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Anrechnung Dienstwagen
#11
(09-01-2013, 12:51)p schrieb: Dein (Grund-) Einkommen hat sich ja sogar erhöht. Die Gegenseite wird Probleme bekommen, mit einer Einkommenssenkung zu argumentieren, gesenkt hat sich nur die Grundlage für den Fiktivquatsch.

Vielen Dank, das ist doch mal eine Aussage.

Mein Grundeinkommen hat sich erhöht von 5.700.-€ (mit Dienstwagen) auf 6.000.-€ mtl. (ohne Dienstwagen). Mit der aktuell fliessenden variablen Leistungsvergütung sind es etwas mehr als 7.000.-€ mtl. Die aber kann morgen weg sein, wenn es mal nicht mehr so gut läuft.

In 2011 habe ich in Summe 35.000.-€ an Provisionen, Gewinnbeteiligungen u.ä. erhalten; in 2010 war das ähnlich hoch. Im Krisenjahr 2009 wares es lediglich 8.500.-€, in den Jahren zuvor in ähnlicher Höhe. Als Berechnungsgrundlage für den Trennungsunterhalt hat Exe also den optimalen Zeitpunkt für die Trennung gewählt - sei es drum, daran will ich nicht mehr rühren.

Mir geht es nur darum, dass die Höhe des Trennungsunterhalts im Moment auf falscher Grundlage berechnet ist - und die Höhe des noch festzulegenden nachehelichen Unterhalts beeinflussen wird. Aller Erfahrung nach ist ja der nacheheliche Unterhalt geringer als der Trennungsunterhalt. Kinder sind keine mehr zu betreuen, ehebedingte Nachteile gibt es nicht (Exe hat einen Beruf, den sie jederzeit wieder ausüben kann), lediglich eine von der Exe gepflegte Unterhaltsneurose - psychische Erkrankung, verursacht durch Trennungs-/Scheidungsstress. Obwohl sie es war, die sich getrennt hat. Diese Unterhaltsneurose hindert sie angeblich am Arbeiten, daher begehrt sie nachehelichen Unterhalt. Lebenslänglich, versteht sich. Aber das ist es jetzt wieder ein anderes Thema....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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