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Tipps zur Stellungnahme und Verhalten beim §170
#4
(05-02-2013, 23:09)Jessy schrieb: Das nie negativ über die Kindsmutter sprechen kannst du meines Erachtens getrost vergessen, wenn du keinerlei Ambitionen hast, Umgang mit diesem Kind zu haben.

Ich verstehe diesen Eindruck, aber es liegt nicht an mir. Du weisst ja, wenn die Mutter nicht will, hast du keine Chance. Zumindest in DE. Mein Restleben für diesen sinnlosen Kampf zu opfern möchte ich nicht.

(05-02-2013, 23:09)Jessy schrieb: Die Anzeige wegen Kindesmißhandlung würde ich abgetrennt vom eigenen Strafverfahren machen, sonst kommt das wohl zu sehr als "Jetzt stell ich halt irgendwelche Behauptungen auf, um die Gegenseite auch schlecht dastehen zu lassen" an.

Aber Du würdest sie erstatten? Nicht zum Jugendamt gehen oder lange Mails an die KM schreiben, sondern gleich §225 StGB?
Jetzt, unabhängig von der gesonderten Strafanzeige, wollte ich dieses Thema in der Stellungnahme kurz anführen. Also, ohne die StA-in aufzufordern gleich aktiv zu werden.
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RE: Tipps zur Stellungnahme und Verhalten beim §170 - von FreiHerr - 05-02-2013, 23:26

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