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Kindesunterhalt Beurkunden lassen
#1
Hallo ich hab am Dienstag einen Termin beim JA um ein Urkunde erstellen zu lassen. Würde das Nachfolgende so durch gehen oder gibt es Punkte die ich anders formulieren müsste?

************************

Der Erschienene erklärt nach Belehrung über die Rechtsfolgen der Unterhaltsverpflichtung sowie
über die Bedeutung der Unterwerfungsklausel:

1. Für mein Kind *** geboren am ***
bin ich **, geboren am *** unterhaltspflichtig. Der Unterhaltsanspruch
des Kindes ist noch nicht tituliert.

2. Ich verpflichte mich, meinem Kind jeweils zum 3. eines jeden Monats den folgenden Unterhalt
im Voraus zu zahlen.

Vom 01.03.2013 an monatlich 333€ vermindert um die Hälfte des jeweiligen Kindergeldes,
ab der zweiten Altersstufe 383€ vermindert um die Hälfte des jeweiligen Kindergeldes und
ab der dritten Altersstufe 448€ vermindert um die Hälfte des jeweiligen Kindergeldes.

Nach gegenwärtiger Rechtslage errechnet sich der Zahlbetrag – derzeit – wie folgt:
333,00 Euro abzüglich 92,00 Euro Hälftiges Kindergeld = 241,00 Euro monatlich.

3. Wegen der Unterhaltsverpflichtung unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung
aus dieser Urkunde und ermächtige die Urkundsperson, dem Kind eine vollstreckbare Ausfertigung
zu erteilen.

Diese Urkunde ist nur solange Gültig wie *** tatsächlich bei seiner Mutter wohnt.
Diese Urkunde verliert die Gültigkeit bei einer Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners.
Diese Urkunde hat eine Gültigkeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes,
***, welches am *** erreicht ist.

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Danke für eure Tipps schonmal im voraus.
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#2
Hallöchen und Willkommen!

Der letzte Absatz zumindest geht natürlich nicht durch.
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#3
1. ok
2. ...zum dritten Werktag eines...
3. Nur eine konkrete zeitliche Befristung ist drin.
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#4
Hallo danke erstmal.
Das ist noch alles neu für mich. Hättet ihr einen Tipp wie ich es am besten formulieren kann?

Ich will das der Titel nur bis zum 18 Lebensjahr geht. Wenn ich Arbeitslos werde was passieren kann. Habe leider nur eine befristeten Arbeitsvertrag. Und ich hab die Hoffnung das mein Kind wenn er etwas Älter ist zu mir zieht. Darum möchte ich das der Titel nur solange gilt wie mein Kind bei der Mutter auch wirklich wohnt.
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#5
(10-02-2013, 18:24)ohnec schrieb: Hättet ihr einen Tipp wie ich es am besten formulieren kann?

Ja. Hier in der faq: http://www.trennungsfaq.com/down/unterha...orlage.rtf
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#6
Eine evtl. Arbeitslosigkeit deinerseits mindert, zumindest de facto, nicht deine Unterhaltspflicht.

Du kannst zwar eine Befristung, etwa auf zwei Jahre, einarbeiten. Letztenendes hätte das vor Gericht aber keinen Bestand.

Du kannst das alles so titulieren lassen aber wenn es hart auf hart kommt, wird es nicht durchgehen.
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#7
(10-02-2013, 18:32)p schrieb:
(10-02-2013, 18:24)ohnec schrieb: Hättet ihr einen Tipp wie ich es am besten formulieren kann?

Ja. Hier in der faq: http://www.trennungsfaq.com/down/unterha...orlage.rtf

Hallo das hatte ich mir schon angeguckt. Leider scheint es bei mir in der Nähe keinen ehrlichen Notar zu geben weil alle mir Kosten von mehreren 100€ genannt hatten. Auf die Nachfrage nach §55a der Kostenordnung sagte man mir das das nicht stimme.
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#8
Offenbar besteht auch die Notarausbildung nur aus ein paar PDF-Dateien, die man im Fernkurs von der Uni Santo Domingo erhält.

Geh zum Notar, lass die Rechnung kommen und beschwere dich bei Notarkammer über den Betrugsversuch. Bezahle nur Schreibgebühren. Leute in schwarzen Anzügen meinen zwar häufig, sich nicht an ihre eigenen Regeln und Kostenordnungen halten zu müssen, aber du bist nicht verpflichtet, den Betrug hinzunehmen.
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