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Paralleljustiz im Familienrecht
#9
(28-01-2013, 02:34)sorglos schrieb: Mensch Camper. Blush
Wenn du es nicht weißt, dann sollte man, soviel ich weiß, einfach mal die Klappe halten.

Seit 2009 kann man nur kirchlich heiraten.

Na dann steht einer Doppelehe ja nichts mehr im Weg. Wobei auch der schönste notariell aufgesetzte Ehevertrag nichts nutzt, wenn sich die rechtmäßig (da standesamtlich) verheiratete Ehefrau dagegen zur Wehr setzt.

Sorry, aber ich muss das mal weiter spinnen. Kirchlich verheiratete Ehefrau kriegt Kinder, standesamtlich verheiratete Ehefrau nicht.

Nach 10 Jahren Scheidung von standesamtlicher Ehefrau. Versorgungsausgleich und TU.

Eventuell wegen ehelicher Nachteile auch EU auf unbegrenzte Dauer, weil sie zuhause geblieben ist und auf die Kinder aufgepasst hat, während kirchlich verheiratete Ehefrau und Ehemann weiter arbeiten gingen.

Da ergeben sich für die Anwälte völlig neue Betätigungsfelder.

"Seufz!" Anwalt für Familienrecht müsste man sein. Da wäre das Leben so schön bunt.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Paralleljustiz im Familienrecht - von p__ - 27-01-2013, 22:27
RE: Paralleljustiz im Familienrecht - von 'c' - 27-01-2013, 23:02
RE: Paralleljustiz im Familienrecht - von Nappo - 27-01-2013, 23:07
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