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Umzug der KM bei gSR
#1
Die KM ist mit der Tochter umgezogen, innerhalb der Stadt, der Umzug
ist unstrittig.
Was mir aufstösst ist, dass die KM glaubhaft versichert beim Bürgeramt sei meine Zustimmung bzw. gSR kein Thema gewesen.
Ist dies Rechtens?
Ich hatte der Mutter sogar eine Vollmacht schriftlich erteilt, dass ich mit dem Umzug einverstanden bin. Hiernach ist offensichtlich nicht gefragt worden.

Es geht mir nicht darum wegen einer solchen Kleinigkeit Ärger mit der Mutter zu bekommen, dass Verhältnis ist nämlich relativ entspannt.
Mir geht es darum Ärger mit dem System zu suchen.

Kann ich zum Beispiel eine schriftliche Anfrage an das Bürgerbüro formulieren, wo meine Tochter mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und wie es dazu kommt?
Kann dieses "vermeintliche" Fehlverhalten der Beamtin eine Dienstaufsichtsbeschwerde rechtfertigen?
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#2
Ja. Das ist rechtens.

Das Bürgerbüro "genehmigt" mit der Ummeldung ja nicht einen gewünschten Umzug, sondern registriert einen bereits vollzogenen Umzug.
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#3
Ist das Kind denn mit Nebenwohnsitz bei dir gemeldet? Wenn nicht, dann wäre das ein tatsächlicher Grund dich zum Bürgeramt zu bewegen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#4
kann man denn die Kinder einfach so beim Ordnungsamt mit Nebenwohnsitz bei sich anmelden wenn man 2Tage/Woche Umgang vereinbart hat ? Ändert sich dann möglicherweise was mit dem KiGeld ? Oder fallen dann irgendwelche anderen Konsequenzen an ?
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#5
(26-01-2013, 14:54)sorglos schrieb: Ist das Kind denn mit Nebenwohnsitz bei dir gemeldet? Wenn nicht, dann wäre das ein tatsächlicher Grund dich zum Bürgeramt zu bewegen.

Und da?
Das Bürgeramt ist nicht dazu da, jemand den Umzug zu erlauben oder zu verbieten. Es stellt nur fest, dass er vollzogen wurde.

Schließlich ist man auch verpflichtet, seine neue Adresse zu melden.
Wenn das Bürgeramt die Ummeldung verweigert, heißt das noch lange nicht, dass der Bürger wieder zurück ziehen müsste.
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#6
Naja, zunächst Mal danke an beppo für die sachlich-klärende, einfache Antwort auf meine Frage.

Es hatte einfach meine gefühlte Diskriminierung als Mann angeheizt, denn als ich vor einem guten Jahr beim Bürgeramt war, um dort meine Wohnung als Nebenwohnsitz für meine Tochter anzumelden, kam ich mir schnell vor, wie der letzte Verbrecher (danke schön Gesterkamp, Sie altes @#*!).
Ob denn die Mutter damit einverstanden sei (formal schlicht irrelevant für diesen speziellen Verwaltungsakt), da könnte Zweitwohnsitzsteuer anfallen (keine Ahnung der Typ, aber dicke Backen machen, fällt nämlich erst ab 18 an, was im Vorfeld allerdings tatsächlich gar nicht so leicht rauszukriegen war).

Naja, wie gesagt, das Verhältnis zur Mutter ist o.k. und ich hätte nur gerne irgendjemandem in der Stadtverwaltung auf den Kopf geschissen. Zum Zeitvertreib.
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#7
(26-01-2013, 20:57)c schrieb: ich hätte nur gerne irgendjemandem in der Stadtverwaltung auf den Kopf geschissen. Zum Zeitvertreib.

Kann ich verstehen, geht aber nach Meldegesetz nicht.

Was natürlich diese Heinis auch nicht hindert, Vätern sehr wohl Knüppel zwischen die Beine zu werfen.
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#8
Die Meldegesetze, von denen ja jedes Bundesland ein eigenes und der Bund ein Rahmengesetz hat, sind da recht vage gehalten à la "Es obliegt...". Dem ist ja zumindest theoretisch die Möglichkeit des Widerspruchs inherent.
Die Rechtsprechung dazu kenne ich nicht.

