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Einigungsgebühr an den Anwalt zahlen?
#1
Hallo Forum,
habe mal wieder Post bekommen Angry

Da mein Anwalt das Verfahren über den Trennungsunterhalt als abgeschlossen sieht, fordert er nach § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG bei einem (von ihm errechneten) Gegenstandswert von 6000€ eine Einigungsgebühr von 338€ (1.0) plus 19% Mwst macht 402,22€ Angry
Trennungsunterhalt ist etwas über 300€

1.) Wie errechnet sich hier der Gegenstandswert?
2.) ist das so üblich und ok?

Danke für alle Antworten..
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#2
(18-01-2013, 23:13)L3NNOX schrieb: 1.) Wie errechnet sich hier der Gegenstandswert?
Strittigen Teil des monatlichen Unterhaltsbetrages mal 12.
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#3
(18-01-2013, 23:13)L3NNOX schrieb: 2.) ist das so üblich und ok?

Danke für alle Antworten..



wenn es einen beschluss / urteil gibt, dann bekommt der RA 0,-€

nur bei einem vergleich / vereinbarung bekommt er was. (streitwert 12 mal xx,xx€)
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#4
(18-01-2013, 23:19)beppo schrieb:
(18-01-2013, 23:13)L3NNOX schrieb: 1.) Wie errechnet sich hier der Gegenstandswert?
Strittigen Teil des monatlichen Unterhaltsbetrages mal 12.

Also müsste aus Sicht des Anwalts der Strittigen Teil des monatlichen Unterhaltsbetrages 6000€ : 12= 500€ sein? Das stimmt vorne und hinten nicht, da ich ja "nur" 300 zahle und bestenfalls 80 davon strittig waren.
Sehe ich das richtig?
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#5
(18-01-2013, 23:38)Familiengerichts-Schan schrieb: wenn es einen beschluss / urteil gibt, dann bekommt der RA 0,-€

nur bei einem vergleich / vereinbarung bekommt er was. (streitwert 12 mal xx,xx€)

Es ging nicht vor Gericht, gibt also keinen Vergleich/Beschluss/urteil. Es ging rein zwischen den beiden Anwälten hin und her.
Eine Vereinbarung auch nicht, es wurde halt geschrieben, dass man es akzeptiert.
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#6
(18-01-2013, 23:13)L3NNOX schrieb: Da mein Anwalt das Verfahren über den Trennungsunterhalt als abgeschlossen sieht, fordert er nach § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG bei einem (von ihm errechneten) Gegenstandswert von 6000€ eine Einigungsgebühr von 338€ (1.0) plus 19% Mwst macht 402,22€ Angry
Trennungsunterhalt ist etwas über 300€

400 EUR sind wenig!

Hast Du mal berechnet, wieviel Dir der Anwalt erspart hat?

Simon II
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#7
Meine RAttIn hatte dies auch einmal gefordert, obwohl ich die "Einigung" auf meinen Vorschlag selbst ausgehandelt hatte (Streitwert war höher). Sogar die Vereinbarung selbst hat der gegnerische Anwalt erstellt. Diese musste ich dann noch korrigieren, weil sie ehrabschneidende Formulierungen enthielt.

Habe dann wiederum mit der RAttIN verhandelt und ihr Honorar gekürzt.

Alles war aber nur möglich, weil ich allen Parteien die lange Nase aus dem unpfändbaren Ausland gezeigt habe.
Mit Wohnsitz und Einkommen in D'land hat Dich die Schmarotzerbande am Sack, das ist leider so..
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