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JC will unaugefordert KU zahlen
#26
(27-01-2013, 17:57)Das Nerdliche Orakel schrieb: Du löffelst die Suppe aus, die du selber die ganze Zeit bestellst. Ärgerlicherweise bestellst du die Suppe auch für mich mit.

Das musst Du mir schon etwas näher erklären. Mit 500 € im Monat bist Du keiner der gesetzlich zum Untrhalt verpflichtet ist. Und selbst wenn, dann würdest Du es vom JC wieder kriegen, sofern Du die entsprechenden Anträge stellst, und genügend Mumm hast, die Ansprüche des Kindes, sind ja nicht Deine Ansprüche auch vor Gericht durchzusetzen, falls das JC sich weigert zu zahlen.

Zu meiner Zeit war das noch anders. Da war Papa der Alleinzahler, ob er wollte oder nicht. Nur wenn er tot war, ging der Unterhaltsanspruch auf einen Sozialträger über.

Über die anderen Standpunkte werden wir uns sowieso nie einig, weil Du nicht in meinem Körper steckst und ich nicht in Deinem.

Gerichtsentscheidungen sollen aber Einzellfallentscheidungen sein und nicht an 800 bzw. 1000 € (seit 01.01.2013) festgemacht werden. Wobei dann das meiste unter den Richtertisch fällt, wenn ein Mangelfall droht. Genau solche Entscheidungen halt ich dann für kriminell.

Und das lass ich jetzt aufarbeiten. Rückwirkend bis 1994.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#27
(27-01-2013, 18:42)Camper1955 schrieb: Das musst Du mir schon etwas näher erklären.
Der soziale Rechtsstaat existiert nur, weil es Zig Millionen Leute gibt, die durch ihre Anträge und Klagen bestätigen, dass sie ihn haben wollen. Dein Fallmanager kriegt sein Einkommen aus der Arbeit von verhartzten und nichtverhartzten Malochern.
Ich will nicht, dass dein Fallmanager für das, was er tut, bezahlt wird. Deswegen weigere ich mich, ihn zu bestellen. Ob ich meine Juristen selber bezahle, oder von der Allgemeinheit bezahlen lasse, ist einerlei. Wer die Musik bestellt, muss zahlen. Und ich will nicht zahlen, also bestelle ich keine Musik.
(27-01-2013, 18:42)Camper1955 schrieb: Mit 500 € im Monat bist Du keiner der gesetzlich zum Untrhalt verpflichtet ist.
Hätte ich für ein Kind zu zahlen gehabt, dann hätte ich mit 500 Euro Einkommen mich verhartzen lassen, oder wäre nicht mehr in Deutschland. Vermutlich eher das zweite.
Für mich sah die Rechnung so aus: Verhartzt hatte ich 365 Euro. Für meine Unterkunft bei meinen Freunden, denen ich vor ein paar Jahren mal 13000 Euro geschenkt hatte, habe ich nichts vom Jobcenter bekommen. Ich hätte aber beim Nachbarn einziehen können. Dann hätte ich 300 Euro dafür bekommen. Aber davon hätten weder ich noch meine Freunde etwas gehabt.
Also habe ich für insgesamt 600 Euro gearbeitet, und meinen Feunden 100 Euro pro Monat gegeben.
Die Alternative wäre gewesen, darauf zu klagen, dass mir das Jobcenter 250 Euro für die Miete an meine Feunde zahlt. Dann hätte ich fürs Nichtstun 365 Euro gehabt, und mit der gleichen Arbeit 565 Euro.
Meine Freunde hätten, wenn das mit der Klage geklappt hätte, die Einnahme versteuern müssen, für mich Müllgebühren usw zahlen müssen, also am Ende höchstens 150 Euro davon gehabt.
Ein halbes Jahr später hatte ich dann einen besser bezahlten Job bekommen. Da wäre mir das mit der eigenen Wohnung teuer zu stehen gekommen.
Zur Zeit habe ich keine eigene Wohung, und das ist das Beste, was ein Nichtverhartzter mit kleinem Einkommen machen kann.
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#28
(27-01-2013, 19:16)Das Nerdliche Orakel schrieb: Zur Zeit habe ich keine eigene Wohung, und das ist das Beste, was ein Nichtverhartzter mit kleinem Einkommen machen kann.

Eben. Ich hab auch keine eigene Wohnung und wenn ALG I zum ALG II wird, melde ich mich obdachlos.

