16-01-2013, 18:59
Die neuen Unterhaltsleitlinien des OLG Hamm ab 1.1.2013 sind draussen: http://www.olg-hamm.nrw.de/infos/Hammer_...L_2013.pdf
Darin sind nicht nur die geänderten Selbstbehaltssätze enthalten, sondern eine ganze Reihe andere Veränderungen, zum Beispiel:
1. Ausdrücklich werden nun Abfindungen zu 100% abkassiert, wenn der neue Job vielleicht nicht so viel bringt wie der Alte. Die Richter werden aufgefordert, ihre Glaskugeln fiktiv zu polieren, denn alles "beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der beim Pflichtigen zu erwartenden weiteren Einkommensentwicklung" (1.2)
2. Die Familienrichter der hohen Gerichte haben nach nur 50 Jahren entdeckt, dass es eine gesetzliche Höchstarbeitszeitregelung gibt. Wir gratulieren zu diesen brandneuen Erkenntnissen! Deshalb jetzt: Zu Nebenjobs darf man weiter verknackt werden, aber "nicht über die Grenzen der §§ 3 und 6 ArbZG hinaus". (1.3)
3. Da fiktives Einkommen ja so richterbeliebt ist, wird jetzt auch fiktiver berufsbedingter Aufwand genannt. (10.2.1)
4. Nach den Prügeln des BVerfG sah man sich gezwungen, explizit die vom BGH ausgeschwitzt Dreiteilungsmethode beim Ehegattenunterhalt mit mehreren Exen zu verneinen (15.5)
5. Das geträllere vom Einzelfall wird an mehreren Stellen noch verstärkt.
6. Mangelfälle, Mangelfälle, Mangelfälle. Eigentlich alles nur Mangelfälle, wie einige Familienrechtler festgestellt haben und längst du Umwandlung in eine generelle Mangelfallberechnung fordern. Das Mangelfallkapitel des OLG Hamm hat sich wieder mal im Umgang verdoppelt, vorgestellt werden immer kompliziertere Berechnungsmethoden, um am Schluss festzustellen: "Das im Rahmen der Leistungsfähigkeit gefundene Verteilungsergebnis ist abschließend auf seine Angemessenheit zu überprüfen.". Wenn also über Rechentricks nicht genug rauskommt, vergessen wir einfach mal unsere Rechnerei, und langen halt ohne Placeborechnung ungeniert zu. Ist ja nur ein "Einzelfall"...
Darin sind nicht nur die geänderten Selbstbehaltssätze enthalten, sondern eine ganze Reihe andere Veränderungen, zum Beispiel:
1. Ausdrücklich werden nun Abfindungen zu 100% abkassiert, wenn der neue Job vielleicht nicht so viel bringt wie der Alte. Die Richter werden aufgefordert, ihre Glaskugeln fiktiv zu polieren, denn alles "beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der beim Pflichtigen zu erwartenden weiteren Einkommensentwicklung" (1.2)
2. Die Familienrichter der hohen Gerichte haben nach nur 50 Jahren entdeckt, dass es eine gesetzliche Höchstarbeitszeitregelung gibt. Wir gratulieren zu diesen brandneuen Erkenntnissen! Deshalb jetzt: Zu Nebenjobs darf man weiter verknackt werden, aber "nicht über die Grenzen der §§ 3 und 6 ArbZG hinaus". (1.3)
3. Da fiktives Einkommen ja so richterbeliebt ist, wird jetzt auch fiktiver berufsbedingter Aufwand genannt. (10.2.1)
4. Nach den Prügeln des BVerfG sah man sich gezwungen, explizit die vom BGH ausgeschwitzt Dreiteilungsmethode beim Ehegattenunterhalt mit mehreren Exen zu verneinen (15.5)
5. Das geträllere vom Einzelfall wird an mehreren Stellen noch verstärkt.
6. Mangelfälle, Mangelfälle, Mangelfälle. Eigentlich alles nur Mangelfälle, wie einige Familienrechtler festgestellt haben und längst du Umwandlung in eine generelle Mangelfallberechnung fordern. Das Mangelfallkapitel des OLG Hamm hat sich wieder mal im Umgang verdoppelt, vorgestellt werden immer kompliziertere Berechnungsmethoden, um am Schluss festzustellen: "Das im Rahmen der Leistungsfähigkeit gefundene Verteilungsergebnis ist abschließend auf seine Angemessenheit zu überprüfen.". Wenn also über Rechentricks nicht genug rauskommt, vergessen wir einfach mal unsere Rechnerei, und langen halt ohne Placeborechnung ungeniert zu. Ist ja nur ein "Einzelfall"...