr suchen. Rechtlich wird da nichts bei herauskommen.
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#22
Moin Anna,

bezüglich der rechtlichen Grundlagen findest Du einen Einstieg in die
komplexe Problematik in § 1631 BGB und § 832 BGB.
.
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#23
Auch die direkte Wahrnehmung Elterlicher Verantwortung kann eine Gradwanderung sein. Wie weit darf/kann man Zügel zum Kind lockern und es damit Risiken aussetzen, ab wann wird es fahrlässig, wann wird Fürsorge zur Bevormundung und zu Ketten?

Die Auswahl von Hilfspersonal muß selbstverständlich sorgfältig geschehen. Ich denke, daß dabei eine Vielzahl an Kriterien heranzuziehen ist.

Ich würde ohne Weiteres auch einem 10-jährigen die Betreuung überlassen, wenn ich weiß, wenn ich der festen Überzeugung bin, daß der seine Sache gut macht - und wenn ich nur weiß, daß er sich jederzeit Hilfe holen kann, wenn er mit Situationen nicht fertig wird.

Hier wird den Verantwortlichen mW ein weites Ermessen zugebilligt, weil einfach die Umstände zu vielfältig sein können, um sie gesetzlich genauer zu fassen.
.
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#24
Danke an iglu und Skipper :-)

Ich habe schon gedacht, dass es in diesem Fall darauf ankommt, wie zuverlässig der Junge ist. Ich habe nur gedacht, dass es vielleicht gesetzmäßig was dazu gibt, was ich nicht kenne.

An alle andere:

Ich habe absichtlich nur knapp die Situation beschrieben, damit keine Diskussionen darüber entstehen, wie doch beschäuert der Papi oder die Mami sind. Ich bin beeindrückt, was für Spekulationen hier gleich geäußert wurden Big Grin

Um die Sache richtig zu stellen, berichte ich. Der Junge wohnt bei dem Papi. Die Mami ist gegangen, weil sie die Belastungen, die mit einem kleinen Kind verbunden sind, nicht mehr aushalten wollte. Sie verhält sich in Übrigen auch verantwortungslos in Bezug auf die Gesundheit und das Wohl des Kindes. Weil mein Bekannter sie mit seinen Sorgen um das wohl des Kindes nicht erreichen kann, will er wieder mal diesbezüglich mit dem Jugendamt sprechen. Und hat mich deswegen um einen Rat gebeten, weil ich als SPFH arbeite. Spontan habe ähnlich, wie iglu geantwortet. Wollte aber dazu auch andere Meinung hören.

Der 17-jährige knutscht übrigens ganze Zeit mit seiner neuen Freundin und leider versuch sie nicht mit einem verantwortunsvollen Umgang mit dem Kleinen zu beeindrücken Big Grin
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#25
Ohne das jetzt aktualisiert zu haben, dürfen nach meiner Erinnerung bereits 13jährige eine Tätigkeit als Babysitter ausüben (Jugendarbeitsschutzgesetz/Kinderarbeitsschutzverordnung). Um einen 17jährigen als nicht ausreichend geeignet erscheinen zu lassen, bedarf es schon etwas mehr, als der unsubstanziierten Darstellung, er habe eine Freundin und knutsche mit der...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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