27-01-2013, 21:23
Abgesehen von meinem ersten Beitrag nicht. Mehr kann man da im Moment nicht tun.
Denkbar wäre noch ein Antrag im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes auf eine vorläufige Umgangsreglung. Aber das bespricht man besser mit dem Anwalt.
Insofern bin ich dann auch wieder bei meinem Anfangsrat: schleunigst zum Anwalt!
Denkbar wäre noch ein Antrag im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes auf eine vorläufige Umgangsreglung. Aber das bespricht man besser mit dem Anwalt.
Insofern bin ich dann auch wieder bei meinem Anfangsrat: schleunigst zum Anwalt!