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KM fordert BU...
#1
Hallo, ich brauche dringend ein paar Ratschläge von Euch. Danke schon mal.
Zu mir. Ich habe 2 Kinder (2 und 7) Zahle enstpr. dem DLG - Titel zahle ich mein KU regelmäßig. Da KM noch in Elternzeit ist und keinen Krippenplatz hat hat, fordert Sie nun über das JA noch BU ein. Ich bin mit den weiteren Zahlungen auf den Selbstbehalt gerutsch. Mitteilung an das JA erfolgte von meiner Seite, dass KM doch zum JC gehen sollte sowie ein Angebot von mir, was ich noch zusätzlich zum KU zahlen könnte, blieben unerhört. Das JA meinte, vom Gang zum JC der KM räht das JA ab. Das JA fragte, was ich noch zahlen könnte, ich machte ein Angebot, dass ist ungefähr die Hälfte des BU.
Das wurde erstmal entgegen genommen, aber jetzt kam ein Schreiben , dass....BgII...1603 ich zahlen muss. Es wurde abgewiegelt, dass im Selbstbehalt (habe schriftlich angegeben...Miete, Kredite...Schulden an RA, Wohnraum da ja 2 Kinder die sehr oft bei mir sind und wir in Verhandlung stehen, diese Zeiten zu erweitern etc.) ich den vollen Betrag (BU) nicht zahlen könnte. Darum habe ich ein Angebot gemacht. Fazit...Egal, ich soll von 1100 Euro leben.

Meine Frage, ich habe oft die Kinder, einen davon fast 11 Tage.
Kann ich da nicht eine Anerkennung-Entlastung verlangen ?
Können die nicht irgendwo in dem BU berücksichtigt werden?
Soll ich jetzt dem JA freundlich antworten, geht nicht, Belastungsgrenze ausgeschöpft ? Kann sonst meine Kinder nicht entsprechend versorgen ?
Bei der KM ist es jetzt so, dass Sie mit KU+BU+KG viel mehr als ich im Selbstbehalt habe.

Vielen Dank
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#2
Ne.
Betreuungsleistung ist nur bei der Mutter aufwändig und teuer.

Ich würde eher versuchen, das als erhöhte Umgangskosten geltend zu machen.

Die Erfolgsaussicht ist aber eher gering.


I. Ü. h. I. e. M. m. d. Abk.
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#3
Danke, was meinst Du "bei den Betreuungskosten der Mutter"? Ich soll Betreuungsunterhalt neben den Kindesunterhalt bezahlen.

Und, wo kann ich den "Mehraufwand"-Unerhaltsauswand gelten machen ?

Danke
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#4
Also solange sie den BU nur über das JA fordert, bei niemandem.

Das JA ist dafür nämlich überhaupt nicht zuständig und befugt.

Insofern würde ich mit denen überhaupt nicht reden.

Und schon gar keine Angebote machen.

Das Einzige was da einen gewissen Sinn ergäbe, wie die noch ein wenig mit vorgetäuschter Kooperation und dummen Fragen hinzuhalten, um deine Ex von wiksamen Unterhaltsforderungen abzuhalten.
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#5
Also die Schreiben laufen nur über das JA.

Wir waren nicht verheiratet. Sie ist zur Zeit in Elternzeit-kein Enkommen.

JA bezieht sich immer auf das BGII und sagt, das steht Ihr (Grundsicherung für die Kinder zu)-droht mit grichtlichen Schritten. Die Schreiben auch, dass das JC Ihren Bedarf nur sichert...der wohl mit meinen Zahlungen gedeckt sein könnte. Aber der Betreuungsunterhalt bleibt bestehen.So die Aussage.
Wie soll ich mich auf das Schreiben beziehen. Ich will ja was Zahlen. Aber nicht so viel. Damit auch noch mehr für die Kinder bleibt. Ich zahle ja schon dafür, also für die Zeit, in der ich die Kinder ja nicht habe. Also KU.
Was soll ich tun ?
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#6
Was ist ein DLG-Titel? Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft? Auch sonst werd ich nicht schlau aus deinem Text. Was ist "ein Schreiben , dass....BgII...1603 ich zahlen muss"? Wenn mit "BGII...1603" der BGB-Paragraf 1603 gemeint ist: Der bedeutet, dass man nicht zahlen muss, wenn man sich selbst nicht unterhalten kann.