Es schadet trotzdem nicht, die Figuren damit zu konfrontieren.
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#9
Es scheint übrigens schnuppe zu sein, ob sein Kind bei einem mit Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Man kann zwar steuerlich etwas geltend machen, aber laut p kann die KM dies wieder rückgängig machen, wenn sie will.
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#10
"Schnuppe sein" ist immer relativ.

Die Frage von Haupt- und Nebenwohnsitz ist eine (nicht besonders gewichtige) Frage von Protest und Präsenz zeigen von Vätern. Aus Präsenzgründen finde ich es wichtig, dass alle Familieinmitglieder dort gemeldet sind, wo meine Familiengemeinschaft lebt - eine Frage der Gleichbehandlung von Familien. Grundsätzlich sollten wir uns dafür einsetzen, dass Kinder immer bei beiden Eltern gemeldet sind. Das Meldegesetz sollte geändert werden. Der Kimu-Hauptwohn-Lebensmittelpunkt ist eins der vielen Indizien, die dann gelegentlich gegen Väter verwendet werden.

(Echte) praktische Bedeutung hat der Nebenwohnsitz in Bezug auf ernster Situationen. Beispielsweise bei einem Wohnungsbrand o.ä. greifen Polizei und Feuerwehr auf Meldedaten zurück, um die Einsatzplanung zu machen. Dort wo man auf Kinder stoßen könnte, ist eine höhere Priorität.

Mit diesem Argument würde ich, aus Gründen des Kindeswohls von der Mutter eine Zustimmung zur Meldung verlangen - und ggfs. die Weigerung evtl. prozesstaktisch einsetzen. Gerade anläßlich eines solchen Umzugs.

Praktisch bedeutsam ist es auch, wenn jemand z.B. mit seiner Stromrechnung in Verzug kommt. In etlichen Bundesländern gibt es Absprachen/Grundsätze, dass bei "Alleinerziehenden" mit Minderjährigen der Strom/andere Energie nicht so schnell abgestellt wird. Warum sollten wir das nicht auch nutzen?

Finanziell ist es meist nur für die relevant, die als Beschäftigte im Öfftl.Dienst, Beamte, vergleichbar noch zusätzliche Kinderzuschläge erhalten können.

Wenn du nur "Reibung" in der Verwlatung erzeugen möchtest, dann kannst du auch einfach wegen der Nichtberücksichtigung deienr Vollmacht eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#11
@sorglos: Schon interessant, was für Verwirrung entsteht, wenn man doch eigentlich der festen Ansicht ist, sich klar und deutlich ausgedrückt zu haben:

1. Ich habe (Vergangenheitsform!) meine Tochter bereits mit Nebenwohnsitz bei mir gemeldet.
2. Der Typ beim Bürgeramt hat dabei rumgemoppert, als ob ich der letzte Mensch sei, hat es aber am Ende dank meines deeskalierenden Verhaltens dennoch getan.
3. Ob die Mutter mit diesem Verwaltungsakt einverstanden ist oder nicht interessierte diesen Eunuchen zwar persönlich, er musste sich allerdings von der Person, die er angerufen hatte, bestätigen lassen, dass ich von seinem Job tatsächlich mehr verstehe, als er selbst.
4. Kurz: das Einverständnis der Mutter ist für diesen Meldevorgang nicht erforderlich!!!!! Fakt! Punkt! Ende des Gesprächsbedarfs zu diesem Detail!
5. Das es ggf. als politisches Statement gewertet werden könnte, dass man als nichterziehendes Täterdrecksschwein noch die Nerven hat ein Nichtfamilienmitglied bei sich mit Nebenwohnsitz anzumelden, ist ein Grund, dies zu tun.
6. Ein noch besserer Grund ist die eigene Psychohygiene.
7. Der damals ausschlaggebende Anlass in meinem Einzelfall war, dass ich ggf. einen Steuervorteil davon haben könnte.
8. Das Argument mit der Feuerwehr ist saugeil und einer dieser Höhepunkte, weshalb ich auch nach knapp drei Jahren immer noch täglich in dieses Forum gucke, obwohl ich mittlerweile einsehen musste, dass ich mehr Probleme mit mir selber habe, als mit der Kindesmutter.
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