13-01-2013, 10:21
Einvernehmlich kannst du alles ändern, was ihr gemeinsam ändern wollt.
Gegen den Willen des anderen kannst du gar nichts ändern.
Und wenn du einen komplett neuen Titel erstellst, deine Ex dir den alten aber nicht raus gibt, hat sie eben 2 Titel gegen dich.
Die Tatsache alleine, dass du einen neuen Titel erstellst, ändert an der Existenz des alten gar nichts.
Sie es doch mal wie einen Vertrag.
Den kannst du auch weder einseitig ändern, noch eigenmächtig durch einen anderen ersetzen.
Gegen den Willen des anderen kannst du gar nichts ändern.
Und wenn du einen komplett neuen Titel erstellst, deine Ex dir den alten aber nicht raus gibt, hat sie eben 2 Titel gegen dich.
Die Tatsache alleine, dass du einen neuen Titel erstellst, ändert an der Existenz des alten gar nichts.
Sie es doch mal wie einen Vertrag.
Den kannst du auch weder einseitig ändern, noch eigenmächtig durch einen anderen ersetzen.