Soweit ich ersehe, gehts dir um eine Erhöhung deines Selbstbehalts hinsichtlich der Betreuungunterhaltsforderung. Stimmt das? Wie hoch ist denn die Forderung und wieviel Geld oberhalb des Selbstbehalts steht dir rechnerisch zur Verfügung?
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#7
So is es, wasnun.

Der Beistand (Jugendamt) wird demnach nur für die Ansprüche des Kindes vertretend tätig, kann die KiMu aber zum BU beraten.
Dazu bitte auch hier und hier nachlesen.

-

Hast Du Deine finnazielle Situation auch schon nach dem SGB II durchgerechnet?

Nach § 11b Abs. 1 Satz 7 können titulierte Unterhalte abgesetzt werden. Auf KU trifft das in jedem Fall zu, vermutlich auch für BU.

Problem der Trennungsväter ist immer wieder die Vereinbarkeit von Familie und Job, von Umgang mit den und Unterhalt für die Kinder ...

- zzgl. BU für die 'Fremd-Betreuung' der Kinder durch die KiMu überwiegend entfernt vom Vater.
Wink
.
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#8
Entschuldigt bitte, diese Botschaften kommen immer am WE reingeschneit, da ist der Abend gelaufen. Vielicht sogar die Woche...Also ich meine DT - Düsseldorfer Tabelle.

Der KU wurde vom JA berechnet. Ich habe einiges, denke schon alles dort angegeben. Das war aber alles vor dem neuen JA Schreiben nach 1603 ...Betreuungsunterhalt etc. Mit dem KU , dass geht in Ordnung. Meinst Du das mit durchechnen nach SGB II ?

Anliegen, meine Kinder sind sehr viel bei mir. Wir kann ich den erhöhten Betreuunsaufwand gelten machen, damit ich wieder etwas mehr habe, als den Selbtseinbehalt -1100 Euro? ich will nur, dass der Betreuungsunterhalt an KM eingekürzt wird, da die Kinder jedes WE + viele Tage im Monat auch bei mir sind. Der BU beläuft sich auf 560 Euro p.M. zuzüglich KU.
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#9
Ich muss selbst noch einmal antworten. Habe jetzt ,mal den SGB II, vor allem den Punkt 7 gelesen. Laut JA bin ich mit dem Selbsteinbehalt (1100 Euro) Leistungsfähig. Also KU+BU.

Bedeutet das aber nach SGB II 7, dass ich meine waren Ausgaben, also Umgangskosten, Kredit....die wärend unsere Beziehung angeschafft wurden, z.Zt. laufende horende Arztrechnungen, RA Kosten einschließlich der erweiterten Umgangszeiten, als Standartprogramm, mit meinen Kindern eventuell geltend machen kann, um die Sicherstellung des KU zu gewährleisten?

Wem schreibe ich das? JA?
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#10
(03-02-2013, 23:30)wasnun schrieb: Bedeutet das aber nach SGB II 7, dass ich meine waren Ausgaben, also Umgangskosten, Kredit....die wärend unsere Beziehung angeschafft wurden, z.Zt. laufende horende Arztrechnungen, RA Kosten einschließlich der erweiterten Umgangszeiten, als Standartprogramm, mit meinen Kindern eventuell geltend machen kann, um die Sicherstellung des KU zu gewährleisten?

Meiner Meinung nach gehört das mit in die Berechnung des bereinigten Nettoeinkommen.
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#11
Du hast es mit der Ungleichbehandlung zwischen ehelichen und nichtehelichen Partnerschaften zu tun. Nichteheliche sind unterhaltsrechtlich schlechter gestellt. Ehebedingte Kredite sind anrechenbar, aber eine Ehe gab es nicht. Du kannst und solltest trotzdem versuchen, das geltend zu machen. Lass es auf eine Klage ankommen.
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#12
Ja, sieht ganz danach aus. Ich bin mir absulut nicht sicher, was ich machen werde. Werde aber in den nächten Tagen mal beim RA auftauchen, um das Für und wieder zu besprechen. Warum kann denn einfach mal keine Ruhe einziehen....Aber es geht ja vielen hier so.

Vielen, vielen Dank an Euch alle, die hier gepostet haben. Danke
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#13
Zum Anwalt musst du noch nicht, erst wenn gegen dich geklagt wird.
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