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Veränderungen der Hammer Unterhaltsleitlinien 2013
#2
Auch lustig: Nr. 26 bei Zusammentreffen titulierter Ansprüche verschiedener Titulierungsanspruchsnehmerinnen aus der Vergangenheit. Die Titulierungs-Anspruchs-Abänderungs-Maschinerie wird zur unendlichen Geldquelle für die Anwaltszunft.

Generell kann man jedoch sagen: Leute, macht eine Selbstbehaltserhöhung bezüglich Umgangskosten geltend!

In den Punkten:
1. Erhöhung des Selbstbehalts um den Betrag bis zu den realen Wohnkosten, in dem die Wohnkosten die angesetzten 360€ übersteigen, bei Umgang in Höhe des Betrages für einen Haushalt mit der entsprechenden Kopfzahl (also 2 Kids = 3 Personenhaushalt), jedoch in Höhe mindestens des Betrages der für einen alleinstehenden ALGII-Berechtigten regional gilt
2. in Höhe von 1 /30 des geforderten Kindesunterhalts je Umgangstag
3. ggfs. Fahrtkosten
4. evtl. weiters
+ 5. des Erwerbstätigenbonus der einem SGBII-Empfänger zustehend würde (also bis 330.- je nach Einkommen)
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Veränderungen der Hammer Unterhaltsleitlinien 2013 - von sorglos - 16-01-2013, 19:50

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