Dann krieg ich immer noch 382 € + meine Einnahmen als Teilzeit-Taxifahrer und beschäftige dann das Jobcenter oder das Sozialamt damit, mir eine - meiner Behinderung entsprechende - Wohnung zu suchen.

lg

Robert
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#29
(27-01-2013, 19:25)Camper1955 schrieb: Eben. Ich hab auch keine eigene Wohnung und wenn ALG I zum ALG II wird, melde ich mich obdachlos.
Ich habe mehrere Möglichkeiten in Deutschland wo ich unterkommen kann. Das hat sich durch mein Verhalten gegenüber anderen Menschen so ergeben.
Hätte ich die 13000 Euro, die ich damals verschenkt habe, verjuxt, dann würde ich wohl den solzialen Rechtsstaat brauchen. Viele Leute halten mich deshalb für dumm, weil mir so das durch die Lappen geht, was mir zusteht. Ich verstehe das aber nicht, weil mich das Verjuxen von 13000 Euro nicht befriedigt. Keine Ahnung, warum die anderen Konsumjunkies sind. Ich nehme es zur Kenntnis. Ich muss ja nicht alles verstehen.
Dass der Apparat, der soziales Verhalten bestraft, und antisoziales Verhalten fördert, sich sozialer Rechtsstaat nennt, schlägt dem Fass die Krone ins Gesicht. Aber auch das ist nichts Außergewöhnliches. Ich nehme es einfach zur Kenntnis.

Ich habe übrigens gestern einem, der mit seinen 382 Euro nicht auskommt, 15 Euro geschenkt, damit er von seiner strategischen Wohnung wieder zu seiner inoffiziellen Wohnung fahren kann. Es stört mich nicht. 15 Euro mehr oder weniger fallen mir nicht auf.
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#30
(27-01-2013, 19:44)Das Nerdliche Orakel schrieb: Ich habe übrigens gestern einem, der mit seinen 382 Euro nicht auskommt, 15 Euro geschenkt, damit er von seiner strategischen Wohnung wieder zu seiner inoffiziellen Wohnung fahren kann. Es stört mich nicht. 15 Euro mehr oder weniger fallen mir nicht auf.

Es war Deine Einzelfallentscheidung. Dabei ist schon seit Mitte 2012 ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig, dass der Regelsatz allgemein nicht grundgesetzkonform ist.

Mit anderen Worten. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht und zwar rückwirkend bis zum 01.01.2011 das sagen und kann den Regelsatz eigenständig festlegen.

Wenn es zu einer rückwirkenden Regelsatzanhebung auf ca 410 € kommt, dann hast Du ihm gerade mal die Hälfte dessen geschenkt, was ihm von Rechts wegen zusteht. Und das nur für einen Monat.

Bin gespannt, ob er Dir das geschenkte Geld dann zurück gibt, wenn er plötzlich über eine zusätzliche Einnahme von mindestens 390 € verfügt. Ein Betrag, der Monat für Monat um ca. 30 € steigt. Vorausgesetzt, das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Vorlage, die einen Regelsatz von mindestens 410 € fordert.

lg

Robert
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#31
(27-01-2013, 20:26)Camper1955 schrieb: Es war Deine Einzelfallentscheidung. Dabei ist schon seit Mitte 2012 ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig, dass der Regelsatz allgemein nicht grundgesetzkonform ist.
Die leben im Wolkenkuckucksheim. Es gibt keine Heinzelmännchen.
700 Euro fürs Nichtstun für jeden ist nur finanzierbar, wenn die Juristen, Verwalter und Vermittler auch auf 700 Euro fürs Nichtstun gesetzt werden.
Und weit mehr als 700 Euro für die, die nichts tun, aber nur 1000 Euro für die gelernten Handwerker in Leiharbeit, zerstört das System.
Lass die mal machen. Je schneller das Ungeheuer zusammenbricht, desto besser.
(27-01-2013, 20:26)Camper1955 schrieb: Bin gespannt, ob er Dir das geschenkte Geld dann zurück gibt, wenn er plötzlich über eine zusätzliche Einnahme von mindestens 390 € verfügt.
Natürlich nicht. Der würde auch 2000 Euro auf den Kopp hauen, und hätte am 26. des Monats nichts mehr übrig. Er würde dann wohl mit dem Taxi nach McDonalds fahren, nach einem viertel Jahr das Sofa wegschmeißen, und ein neues sich bringen lassen, oder sonst etwas in der Richtung.
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#32
Das Thema ist eine Aufforderung des Jobcenters, den gezahlten Unterhalt mit einer Urkunde nachzuweisen.
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#33
Hast schon recht p, aber ich finde es trotzdem interessant da ich das entscheiden muss.

Und die Entscheidung war, dass die Unterlagen schon auf dem Weg zum JC sind.
Sollte ich 190€ mehr erhallten so sollte ich doch gleich freiwillig die 272€ UH überweisen oder?

In einem Jahr würde ja der Beistand sehen, dass ich ca.200€ durch Aufstockung und noch 190€ durch Anrechnung KU zu
382€ Grundsicherung und
500€ Wohnung
erhalte.
Das sind ziemlich genau 1272€!!!!!!!

Und sodann erhalte ich einen Titel über 272€KU und entgehe nur knapp einer weiteren Hochstufung oder?
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