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Abänderung eines Unterhaltstitel kind
#29
Nochmal, allgemein zu zwangsvollstreckbaren Selbstverpflichtungen, betreffend Kindesunterhalt (Unterhaltstitel, Urkunden, Beschlüsse):

Ein erteilter Rat, auf eine zeitliche Befristung des Titels zu insistieren, kann sich nur auf die Erstausstellung beschränken. Eine zeitliche Befristung steht der Rechtssicherheit des Gläubigers nicht entgegen. Dem Gläubiger entstehen weder vor- noch Nachteile aus der Befristung. Ist die Zeit abgelaufen und es besteht weiterhin Rechtsanspruch auf eine zwangsvollstreckbare Selbstverpflichtung, dann ist es die Pflicht des Schuldners dafür zu sorgen, dass diese rechtzeitig erneut ausgestellt und ausgehändigt wird. Die Pflicht des Schuldners ergibt sich aus dem Rechtsanspruch des Gläubigers.

Soll ein bestehender unbefristeter Titel abgeändert werden, wird lediglich das verhandelt was abzuändern ist: der Zahlbetrag.

Der allgemeine Zank um die Befristung von Unterhaltstiteln liegt in den zwei unterschiedlichen Interessenlagen der Parteien (Gläubiger = Empfänger = Kind, sowie Schuldner = Zahler = Elternteil).
Während Gläubiger befürchten, nach Ablauf einer Frist erneut und von sich aus Geldforderungen stellen zu müssen, haben Schuldner zunehmend das Problem, nicht zu wissen wie lange sie einen titulierten Zahlbetrag noch werden entrichten können. Die Parteien argumentieren entsprechend ihrer Position.
Schuldner entgegnen den Gläubigern, dass sie sich der Verpflichtung bewusst sind und schließlich nichts davon hätten, sich im Falle der Leistungsfähigkeit auf juristische Auseinandersetzungen einzulassen, da diese letztlich zu ihren Lasten gingen, Für Schuldner schlimm genug: sie müssen die Rennerei auf sich nehmen, wenn die Einkünfte sinken, denn hier ist auf ein Entgegenkommen der Gläubiger grundsätzlich nicht zu setzen.
Die Gläubiger unterstellen den Schuldnern, dass sich mit zunehmendem Kindesalter auch die Leistungsfähigkeit schon dadurch erhöht, dass der verpflichtete Elternteil mit zunehmender Erwerbsdauer auch ein höheres Einkommen erzielt, oder erzielen könnte – eine verträumte Retro-Denke aus einem vorherigen Jahrhundert, geprägt von sozialer Marktwirtschaft und mindestens langfristigen Arbeitsverträgen.

@cappucino31

Ich empfehle dir, in deinem speziellen Fall, dass du dir exakt ausrechnest was du zu bezahlen hast und bezahlst. Alles andere wäre meines Erachtens Lebenszeitverschwendung.

Der Kontakt zum Kind ist bereits abgebrochen und du hast deine ausreichenden Bemühungen darum dokumentiert. Bewahre die Dokumente sicher auf, für den eher unwahrscheinlichen Fall, dass sich dein Sohn irgendwann an dich wendet, entweder fragend oder konkret, mit dem Vorwurf du wärest nicht präsent gewesen. Vielleicht publiziert dein Bengel später Auftragsarbeiten, für irgendwelche radikalfeministischen Institute, dann kannst du öffentlich gegenhalten.

Und noch eine Empfehlung: Gib dein Wissen, deine Erfahrungen weiter.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: Abänderung eines Unterhaltstitel kind - von blue - 11-01-2013, 12:05
RE: Abänderung eines Unterhaltstitel kind - von blue - 11-01-2013, 16:11
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RE: Abänderung eines Unterhaltstitel kind - von blue - 13-01-2013, 11:07
RE: Abänderung eines Unterhaltstitel kind - von Bluter - 13-01-2013, 10:54

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