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§1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder
#17
Noch einmal 530 Euro! neben dem KU.
Kann ich da nichts anrechnen lassen....habe doch schon die Kinder mehr als das "Standardprogramm" ?
Ich war auch in Elternzeit ? Wo waren da meine Zuschüsse.
Und noch ein Frage, wenn der Arbeitsbeginn wieder feststeht und Sie wieder Ihrer Arbeit aufnimmt, ist dann Schluss mit dem BU?
Kann ich sagen, dass Sie jetzt Ihre Tatätigkeit wieder aufnehmen soll ?
Das ist bei Ihr kein Problem...
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RE: §1625 BGB-Btreugsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 21:14
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 21:36
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 22:44
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 22:52
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 23:11
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von iglu - 20-01-2013, 00:08
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von blue - 20-01-2013, 13:47
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von wasnun - 20-01-2013, 14:00
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von blue - 20-01-2013, 14:13
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von blue - 20-01-2013, 16:44
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von blue - 20-01-2013, 17:24

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